STRAFVERTEIDIGUNG · KAISERSLAUTERN

Pflichtverteidiger wechseln

Wann ein Wechsel möglich ist, welche Frist gilt und was er kostet.

Ein Pflichtverteidiger wird häufig unter Zeitdruck bestellt, etwa bei der Vorführung vor den Haftrichter. Wer ihn nicht selbst ausgewählt hat oder kein Vertrauen zu ihm hat, kann in mehreren Fällen einen Wechsel beantragen. Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht, prüft, ob ein Wechsel in Betracht kommt, und übernimmt die Verteidigung.

Fünf Sterne

Bewertungen auf Google · Fachanwalt für Strafrecht · Erstkontakt durch Angehörige möglich

Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht bei KSB Rechtsanwälte

Christian Behnke

Fachanwalt für Strafrecht

AUSGANGSLAGE

Wie es zur Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt

Ob ein Wechsel möglich ist, hängt davon ab, wie die Bestellung zustande gekommen ist. Vier Punkte sind dafür entscheidend.

Die Bestellung erfolgt oft am selben Tag. Wird Untersuchungshaft vollstreckt oder steht die Vorführung vor den Haftrichter an, bestellt das Gericht kurzfristig einen Pflichtverteidiger.

Vorher besteht ein Recht auf Benennung. Die beschuldigte Person muss Gelegenheit bekommen, innerhalb einer Frist selbst einen Verteidiger zu benennen. Dieser ist zu bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.

Wird niemand benannt, wählt das Gericht aus. Ausgewählt wird aus dem Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, vorrangig ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Anwalt, der Pflichtverteidigungen übernehmen möchte.

Die Frage nach dem Wunschverteidiger fällt oft knapp aus. Nach der Erfahrung von Christian Behnke wird ein großer Teil der Inhaftierten vor der Bestellung nicht ausreichend nach einem gewünschten Verteidiger gefragt.

VORAUSSETZUNGEN

Wann ein Wechsel des Pflichtverteidigers möglich ist

Das Gesetz kennt drei Wege. Welcher in Betracht kommt, hängt vom Zeitpunkt und von den Umständen der Bestellung ab.

Selbst gewählter Verteidiger

Beauftragt die beschuldigte Person einen eigenen Verteidiger und nimmt dieser das Mandat an, ist die Bestellung des Pflichtverteidigers in der Regel aufzuheben.

Nicht der Wunschverteidiger

Wurde ein anderer als der benannte Verteidiger bestellt oder blieb nur eine kurze Frist zur Auswahl, kann innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Bestellung ein selbst benannter Verteidiger beantragt werden.

Gestörtes Vertrauensverhältnis

Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört oder eine angemessene Verteidigung aus anderen Gründen nicht gewährleistet, ist ein Wechsel ebenfalls möglich. Daran stellen Gerichte hohe Anforderungen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde möglich. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht zusagen.

ABLAUF

So läuft ein Pflichtverteidigerwechsel ab

01

Prüfung

Beiordnungsbeschluss, Datum der Bekanntgabe und Ablauf der Bestellung werden geprüft. Daraus ergibt sich, welcher Weg offensteht und ob eine Frist läuft.

02

Rücksprache

Den Wechsel muss die beschuldigte Person selbst wollen. Ist sie inhaftiert, findet das Gespräch beim Besuch in der Justizvollzugsanstalt statt.

03

Antrag

Der Antrag wird bei dem Gericht gestellt, das den Pflichtverteidiger bestellt hat, und mit den Umständen der Bestellung begründet.

04

Entscheidung

Das Gericht hebt die bisherige Bestellung auf und bestellt den neuen Verteidiger oder lehnt den Antrag ab.

Für Angehörige von Inhaftierten: Anwalt bei Untersuchungshaft. Zum Haftbefehl und seinen Voraussetzungen: Anwalt bei Haftbefehl.

Ein bestellter Pflichtverteidiger ist nicht immer das letzte Wort.

Christian Behnke · Fachanwalt für Strafrecht

WER SIE VERTRITT

Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht

Christian Behnke verteidigt regelmäßig in umfangreichen Strafverfahren, unter anderem bei Gewalt- und Tötungsdelikten, Raub und Erpressung, Sexualdelikten und Betäubungsmittelverfahren. Als Strafverteidiger vertritt er Mandanten vor Schöffengerichten und großen Strafkammern.

