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Kindesunterhalt berechnen — Schritt für Schritt mit Beispielrechnungen

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Kindesunterhalt berechnen — Schritt für Schritt mit Beispielrechnungen

Wer Kindesunterhalt berechnen muss, steht vor einer Tabelle, einer Reihe von Bereinigungsposten und der Frage: Wie viel bleibt am Ende übrig?

Myriam JungMyriam JungFamilienrechtUnterhaltsrecht
Aktualisiert: 2026-05-04Fachlich eingeordnet von Myriam JungLesezeit: 7 Min
KaiserslauternArbeitsrechtlich eingeordnetVerhandlung mit Strategie
01Kurz eingeordnet

Kindesunterhalt berechnen in vier Schritten: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln (Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, ehebedingte Schulden, Vorsorge). 2. Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle 2026 finden. 3. Altersstufe des Kindes zuordnen (0–5, 6–11, 12–17, ab 18). 4. Hälftiges Kindergeld (125 €) vom Tabellenbetrag abziehen. Bei mehreren Berechtigten ggf. Herabstufung. Selbstbehalt 2026: 1.450 € erwerbstätig gegenüber minderjährigen Kindern. Bei Wechselmodell oder Selbstständigkeit gelten Sonderregeln.

Kindesunterhalt richtig berechnen heißt: bereinigtes Einkommen ermitteln, Tabellenwert finden, Kindergeld abziehen, Selbstbehalt prüfen. Klingt einfach, hat aber viele Stolpersteine. Dieser Artikel führt durch die Berechnung mit drei Beispielen , vom einfachen Standardfall bis zum Wechselmodell.

Ausgangslage

Eine Mandantin aus Kaiserslautern fragt: Mein Ex verdient 3.500 € netto, wir haben zwei Kinder (4 und 8 Jahre alt). Was steht den Kindern zu? Die Berechnung: Bereinigung um 5 % berufsbedingte Aufwendungen (175 €) → bereinigtes Einkommen 3.325 €. Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Tabellenbetrag für das jüngere Kind (Stufe 1): 554 €, für das ältere (Stufe 2): 637 €. Abzüglich je 125 € Kindergeldanteil: 429 € + 512 € = 941 € pro Monat. Sein Selbstbehalt von 1.450 € ist gewahrt , er kann den vollen Tabellenunterhalt zahlen.

Schritt 1: Das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln

Die Berechnung des Kindesunterhalts beginnt nicht mit dem Nettoeinkommen, das auf der Lohnabrechnung steht. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen , also das, was nach Abzug aller einkommensmindernden Posten übrig bleibt.

Was vom Nettoeinkommen abgezogen wird

01Berufsbedingte Aufwendungen: 5 % pauschal (mindestens 50 €, höchstens 150 €)
02Tatsächliche Fahrtkosten zur Arbeit (statt Pauschale, wenn höher)
03Krankenversicherung und Pflegeversicherung
04Berufsbedingte Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht)
05Ehebedingte Schulden , Kreditraten aus der Ehezeit
06Angemessene Altersvorsorge: bis zu 4 % des Bruttoeinkommens (zusätzlich zur gesetzlichen Rente)
07Vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber anderen Kindern
08Steuererstattungen und 13. Monatsgehälter werden anteilig zugerechnet

Dieser Schritt ist in der Praxis der wichtigste , und der häufigste Streitpunkt. Wer hohe berufsbedingte Aufwendungen nachweist (lange Anfahrt, Doppelhaushalt aus beruflichen Gründen), kann oft mehr als die Pauschale absetzen.

