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Düsseldorfer Tabelle 2026 — die kompletten Werte für Kindesunterhalt

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Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2026 — die kompletten Werte für Kindesunterhalt

Wer Kindesunterhalt zahlt oder bekommt, kommt an einer Zahl nicht vorbei. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 sagt, was rechtlich gilt , und wer wie viel zahlt.

Myriam JungMyriam JungFamilienrechtUnterhaltsrecht
Aktualisiert: 2026-05-04Fachlich eingeordnet von Myriam JungLesezeit: 9 Min
KaiserslauternArbeitsrechtlich eingeordnetVerhandlung mit Strategie
01Kurz eingeordnet

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 legt den Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder fest. Sie ist nach 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen geordnet. Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 482 € (0–5 Jahre), 554 € (6–11), 649 € (12–17) und 693 € (ab 18 im Haushalt der Eltern) bzw. 990 € (Studenten mit eigenem Haushalt). Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld (125 €) abgezogen. Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei 1.450 € gegenüber minderjährigen Kindern. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf jährlich aktualisiert und ist bundesweit Richtschnur an allen Familiengerichten.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt in Deutschland. 2026 gelten neue Werte , sowohl beim Mindestunterhalt als auch beim Selbstbehalt. Dieser Artikel zeigt die komplette Tabelle, ordnet die Anwendung ein und beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Berechnung.

Ausgangslage

Ein Vater aus Kaiserslautern verdient bereinigt 2.900 € netto. Seine Tochter ist 8 Jahre alt und lebt bei der Mutter. In der Düsseldorfer Tabelle 2026 fällt er in Einkommensgruppe 3 (2.701–3.100 €), Altersstufe 2 (6–11 Jahre). Tabellenbetrag: 609 €. Abzüglich hälftiges Kindergeld (125 €) ergibt sich ein Zahlbetrag von 484 € monatlich. Bei einem zweiten Kind in der Altersstufe 1 (4 Jahre) käme der Tabellenbetrag von 530 € hinzu, abzüglich 125 € = 405 €. Insgesamt also rund 889 € , der Selbstbehalt von 1.450 € ist gewahrt.

Was die Düsseldorfer Tabelle ist

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie, die seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und jährlich aktualisiert wird. Sie ist kein Gesetz , aber alle deutschen Familiengerichte wenden sie als Richtlinie an. Ihre Funktion: einheitliche, nachvollziehbare und gerechte Bemessung des Kindesunterhalts in ganz Deutschland.

§

§ 1612a BGB

Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag.

Quelle öffnen →

Die Tabelle übersetzt den gesetzlichen Mindestunterhalt in konkrete Beträge , gestaffelt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes. Sie wird nicht nur bei der Scheidung gebraucht, sondern bei jeder Trennung mit minderjährigen Kindern, auch ohne vorherige Ehe.

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 , vollständig

Die Tabelle ist in 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen geordnet. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen , bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.

Düsseldorfer Tabelle 2026 , Tabellenbetrag (vor Kindergeldabzug)

01Stufe 1 (bis 2.100 €): Altersstufe 1: 482 € · Stufe 2: 554 € · Stufe 3: 649 € · Stufe 4: 693 €
02Stufe 2 (2.101–2.500 €): 506 € · 582 € · 681 € · 728 €
03Stufe 3 (2.501–2.900 €): 530 € · 609 € · 714 € · 762 €
04Stufe 4 (2.901–3.300 €): 554 € · 637 € · 746 € · 797 €
05Stufe 5 (3.301–3.700 €): 578 € · 665 € · 779 € · 832 €
06Stufe 6 (3.701–4.100 €): 617 € · 709 € · 831 € · 887 €
07Stufe 7 (4.101–4.500 €): 656 € · 754 € · 883 € · 943 €
08Stufe 8 (4.501–4.900 €): 694 € · 798 € · 935 € · 998 €
09Stufe 9 (4.901–5.300 €): 733 € · 842 € · 987 € · 1.053 €
10Stufe 10 (5.301–5.700 €): 771 € · 887 € · 1.039 € · 1.109 €
11Stufe 11 (5.701–6.400 €): 810 € · 931 € · 1.091 € · 1.164 €
12Stufe 12 (6.401–7.200 €): 848 € · 975 € · 1.143 € · 1.219 €
13Stufe 13 (7.201–8.200 €): 887 € · 1.020 € · 1.195 € · 1.274 €
14Stufe 14 (8.201–9.700 €): 925 € · 1.064 € · 1.247 € · 1.330 €
15Stufe 15 (9.701–11.200 €): 964 € · 1.108 € · 1.299 € · 1.386 €

Lesehilfe: Vier Spalten = vier Altersstufen. Altersstufe 1 = 0–5 Jahre, Altersstufe 2 = 6–11 Jahre, Altersstufe 3 = 12–17 Jahre, Altersstufe 4 = ab 18 (im Haushalt eines Elternteils).