Bei einem Wechsel übernimmt er die Verteidigung selbst. Er prüft vorher, ob der Wechsel rechtlich möglich ist und ob er der Verteidigung nützt. Weitere Schwerpunkte im Strafrecht.

KOSTEN

Was ein Wechsel des Pflichtverteidigers kostet

Die Gebühren eines Pflichtverteidigers trägt zunächst die Staatskasse. Im Fall einer Verurteilung gehören sie zu den Verfahrenskosten, die der verurteilten Person auferlegt werden können.

Häufig ist eine Umbeiordnung möglich, ohne dass allein dadurch zusätzliche private Verteidigerkosten entstehen. Davon zu unterscheiden ist die Vergütungsvereinbarung, auf deren Grundlage Christian Behnke umfangreiche Haftsachen übernimmt. Die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.

Christian Behnke im Besprechungsraum der Kanzlei

IHRE ANFRAGE

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

1

Ersteinschätzung mit Christian Behnke

Ein Gespräch zur Bestellung, zu den Fristen und zur weiteren Verteidigung. Telefonisch, per Video oder in der Kanzlei in Kaiserslautern. Das Gespräch ist kostenpflichtig, die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.

2

Prüfung und Antrag

Christian Behnke prüft die Unterlagen, spricht mit der beschuldigten Person und stellt den Antrag beim zuständigen Gericht. Ist sie inhaftiert, besucht er sie in der Justizvollzugsanstalt.

3

Verteidigung

Nach dem Wechsel übernimmt Christian Behnke die Verteidigung im weiteren Verfahren, einschließlich Haftprüfung oder Haftbeschwerde, wenn sie in Betracht kommen.

Halten Sie, soweit vorhanden, den Beiordnungsbeschluss und gerichtliche Schreiben bereit.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Pflichtverteidigerwechsel

Kann ich als Angehöriger den Pflichtverteidiger wechseln?

Den Antrag stellt die beschuldigte Person selbst oder ein von ihr beauftragter Verteidiger. Angehörige können den Kontakt herstellen und die Prüfung anstoßen.

Welche Frist gilt für den Wechsel?

Wurde ein anderer als der benannte Verteidiger bestellt oder blieb nur eine kurze Auswahlfrist, ist der Antrag innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Bestellung zu stellen. Bei einem endgültig zerstörten Vertrauensverhältnis gilt diese Frist nicht.

Muss der bisherige Pflichtverteidiger zustimmen?

In den gesetzlich geregelten Fällen entscheidet das Gericht, eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Außerhalb dieser Fälle ist ein Wechsel in der Praxis meist nur einvernehmlich möglich.

Schadet ein Wechsel der Verteidigung?

Ein Wechsel wird nur betrieben, wenn er der Verteidigung nützt. Ob er rechtlich in Betracht kommt und ob er sinnvoll ist, sind zwei getrennte Fragen. Beide klären wir vorher.

Was unterscheidet Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger?

Den Pflichtverteidiger bestellt das Gericht, seine Gebühren trägt zunächst die Staatskasse. Den Wahlverteidiger beauftragt die beschuldigte Person selbst. Im Verfahren haben beide dieselben Rechte.

Wo ist der Verteidigerwechsel geregelt?

In § 143a der Strafprozessordnung. Wann ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist und wie er ausgewählt wird, regeln die §§ 140 bis 142 der Strafprozessordnung.

Kann ein erfolgreicher Wechsel zugesagt werden?

Nein. Ob ein Antrag Erfolg hat, hängt von den Umständen der Bestellung ab. Zugesagt wird die sorgfältige Prüfung, nicht das Ergebnis.

KONTAKT

Wechsel prüfen lassen

Nennen Sie uns den Namen der beschuldigten Person, das zuständige Gericht und, falls bekannt, das Datum der Bestellung. Wir melden uns zur Vereinbarung der Ersteinschätzung.

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Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, damit wir Ihnen schon beim Erstgespräch eine realistische Einschätzung mitgeben können.
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Ersteinschätzung vereinbaren

Fristen beim Pflichtverteidigerwechsel sind kurz. Das erste Gespräch führt Christian Behnke persönlich.