§

§ 1603 BGB

Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Quelle öffnen →

Schritt 2: Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle finden

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 hat 15 Einkommensstufen. Anhand des bereinigten Nettoeinkommens wird die zutreffende Gruppe bestimmt:

Die wichtigsten Einkommensgruppen 2026

01Stufe 1: bis 2.100 € (Mindestunterhalt 100 %)
02Stufe 3: 2.501–2.900 € (110 % des Mindestunterhalts)
03Stufe 5: 3.301–3.700 € (120 %)
04Stufe 7: 4.101–4.500 € (136 %)
05Stufe 10: 5.301–5.700 € (160 %)
06Stufe 15: 9.701–11.200 € (200 %)
07über 11.200 €: konkrete Bedarfsberechnung

Die Tabelle wird jährlich aktualisiert. Bei langfristigen Unterhaltstiteln muss die Anpassung an neue Tabellen-Werte aktiv geltend gemacht werden , sonst bleibt der alte Betrag bestehen.

Schritt 3: Altersstufe des Kindes zuordnen

Innerhalb jeder Einkommensgruppe gibt es vier Altersstufen:

  • Altersstufe 1 (0–5 Jahre): Mindestunterhalt 482 € (Stufe 1)
  • Altersstufe 2 (6–11 Jahre): Mindestunterhalt 554 €
  • Altersstufe 3 (12–17 Jahre): Mindestunterhalt 649 €
  • Altersstufe 4 (ab 18, im Haushalt der Eltern): Mindestunterhalt 693 €
  • Studenten mit eigenem Haushalt: Sondersatz 990 €

Beim Wechsel in eine höhere Altersstufe , z. B. zum 6. Geburtstag , passt sich der Unterhalt automatisch an, ohne neuen Antrag.

Schritt 4: Kindergeld abziehen

Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen. 2026 beträgt das Kindergeld 250 € pro Kind, der Abzug also 125 €. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.

Beispiel: Tabellenbetrag 600 €, Kindergeldabzug 125 € → Zahlbetrag 475 €. Das ist der Betrag, der konkret überwiesen werden muss.

Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr Kindesunterhalt konkret ausfällt, lässt sich das in einem Beratungsgespräch sauber durchrechnen.

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Drei Berechnungsbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Standard-Fall mit einem Kind

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 2.700 €
  • Einkommensgruppe 3 (2.501–2.900 €)
  • Kind: 9 Jahre alt → Altersstufe 2 (6–11)
  • Tabellenbetrag: 609 €
  • Kindergeldabzug: 125 €
  • Zahlbetrag: 484 € pro Monat
  • Selbstbehalt 1.450 € gewahrt: 2.700 € − 484 € = 2.216 € ✓

Beispiel 2: Zwei Kinder, mittleres Einkommen

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.800 €
  • Einkommensgruppe 6 (3.701–4.100 €)
  • Kind 1: 4 Jahre → Stufe 1, Tabellenbetrag 617 € − 125 € = 492 €
  • Kind 2: 11 Jahre → Stufe 2, Tabellenbetrag 709 € − 125 € = 584 €
  • Zahlbetrag insgesamt: 1.076 € pro Monat
  • Selbstbehalt-Check: 3.800 € − 1.076 € = 2.724 € ✓

Beispiel 3: Drei Kinder, Mangelfall

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 2.300 €
  • Drei Kinder (5, 9, 14 Jahre)
  • Bei drei Berechtigten: Herabstufung um 1 Stufe → Einkommensgruppe 1 statt 2
  • Tabellenbeträge: 482 € + 554 € + 649 € = 1.685 € (vor Kindergeldabzug)
  • Nach Kindergeldabzug: 357 € + 429 € + 524 € = 1.310 €
  • Selbstbehalt 1.450 € , verteilbar nur 850 €
  • Mangelfall: 850 € werden im Verhältnis der Mindestunterhalte aufgeteilt → ca. 246 € + 282 € + 322 € pro Kind

Im Mangelfall greift das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein , die Differenz zum Mindestunterhalt wird vom Staat vorgestreckt.

