Auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden , aber nur in notarieller Form oder durch gerichtliche Vereinbarung im Scheidungstermin. Bei Ehen unter 3 Jahren entfällt der Versorgungsausgleich auf Antrag automatisch. Bei längeren Ehen ist ein Verzicht im Ehevertrag oder in der Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Das Gericht prüft Verzichte auf Sittenwidrigkeit , besonders bei einseitiger Hausfrauenehe oder bei drohender Altersarmut eines Ehegatten kann ein Verzicht unwirksam sein. Konsequenzen: Wer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, verliert dauerhaft den Anspruch auf hälftige Teilhabe an den während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechten , das kann im Alter mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.
Der Versorgungsausgleich ist die zentrale Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung , Renten und Versorgungsanwartschaften werden hälftig geteilt. Ein Verzicht ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dieser Artikel ordnet ein, wann ein Verzicht sinnvoll ist und wann er sittenwidrig wird.
Ein Ehepaar aus Kaiserslautern: Beide arbeiten in vergleichbaren Berufen, beide bauen ähnliche Rentenanwartschaften auf, kein Vermögensunterschied. Sie wollen einvernehmlich scheiden und auf den Versorgungsausgleich verzichten , die Kosten und die Verfahrenslänge sollen gespart werden. Die Prüfung zeigt: Beide haben während der 8 Ehejahre praktisch identische Rentenpunkte erworben. Ein Versorgungsausgleich würde keine wesentliche Umverteilung bringen. Der Verzicht ist hier rechtlich unproblematisch, wird notariell beurkundet und vom Gericht akzeptiert.
Was der Versorgungsausgleich ist
Der Versorgungsausgleich verteilt die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung hälftig zwischen beiden Ehegatten. Das Familiengericht führt ihn bei jeder Scheidung automatisch durch , er muss nicht beantragt werden.
§ 1 VersAusglG
Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.
Erfasst werden alle Anrechte aus:
- ◆Gesetzlicher Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
- ◆Beamtenversorgung
- ◆Berufsständischer Versorgung (Anwälte, Ärzte, Architekten)
- ◆Betrieblicher Altersvorsorge (Pensionskassen, Direktzusagen)
- ◆Riester- und Rürup-Renten
- ◆Privaten Rentenversicherungen
- ◆Auslandsrenten (mit Sonderregelungen)
Wann ein Verzicht möglich ist
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nicht in allen Fällen möglich. Es gibt drei zentrale Konstellationen:
Die Form: Notariell oder gerichtlich
Ein schriftlicher Verzicht zwischen den Ehegatten ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam. Das Gesetz schreibt für jeden Verzicht auf Versorgungsausgleich eine besondere Form vor:
- ◆Notarielle Beurkundung durch einen Notar (Standardweg)
- ◆Gerichtliche Niederschrift im Verhandlungstermin (bei beiderseitiger anwaltlicher Vertretung)
Auch eine mündliche Zusage oder ein WhatsApp-Verzicht ist rechtlich bedeutungslos.
Wann der Verzicht sinnvoll ist
Wann der Verzicht NICHT akzeptiert wird
Das Familiengericht prüft jeden Verzicht auf Sittenwidrigkeit. Ein Verzicht kann unwirksam sein, wenn er:
- ◆einen Ehegatten einseitig und unangemessen benachteiligt
- ◆die Existenzgrundlage des Berechtigten gefährdet
- ◆in einer Zwangslage zustande kam
- ◆ohne ausreichende Aufklärung beurkundet wurde
- ◆der Hausfrauenehe bei der Scheidung jeden Versorgungsschutz nimmt
Der Bundesgerichtshof prüft Versorgungsausgleichs-Verzichte besonders streng , strenger als andere Ehevertrags-Inhalte. Grund: Der Versorgungsausgleich schützt das Lebensrisiko des Alters, das durch private Vorsorge oft nicht ausreichend abgedeckt werden kann. Ein pauschaler Verzicht „in einem Atemzug“ ohne kompensierende Regelung wird häufig gekippt.
