Unterhaltsrechner 2026 — Düsseldorfer Tabelle
Berechnen Sie Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt nach den aktuellen Werten 2026. Mit Bereinigung, Selbstbehalt-Prüfung und Mangelfall-Logik.
So funktioniert’s: Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen, Anzahl und Alter der Kinder sowie ggf. das Einkommen des Ex-Partners an. Der Rechner ermittelt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 den Kindesunterhalt, prüft den Selbstbehalt und berechnet bei Bedarf den Trennungsunterhalt nach der 3/7-Methode.
Eingaben
Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, max. 150 €), Krankenversicherung, ehebedingte Schulden.
Selbstbehalt erwerbstätig: 1.450 € · nicht erwerbstätig: 1.200 € (gegenüber Minderjährigen)
Eingabe für die zusätzliche Berechnung des Trennungsunterhalts. Bei 0 € wird kein Trennungsunterhalt berechnet.
Konkrete Berechnung mit anwaltlicher Beratung
Bei komplexen Konstellationen — Selbstständigkeit, Wechselmodell, Mangelfall, Auslandsbezug — lohnt sich die fundierte Berechnung durch eine Familienrechtsanwältin. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Myriam Jung in Kaiserslautern.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren



0 comments