Der Sondersatz für Studenten

Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt , typisch Studenten , werden nicht in Altersstufe 4 der Tabelle eingeordnet, sondern erhalten einen festen Bedarfssatz von 990 € monatlich. Dieser Studentensatz beinhaltet pauschal Miete, Lebenshaltung und Studienkosten.

Mindestunterhalt 2026 im Vergleich zu 2025

Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst. Die Mindestbeträge sind 2026 deutlich gestiegen:

Mindestunterhalt-Entwicklung

01Altersstufe 1 (0–5 Jahre): 2025: 482 € → 2026: 482 € (stabil)
02Altersstufe 2 (6–11 Jahre): 2025: 554 € → 2026: 554 € (stabil)
03Altersstufe 3 (12–17 Jahre): 2025: 649 € → 2026: 649 € (stabil)
04Altersstufe 4 (ab 18, im Haushalt): 2025: 693 € → 2026: 693 € (stabil)
05Studenten-Sondersatz: 2025: 930 € → 2026: 990 € (+ 60 €)
06Kindergeld 2026: 250 € pro Kind (stabil)

Das bedeutet: Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder bleibt 2026 stabil, der Studentensatz steigt aber an. Die Anpassung folgt dem doppelten Kinderfreibetrag aus dem Steuerrecht.

So wenden Sie die Tabelle an

Die Tabelle richtig zu lesen ist nicht schwer , die Anwendung in der Praxis aber schon. Vor allem bei der Bereinigung des Einkommens und der Berücksichtigung mehrerer Berechtigter passieren häufig Fehler.

Berechnung Schritt für Schritt

01Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln (Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, dann minus Bereinigungsposten)
02Berufsbedingte Aufwendungen abziehen (5 % pauschal, mindestens 50 €, höchstens 150 €)
03Einkommensgruppe in der Tabelle bestimmen
04Altersstufe des Kindes zuordnen (0–5 / 6–11 / 12–17 / ab 18)
05Tabellenbetrag ablesen
06Bei mehr als zwei Berechtigten: Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen
07Hälftiges Kindergeld abziehen (bei volljährigen Kindern: volles Kindergeld)
08Selbstbehalt prüfen , bei Unterschreitung greift das Mangelfall-Verfahren

Der ausführliche Artikel zu Unterhalt berechnen zeigt diese Schritte mit weiteren Beispielen und allen Bereinigungsposten im Detail.

Wenn Sie wissen wollen, welcher Tabellenbetrag in Ihrem Fall konkret gilt , und ob Bereinigungen möglich sind , lässt sich das in einem Beratungsgespräch klären.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Selbstbehalt 2026: Was dem Zahlenden bleiben muss

Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen vor existenzieller Überlastung. Er ist nach Art des Anspruchsberechtigten gestaffelt , minderjährige Kinder genießen den niedrigsten Selbstbehalt:

Selbstbehalt 2026 nach Düsseldorfer Leitlinien

01Gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern: 1.450 € erwerbstätig / 1.200 € nicht erwerbstätig
02Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 €
03Gegenüber dem Ehegatten / Trennungsunterhalt: 1.475 € (bei Erwerbstätigkeit)
04Gegenüber Eltern (Elternunterhalt): 2.000 € + Hälfte des darüber liegenden Einkommens
05Im Selbstbehalt enthalten: angemessene Wohnkosten (Warmmiete) bis 580 €

Was zählt zum Selbstbehalt

Im Selbstbehalt sind enthalten: Lebenshaltungskosten, Warmmiete (üblicherweise bis 580 € einkalkuliert), Strom, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung. Wer höhere Wohnkosten nachweist und sie nicht senken kann, kann eine Anhebung des Selbstbehalts beantragen.

Der Selbstbehalt bei mehreren Berechtigten

Wenn das Einkommen nicht für alle Berechtigten reicht, greift das Mangelfall-Verfahren. Der verteilbare Betrag (Einkommen minus Selbstbehalt) wird im Verhältnis der Mindestunterhalte auf die Kinder aufgeteilt. Beispiel: Ein Vater mit 2.000 € Einkommen, drei Kinder in unterschiedlichen Altersstufen. Verteilbar: 550 €. Diese 550 € werden im Verhältnis der Mindestunterhalte auf die Kinder verteilt , keines bekommt den vollen Tabellenbetrag.