Sonderfall: Wechselmodell

Beim Wechselmodell , beide Eltern betreuen das Kind annähernd gleich (z. B. wöchentlich abwechselnd) , gilt eine andere Berechnung. Der BGH hat 2017 klargestellt:

Wechselmodell-Berechnung nach BGH

01Bedarf wird in der höheren Einkommensgruppe (kombiniertes Einkommen) ermittelt
02Bedarf wird anteilig nach den Einkommen beider Eltern aufgeteilt
03Kindergeld wird anteilig auf beide verteilt
04Mehrkosten des Wechselmodells (Doppelhaushalt) werden berücksichtigt
05Nur ein Elternteil zahlt , der mit dem höheren Einkommen

In der Praxis ist die Wechselmodell-Berechnung oft strittig. Sie erfordert eine sorgfältige Aufstellung beider Einkommen und der Mehrkosten , und sollte anwaltlich begleitet werden.

Sonderfall: Selbstständige

Bei Selbstständigen wird das Einkommen aus dem Durchschnitt der letzten 3 bis 5 Jahre ermittelt. Schwankungen werden bereinigt. Wichtig:

  • Privatentnahmen sind nicht das maßgebliche Einkommen , sondern der nachhaltig erzielbare Gewinn
  • Nicht entnommene Gewinne werden mit angesetzt, wenn sie nicht betrieblich gebunden waren
  • Private Nutzung des Firmenwagens wird zugerechnet
  • Steuervorteile durch Investitionen werden bereinigt
  • Bei sehr unregelmäßigen Einkünften kann ein Sachverständiger den durchschnittlichen Verfügungsbetrag ermitteln

Was bei sehr hohen Einkommen gilt

Bei einem bereinigten Einkommen von mehr als 11.200 € endet die Tabelle. Hier wird der Unterhalt konkret berechnet , auf Basis des nachweisbaren Bedarfs des Kindes.

Der BGH hat klargestellt: Auch wohlhabende Eltern müssen nicht jeden Wunsch erfüllen, aber der Bedarf orientiert sich am gewohnten Lebensstandard. In der Praxis werden Beträge zwischen 1.500 und 3.000 € pro Kind und Monat zugesprochen , Sonderbedarfe wie Privatschule oder Reitstunden können hinzukommen.

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Neben dem regulären Tabellenbetrag gibt es zwei Zusatzkategorien:

Mehr- und Sonderbedarf

01Mehrbedarf: Regelmäßige Zusatzkosten , Kindergartenbeiträge, Schulgeld, Musikunterricht, Nachhilfe. Wird zusätzlich zum Tabellenbetrag gezahlt.
02Sonderbedarf: Einmalige oder unregelmäßige Kosten , Konfirmationsfeier, kieferorthopädische Behandlung, Klassenfahrt. Wird auf Antrag separat geleistet.
03Verteilung: Beide Bedarfe werden anteilig nach den Einkommen beider Eltern getragen , auch der betreuende Elternteil zahlt anteilig mit.
Wichtiger Hinweis

Mehrbedarf und Sonderbedarf werden oft übersehen , gerade bei kostenintensiven Hobbies oder medizinischer Versorgung. Wer die regulären Beträge zahlt und glaubt, alles abgegolten zu haben, kann später überrascht werden. Klare schriftliche Vereinbarungen sind sinnvoll.

Was tun, wenn der Andere nicht zahlt?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, gibt es mehrere Wege:

Vorgehen bei Nichtzahlung

01Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung
02Beistandschaft beim Jugendamt beantragen , kostenlos, das Amt vertritt das Kind
03Unterhaltsvorschuss vom Staat (für Kinder unter 18, max. 6 Jahre)
04Klage auf Unterhalt beim Familiengericht
05Lohn- oder Kontopfändung über den Gerichtsvollzieher
06Bei dauerhafter Verweigerung: Strafanzeige nach § 170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung)

Der Unterhaltsvorschuss ist eine schnelle Lösung: Das Jugendamt zahlt den Mindestunterhalt direkt aus und holt sich das Geld vom Pflichtigen zurück.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Unterhaltsanspruch?