Beispiele für unwirksame Verzichte
Aus der Rechtsprechung:
- ◆Hausfrau bekommt nach 20 Jahren Ehe keinen Versorgungsausgleich, hat keine eigene Rente
- ◆Pauschaler Verzicht in einem Ehevertrag, der kurz vor der Hochzeit abgeschlossen wurde
- ◆Verzicht ohne kompensierende Vermögensregelung bei großem Versorgungsunterschied
- ◆Verzicht unter Druck (z. B. bei Schwangerschaft oder existenzieller Bedrohung)
- ◆Verzicht bei mangelnder Aufklärung über die finanziellen Folgen
Wenn Sie einen Verzicht auf Versorgungsausgleich vereinbaren oder anfechten möchten, hilft eine fundierte Erstberatung , die Wirksamkeit hängt vom Einzelfall ab.
Was der Verzicht konkret bedeutet
Wer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, verliert dauerhaft den Anspruch auf die hälftige Teilung der ehezeitlichen Rentenanrechte. Das hat erhebliche finanzielle Konsequenzen:
Beispielrechnung: Was ein Verzicht kostet
Eine Hausfrau ist 15 Jahre verheiratet, hat während der Ehe 0 Rentenpunkte selbst erwirtschaftet. Ihr Mann hat in dieser Zeit 25 Punkte aufgebaut.
- ◆Ohne Verzicht: Sie bekommt 12,5 Punkte übertragen → ca. 460 € monatliche Rente (Stand 2026)
- ◆Mit Verzicht: Sie bekommt 0 Punkte → 0 € Rente aus diesen Jahren
Das macht über 20 Rentenjahre einen Unterschied von rund 110.000 € Lebenseinkommen aus.
Versorgungsausgleich nur teilweise verzichten
Statt eines Komplett-Verzichts ist auch ein teilweiser Verzicht möglich:
- ◆Verzicht auf einzelne Anrechte , z. B. nur auf die Riester-Rente, aber nicht auf gesetzliche Rente
- ◆Modifizierter Versorgungsausgleich , Reduzierung der Quote auf z. B. 30 % statt 50 %
- ◆Pauschalvereinbarung , Festlegung eines Geldbetrags statt rechnerischer Übertragung
- ◆Kompensation durch andere Vermögenswerte , Übertragung einer Immobilie statt Rentenpunkte
- ◆Zeitliche Begrenzung , Verzicht nur für bestimmten Ehezeitabschnitt
Diese gestuften Lösungen werden von Gerichten häufig akzeptiert , auch bei größerem Versorgungsunterschied , wenn die Kompensation insgesamt fair ist.
Verzicht im Ehevertrag
Im Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich vor oder während der Ehe modifiziert werden:
Bei Eheverträgen, die einseitige Hausfrauenehen vorbereiten oder absehen, prüfen Gerichte den Versorgungsausgleichs-Verzicht besonders streng. Wer als Frau Berufstätigkeit aufgibt, um Kinder zu betreuen, hat oft einen unverzichtbaren Anspruch auf Versorgungsausgleich , ein pauschaler Verzicht im Vorfeld ist dann unwirksam.
Mehr zur Vertragsgestaltung im Artikel zum Ehevertrag.
Verzicht im Scheidungsverfahren
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Verzicht auch kurz vor oder während des Verfahrens vereinbart werden:
Vorteil eines Verzichts in dieser Phase: Schnellere Verfahrensdauer (Versorgungsausgleichs-Auskünfte entfallen), niedrigere Verfahrenskosten (Kosten einer Scheidung sinken), weniger Aufwand mit Rentenversicherern.
Versorgungsausgleich nach neuem Recht (seit 2009)
Seit der VAStrRefG-Reform 2009 gilt das System der internen Teilung: Jedes Anrecht wird intern beim Versorgungsträger geteilt , der ausgleichspflichtige Ehegatte überträgt einen Teil seiner Anwartschaft direkt auf den ausgleichsberechtigten. Vorher gab es ein komplexes Saldierungsverfahren mit Rentenpunkten.