Bereinigung: Was vom Einkommen abgezogen wird

Bevor das Einkommen in die Tabelle eingeordnet wird, müssen einkommensmindernde Posten abgezogen werden. Diese Bereinigung hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts:

Bereinigungsposten 2026

01Berufsbedingte Aufwendungen: 5 % pauschal (mindestens 50 €, höchstens 150 €)
02Tatsächliche Fahrtkosten zur Arbeit (statt Pauschale, wenn höher)
03Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
04Berufsbedingte Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht)
05Ehebedingte Schulden , Kreditraten aus der Ehezeit
06Angemessene Altersvorsorge: bis zu 4 % des Bruttoeinkommens (zusätzlich zur gesetzlichen Rente)
07Vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber anderen Kindern

Wer seine berufsbedingten Aufwendungen tatsächlich nachweist (z. B. lange Anfahrtswege, Doppelhaushalt aus beruflichen Gründen), kann oft mehr als die 150-€-Pauschale absetzen , was den Tabellenwert und damit den Unterhalt senkt.

Volljährige Kinder: Was anders ist

Bei volljährigen Kindern ändern sich gleich mehrere Berechnungsregeln:

  • Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig , anteilig nach ihren bereinigten Einkommen.
  • Das volle Kindergeld (statt nur die Hälfte) wird angerechnet.
  • Der Selbstbehalt steigt auf 1.750 € für jeden Elternteil.
  • Privilegiert (= wie minderjährig behandelt) sind volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und allgemeinbildende Schulen besuchen.
  • Studenten mit eigenem Haushalt erhalten den festen Bedarfssatz von 990 €.
Wichtiger Hinweis

Bei volljährigen Kindern ist die Berechnung deutlich komplexer als bei Minderjährigen, weil beide Elterneinkommen einfließen. Bei drohender Überforderung eines Elternteils sollte die Verteilung anwaltlich geprüft werden , der unteranspruch des Kindes wirkt sich nämlich auch auf den Selbstbehalt-Schutz aus.

Wechselmodell: Sonderregeln nach BGH

Beim Wechselmodell , beide Eltern betreuen das Kind annähernd gleich , gilt eine Sonderberechnung. Der BGH hat mit Beschluss vom 11.01.2017 (XII ZB 565/15) klargestellt:

  • Der Bedarf des Kindes wird in der höheren Einkommensgruppe (zusammen beide Eltern) ermittelt.
  • Der Bedarf wird anteilig nach den Einkommen beider Eltern aufgeteilt.
  • Auch das Kindergeld wird anteilig auf beide Elternteile verteilt.
  • Mehrkosten des Wechselmodells (Doppelhaushalt für das Kind) sind vom Bedarf abzuziehen oder als Mehrbedarf hinzuzurechnen.

In der Praxis ist die Wechselmodell-Berechnung oft strittig , sie erfordert eine sorgfältige Aufstellung der Kosten und Einkommen beider Eltern.

Bei sehr hohen Einkommen: Konkreter Bedarf

Die Düsseldorfer Tabelle endet bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 11.200 € (Stufe 15). Bei höheren Einkommen wird der Unterhalt konkret berechnet , auf Basis des nachgewiesenen Bedarfs des Kindes. Der BGH hat mehrfach klargestellt: Auch wohlhabende Eltern müssen nicht jeden Wunsch erfüllen , der Bedarf orientiert sich am Lebensstandard, der durch das Einkommen der Eltern üblicherweise zu erwarten wäre.

In der Praxis werden bei sehr hohem Einkommen Beträge von 1.500 bis 3.000 € pro Kind und Monat zugesprochen. Sonderbedarfe wie Privatschule, Reitstunden, Musikunterricht oder Auslandsaufenthalte können hinzukommen , wenn sie zum gewohnten Lebensstil passen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Neben dem regulären Tabellenbetrag gibt es zwei zusätzliche Bedarfskategorien:

Bedarfskategorien

01Regulärer Bedarf: Düsseldorfer Tabelle, abzüglich Kindergeldanteil , deckt Lebenshaltung, Wohnen, Kleidung
02Mehrbedarf: Regelmäßiger zusätzlicher Bedarf, z. B. Kindergartenbeiträge, Schulgeld, Musikunterricht, Nachhilfe , wird zusätzlich zum Tabellenbetrag gezahlt
03Sonderbedarf: Einmaliger oder unregelmäßiger Bedarf, z. B. Konfirmationsfeier, kieferorthopädische Behandlung, Klassenfahrt , wird auf Antrag separat geleistet

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind im Verhältnis der bereinigten Einkommen beider Eltern zu tragen , auch der betreuende Elternteil zahlt anteilig mit.