Mit der Trennung der Eltern oder der Geburt des Kindes (bei unverheirateten Eltern). Aber: Unterhalt kann grundsätzlich nicht rückwirkend gefordert werden. Erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde, kann gefordert werden , sogenannter Verzugsbeginn.

Wie oft wird der Unterhalt angepasst?

Bei wesentlicher Einkommensänderung (mehr als 10 %), beim Wechsel in eine andere Altersstufe oder bei jährlicher Tabellenanpassung. Dynamische Unterhaltstitel passen sich automatisch an Tabellenänderungen an. Bei statischen Titeln muss eine Abänderungsklage eingereicht werden.

Kann ich mich vom Kindesunterhalt befreien lassen?

Nein. Auf Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht verzichtet werden , er steht dem Kind zu, nicht den Eltern. Auch eine Vereinbarung der Eltern, die unter dem Tabellenbetrag liegt, kann jederzeit vom Kind selbst angefochten werden.

Was passiert, wenn ich neue Kinder habe?

Neue Kinder in einer neuen Beziehung sind grundsätzlich gleichrangig mit Kindern aus erster Ehe. Bei begrenztem Einkommen wird der Unterhalt entsprechend aufgeteilt. Eine neue Ehe darf nicht zu Lasten der vorrangigen Kindesunterhaltspflicht gehen.

Welche Rolle spielt das Jugendamt?

Das Jugendamt kann eine Beistandschaft übernehmen und den Unterhalt für das Kind kostenlos einklagen. Bei Nichtzahlung kann es Unterhaltsvorschuss leisten. In Sonderfällen , etwa bei Auslandsbezug , kann das Jugendamt auch beim Auslands-Unterhaltsgesetz unterstützen.

Wie wirkt sich Unterhalt auf die Steuer aus?

Kindesunterhalt ist beim Zahlenden steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar , er gilt mit dem Kinderfreibetrag und Kindergeld als abgegolten. Der betreuende Elternteil erhält das volle Kindergeld auf das Konto. Trennungsunterhalt an den Ex-Partner ist dagegen mit Realsplitting absetzbar.

Was, wenn das Kind selbst Geld verdient?

Eigene Einkünfte des Kindes (z. B. Lehrlingsvergütung, Studienvergütung, Werkstudentengehalt) werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bei volljährigen Auszubildenden gibt es einen Freibetrag von 100 € , alles darüber mindert den Unterhalt.

Können Eltern den Unterhalt frei vereinbaren?

Ja, eine Vereinbarung über den Tabellenbetrag ist möglich und sinnvoll. Sie sollte schriftlich festgehalten werden. Eine Vereinbarung unter dem Tabellenbetrag ist aber nur wirksam, wenn das Kind zustimmt , bei Minderjährigen vertreten durch das Jugendamt.

Fazit: Bereinigung ist der Hebel

Den Tabellenwert ablesen ist einfach. Den richtigen Tabellenwert zu treffen , also das bereinigte Einkommen sauber zu ermitteln , ist die eigentliche Arbeit. Wer hier alle Bereinigungsposten korrekt ansetzt (oder als Berechtigte:r prüft), spart oder bekommt schnell mehrere hundert Euro pro Monat. Bei Wechselmodell, Selbstständigkeit und Mangelfällen sollte die Berechnung anwaltlich begleitet werden , die Komplexität geht dort weit über die reine Tabellenanwendung hinaus. Eine familienrechtliche Beratung sichert die korrekte Berechnung ab. Für die vollständige Düsseldorfer Tabelle 2026 und alle 15 Einkommensgruppen siehe unseren ausführlichen Tabellen-Artikel.

Möchten Sie Ihren Kindesunterhalt konkret berechnen lassen? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Myriam Jung.

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Rechtsrahmen

Rechtsquellen zur Einordnung

  1. § 1603 BGB
  2. § 170 StGB
Myriam Jung

Einordnung von

Myriam Jung

Myriam Jung ist Rechtsanwältin bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten durch Trennung und Scheidung — mit juristischer Schärfe und dem Blick für die persönliche Situation.

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