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Unterhaltsrechner 2026 — Düsseldorfer Tabelle

Anwalt Familienrecht

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Unterhaltsrechner 2026 — Düsseldorfer Tabelle


Berechnen Sie Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt nach den aktuellen Werten 2026. Mit Bereinigung, Selbstbehalt-Prüfung und Mangelfall-Logik.

So funktioniert’s: Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen, Anzahl und Alter der Kinder sowie ggf. das Einkommen des Ex-Partners an. Der Rechner ermittelt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 den Kindesunterhalt, prüft den Selbstbehalt und berechnet bei Bedarf den Trennungsunterhalt nach der 3/7-Methode.

Eingaben

Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, max. 150 €), Krankenversicherung, ehebedingte Schulden.
Selbstbehalt erwerbstätig: 1.450 € · nicht erwerbstätig: 1.200 € (gegenüber Minderjährigen)
Eingabe für die zusätzliche Berechnung des Trennungsunterhalts. Bei 0 € wird kein Trennungsunterhalt berechnet.

Konkrete Berechnung mit anwaltlicher Beratung

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