Häufige Fragen

Wann gilt die Düsseldorfer Tabelle 2026?

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026 und löst die Tabelle 2025 ab. Sie ist auf alle ab diesem Datum festzusetzenden Unterhaltsbeträge anwendbar. Bestehende Unterhaltstitel werden nicht automatisch angepasst , wer eine Anpassung wünscht, muss einen Abänderungsantrag stellen.

Muss ich die Düsseldorfer Tabelle anwenden?

Die Tabelle ist keine bindende Rechtsnorm, aber die einheitliche Anwendung an allen deutschen Familiengerichten macht sie de facto verbindlich. Wer einen Unterhalt außerhalb der Tabelle vereinbart, sollte das notariell beurkunden lassen , sonst kann jederzeit eine Anpassung nach Tabelle erzwungen werden.

Was passiert, wenn das Einkommen schwankt?

Bei schwankendem Einkommen , etwa bei Selbstständigen , wird das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre angesetzt. Bei einer dauerhaften Veränderung kann eine Abänderungsklage eingereicht werden, um den Unterhaltstitel anzupassen.

Wird das Kindergeld immer abgezogen?

Bei minderjährigen Kindern: ja, das hälftige Kindergeld (125 € bei 250 € Kindergeld) wird vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern: das volle Kindergeld (250 €) wird abgezogen. Sonderfälle gibt es bei Pflegekindern oder beim Kindergeldwechsel zwischen den Eltern.

Was ist der Mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt ist der gesetzlich garantierte Unterhalt für Minderjährige. 2026 beträgt er 482 € (0–5 J.), 554 € (6–11 J.) und 649 € (12–17 J.). Auch bei niedrigem Einkommen des Unterhaltspflichtigen muss dieser Mindestbetrag im Mangelfall vorrangig gezahlt werden , vor allen anderen Unterhaltspflichten.

Kann der Unterhalt rückwirkend gefordert werden?

Grundsätzlich nicht. Unterhalt kann erst ab dem Monat verlangt werden, in dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde , sogenannter Verzugsbeginn. Wer über Monate keine Forderung stellt, verliert für diese Zeit seinen Anspruch.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Der Unterhaltsanspruch kann eingeklagt und vollstreckt werden. Bei minderjährigen Kindern kann das Jugendamt zudem Unterhaltsvorschuss zahlen und die Forderung gegenüber dem Pflichtigen geltend machen. Wer dauerhaft nicht zahlt, riskiert Strafanzeige nach § 170 StGB.

Wie wirkt sich die Tabelle bei Patchwork-Familien aus?

Bei mehreren Unterhaltspflichten , etwa Kinder aus erster Ehe und neue gemeinsame Kinder , wird der Selbstbehalt und die Rangfolge entscheidend. Kinder aus erster Ehe haben Vorrang vor neuen Ehegatten, sind aber gleichrangig mit neuen Kindern. Eine genaue Berechnung ist hier komplex und sollte anwaltlich erfolgen.

Fazit: Die Tabelle ist der Anker , die Bereinigung der Schlüssel

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist die zentrale Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt in Deutschland. Wer den richtigen Tabellenbetrag finden will, muss zunächst sein bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln , das ist in der Praxis der entscheidende Schritt. Bei mehreren Kindern, Wechselmodell oder Selbstständigkeit wird die Anwendung schnell komplex und sollte anwaltlich begleitet werden. Eine familienrechtliche Beratung sichert ab, dass alle Bereinigungsposten korrekt berücksichtigt werden , und dass weder zu viel gezahlt noch zu wenig gefordert wird. Auch beim Streit über die Höhe des Unterhalts ist eine fundierte Berechnung der erste Schritt zur Lösung.

Möchten Sie wissen, was Sie konkret nach Düsseldorfer Tabelle 2026 zahlen oder bekommen? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Myriam Jung.

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Rechtsrahmen

Rechtsquellen zur Einordnung

  1. § 1612a BGB
  2. § 170 StGB
  3. XII ZB 565/15
Myriam Jung

Einordnung von

Myriam Jung

Myriam Jung ist Rechtsanwältin bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten durch Trennung und Scheidung — mit juristischer Schärfe und dem Blick für die persönliche Situation.

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