Konsequenz für Verzichte:
- ◆Alte Verzichte vor 2009 sind nach altem Recht zu beurteilen , oft anders bewertet
- ◆Neue Verzichte ab 2009 unterliegen den heutigen Maßstäben der Sittenwidrigkeitsprüfung
- ◆Übergangsregelungen gelten für laufende Verfahren
Bei Verzichten aus alter Zeit lohnt eine Überprüfung , manche sind heute nicht mehr wirksam.
Häufige Fragen
Kann ich einen alten Verzicht heute anfechten?
Möglich. Wenn der Verzicht zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde, an dem die heutigen Maßstäbe gegolten hätten , insbesondere bei einseitiger Benachteiligung , kann er angefochten werden. Die Anfechtung erfolgt im Scheidungsverfahren oder durch Abänderungsklage.
Wann bekomme ich die Rente aus dem Versorgungsausgleich?
Nach Rechtskraft der Scheidung werden die Rentenpunkte bei beiden Versorgungsträgern aktualisiert. Im Rentenalter zahlt jeder Träger die individuelle Rente , der ausgleichsberechtigte Ehegatte bekommt seine eigene Rente mit den übertragenen Punkten. Bis zum Renteneintritt bleibt es nur eine Anwartschaft.
Kann ich auch nur die Beamtenversorgung ausschließen?
Ja, ein teilweiser Verzicht auf einzelne Anrechte ist möglich. Bei Beamten mit komplexer Versorgung wird das oft gewählt, wenn der Ehegatte selbst Rentenanwartschaften hat und die Beamtenversorgung als Sonderfall behandelt werden soll.
Was ist mit der Witwenrente?
Wer auf Versorgungsausgleich verzichtet, verliert in der Regel auch den Anspruch auf Anteil an einer Hinterbliebenenrente vom Ex-Ehegatten. Bei Eintritt einer Witwen-/Witwerrente nach Scheidung muss separat geprüft werden, ob Ansprüche bestehen.
Wie hoch sind die Notarkosten für einen Verzicht?
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der typisch bei 30 % des Jahreseinkommens beider Ehegatten liegt. Bei mittleren Einkommen kostet die Beurkundung 200 bis 500 € , bei höheren Vermögen entsprechend mehr.
Kann ich auch einen Teilverzicht vereinbaren?
Ja. Häufige Modelle: Verzicht auf bestimmte Anrechte, modifizierte Quote, Pauschalkompensation. Diese gestuften Lösungen sind oft besser durchsetzbar als ein Komplett-Verzicht.
Wie wirkt sich der Verzicht auf die Scheidungskosten aus?
Der Verzicht reduziert den Verfahrenswert um den Pauschalwert für den Versorgungsausgleich (10 % pro Anrecht). Bei vier Anrechten und einem Grundverfahrenswert von 12.000 € sinkt der Verfahrenswert um 4.800 € , und damit die Anwalts- und Gerichtskosten um etwa 200 €.
Was passiert, wenn ein Ehegatte den Verzicht anficht?
Bei einer Anfechtungsklage prüft das Familiengericht die Wirksamkeit. Wenn der Verzicht sittenwidrig ist, wird er aufgehoben , und der Versorgungsausgleich wird nachträglich durchgeführt. Das ist auch noch Jahre nach der Scheidung möglich.
Fazit: Augen auf bei der Entscheidung
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist möglich , aber er sollte nicht leichtfertig erklärt werden. Die Wirkung reicht 30 Jahre und mehr in die Zukunft. Wer nur auf Verfahrenslänge oder Kosten schaut, riskiert deutliche Einbußen im Alter. Eine kompensierende Vermögensregelung , etwa über Lebensversicherung, Immobilie oder Kapitalanlage , ist oft die bessere Alternative zum pauschalen Verzicht. Eine familienrechtliche Beratung hilft, die finanziellen Konsequenzen einzuschätzen und faire Lösungen zu finden. Mehr zur Vermögensregelung im Artikel zum Ehevertrag und Zugewinnausgleich.
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Rechtsquellen zur Einordnung
- § 1 VersAusglG
- § 1 VersAusgl






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