STRAFVERTEIDIGUNG BEI HAFT

Anwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft

Wenn eine Festnahme droht oder ein Angehöriger bereits in Untersuchungshaft sitzt, müssen die nächsten Schritte zur Aktenlage und zur persönlichen Situation passen. Fachanwalt Christian Behnke prüft den Haftbefehl, die Haftgründe und den geeigneten Rechtsbehelf.

Fachanwalt für Strafrecht · Kontakt auch durch Angehörige · Digitale Erstaufnahme möglich

Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht bei KSB Rechtsanwälte

Christian Behnke

Fachanwalt für Strafrecht

WAS JETZT WICHTIG IST

Bei Festnahme oder Durchsuchung besonnen handeln

01

Keine Aussage zur Sache

Machen Sie zunächst nur Angaben zu Ihrer Person. Eine Einlassung sollte erst nach anwaltlicher Prüfung der Situation erfolgen.

02

Nichts ungeprüft unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Erklärung, deren Inhalt und Folgen Sie nicht sicher überblicken. Fordern Sie eine Kopie vorhandener Unterlagen an.

03

Verteidigung kontaktieren

Notieren Sie Behörde, Aktenzeichen, Haftanstalt und Zeitpunkt der Festnahme. Auch Angehörige können den ersten Kontakt herstellen.

MÖGLICHE RECHTSBEHELFE

Welcher Schritt sinnvoll ist, entscheidet sich am Einzelfall

Haftprüfung

Bei der Haftprüfung nach § 117 StPO entscheidet das zuständige Gericht erneut über den Haftbefehl. Vorbereitung und Zeitpunkt sollten zur Aktenlage passen.

Haftbeschwerde

Eine Haftbeschwerde eröffnet die Prüfung durch die nächsthöhere Instanz. Ob dieser Weg taktisch sinnvoll ist, hängt vom bisherigen Verfahrensgang ab.

Außervollzugsetzung

Nach § 116 StPO können unter Umständen mildere Maßnahmen genügen, etwa Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben oder eine angemessene Sicherheit.

FÜR ANGEHÖRIGE

Sie können die ersten Schritte anstoßen

Eltern, Partner oder andere Angehörige erfahren häufig zuerst von der Festnahme. Sie können eine Strafverteidigung kontaktieren und die verfügbaren Informationen weitergeben. Die weitere Mandatierung wird anschließend mit der betroffenen Person und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

HILFREICH FÜR DEN ERSTEN KONTAKT

Vollständiger Name und Geburtsdatum

Polizeidienststelle, Gericht oder Justizvollzugsanstalt

Aktenzeichen und bekannter Vorwurf

Zeitpunkt der Festnahme und bekannte Termine

„In Haftsachen entscheidet nicht Lautstärke, sondern eine genaue Prüfung der Akte, der Haftgründe und der persönlichen Situation.“

Christian Behnke · Fachanwalt für Strafrecht

IHR ANSPRECHPARTNER

Strafverteidigung mit einer klaren Haftstrategie

Christian Behnke ist Partner bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern und Fachanwalt für Strafrecht. In Haftsachen prüft er, welche Tatsachen gegen Tatverdacht und Haftgrund sprechen, welche Unterlagen fehlen und wie persönliche Bindungen nachvollziehbar belegt werden können.

KSB begleitet Beschuldigte und Angehörige vom ersten Kontakt über die Akteneinsicht bis zur gerichtlichen Entscheidung. Weitere Informationen zur strafrechtlichen Tätigkeit finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht.

SO GEHT ES WEITER

Drei Schritte zu einer belastbaren Einschätzung

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder senden Sie die Online-Anfrage. Angehörige können den Kontakt ebenfalls herstellen.

2

Haftsituation erfassen

Haftbefehl, Aktenzeichen, Haftanstalt, Termine und persönliche Bindungen werden strukturiert aufgenommen.

3

Vorgehen festlegen

Nach Prüfung wird eingeschätzt, welcher nächste Schritt im konkreten Verfahren in Betracht kommt.

KAISERSLAUTERN UND UMGEBUNG

Persönlicher und digital vorbereiteter Kontakt

Die Kanzlei nimmt Haftsachen aus Kaiserslautern und dem weiteren Umkreis entgegen. Erste Informationen können telefonisch oder digital aufgenommen werden. Ob und in welcher Form ein Mandat übernommen werden kann, wird anhand von Haftort, Terminlage und Verfahrensstand geprüft.

VERTRAULICHE ANFRAGE

Schildern Sie kurz, was passiert ist

Nennen Sie bitte die wichtigsten Eckdaten: betroffene Person, Haftanstalt oder Behörde, Aktenzeichen, Zeitpunkt der Festnahme und bekannte Termine. Übermitteln Sie über das Formular noch keine besonders sensiblen Originalunterlagen.

Name(erforderlich)
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, damit wir Ihnen schon beim Erstgespräch eine realistische Einschätzung mitgeben können.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

HÄUFIGE FRAGEN

Haftbefehl, Haftprüfung und Untersuchungshaft

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?

Grundsätzlich müssen dringender Tatverdacht und ein gesetzlicher Haftgrund vorliegen. Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die konkrete Beurteilung hängt von der Ermittlungsakte und den Umständen des Einzelfalls ab.

Was unterscheidet Haftprüfung und Haftbeschwerde?

Bei der Haftprüfung entscheidet das zuständige Haftgericht erneut. Mit der Haftbeschwerde wird eine Prüfung durch die nächsthöhere Instanz angestrebt. Welcher Weg sinnvoll ist, sollte anhand des Verfahrensstands entschieden werden.

Kann ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?

Das kann in Betracht kommen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen den Haftzweck ausreichend sichern. Dazu können Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben oder eine angemessene Sicherheit gehören.

Kann ich als Angehöriger einen Anwalt kontaktieren?

Ja. Angehörige können den ersten Kontakt herstellen und Informationen weitergeben. Die weitere Mandatierung und Kommunikation wird anschließend rechtlich sauber mit der betroffenen Person abgestimmt.

Ist eine Vorbereitung per Telefon oder online möglich?

Viele Eckdaten und Unterlagen lassen sich telefonisch oder digital vorbereiten. Ob eine persönliche Wahrnehmung und kurzfristige Übernahme möglich sind, richtet sich nach Haftort, Terminlage und Verfahrensstand.

HAFTSACHE KLÄREN

Jetzt die nächsten Schritte prüfen lassen

Rufen Sie an oder senden Sie die wichtigsten Eckdaten über das Formular.