Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: Einkommen des Unterhaltspflichtigen, Alter des Kindes und Anzahl der Unterhaltsberechtigten bestimmen den Betrag. Vom Tabellenwert wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Der Ehegattenunterhalt errechnet sich über die 3/7-Methode: Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der bereinigten Einkommensdifferenz. Der Selbstbehalt schützt den Zahlenden vor existenzieller Überlastung , bei minderjährigen Kindern liegt er 2026 bei 1.450 € (erwerbstätig). Bei mehreren Berechtigten wird im Mangelfall nach einer festen Rangfolge verteilt. Online-Unterhaltsrechner liefern Richtwerte, ersetzen aber keine fundierte Berechnung mit Berücksichtigung von Bereinigungsposten und Selbstbehalt.
Unterhalt berechnen klingt nach einer Tabelle und einem Taschenrechner. In der Praxis spielen aber Einkommen, Selbstbehalt, Kindergeld, Betreuungsanteile und die Frage, ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt gemeint ist, eine Rolle. Dieser Artikel ordnet die Berechnung Schritt für Schritt ein.
Ein Vater aus Kaiserslautern trennt sich. Er verdient 3.200 € netto, seine Frau 1.400 € aus einer Teilzeitstelle. Die beiden haben ein Kind (4 Jahre) und ein Kind (9 Jahre). Er möchte wissen: Was zahle ich an Kindesunterhalt , und was an Trennungsunterhalt? Die Berechnung ergibt: Rund 430 € Kindesunterhalt pro Kind nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld, plus ca. 370 € Trennungsunterhalt. Insgesamt knapp 1.230 € , und damit muss geprüft werden, ob der Selbstbehalt von 1.450 € noch gewahrt ist. Bereinigt um Krankenversicherung und berufsbedingte Aufwendungen liegt sein einsetzbares Einkommen bei rund 2.900 €, der Selbstbehalt ist also gewahrt.
Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle richtig lesen
Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Orientierungshilfe für den Kindesunterhalt. Sie wird jährlich aktualisiert und vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben , daher der Name. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird aber von allen Familiengerichten in Deutschland als Richtlinie angewendet, weil sie eine bundeseinheitliche Berechnung sicherstellt.
§ 1612a BGB
Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
So funktioniert die Berechnung
Die Düsseldorfer Tabelle ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und der Altersgruppe des Kindes einen Betrag zu. Bereinigt bedeutet: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 €, höchstens 150 €), Schulden mit Bedarfsbezug, Vorsorgeaufwendungen und weitere Belastungen abgezogen. Erst dieses bereinigte Einkommen ist der Wert, der für die Tabelle relevant ist.
Beispielrechnung Kindesunterhalt
Ein Vater verdient bereinigt 3.000 € netto. Er hat ein Kind in der Altersgruppe 6–11 Jahre. Die Berechnung Schritt für Schritt:
- ◆Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle (2.701–3.100 €)
- ◆Tabellenbetrag Altersgruppe 2 (6–11): ca. 576 €
- ◆Abzug hälftiges Kindergeld: 576 € − 125 € = 451 € Zahlbetrag
Bei zwei Kindern wäre die Rechnung ähnlich, aber bei drei Kindern könnte eine Herabstufung um eine Einkommensgruppe nötig werden, weil die Düsseldorfer Tabelle für zwei Berechtigte konzipiert ist.
Bei mehreren Kindern wird der Selbstbehalt besonders relevant. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 € (erwerbstätig). Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder, wird der Unterhalt gekürzt , das sogenannte Mangelfall-Verfahren. Auch dann müssen mindestens 100 % des Mindestunterhalts gezahlt werden, wenn das Einkommen das hergibt.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Die wichtigsten Werte
Die Tabelle wird jährlich angepasst. 2026 gelten folgende Mindestunterhalte (Tabellenbetrag, vor Kindergeldabzug):
Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen , bei minderjährigen Kindern automatisch, bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Die 15 Einkommensgruppen im Überblick
Die Düsseldorfer Tabelle teilt die Unterhaltspflichtigen in 15 Einkommensstufen ein. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr , bezogen auf den Mindestunterhalt:
- ◆Stufe 1 (bis 2.100 €): 100 % des Mindestunterhalts
- ◆Stufe 2 (2.101–2.500 €): 105 %
- ◆Stufe 3 (2.501–2.900 €): 110 %
- ◆Stufe 4 (2.901–3.300 €): 115 %
- ◆Stufe 5 (3.301–3.700 €): 120 %
- ◆Stufe 6 (3.701–4.100 €): 128 %
- ◆Stufe 7 (4.101–4.500 €): 136 %
- ◆Stufe 8 (4.501–4.900 €): 144 %
- ◆Stufe 9 (4.901–5.300 €): 152 %
- ◆Stufe 10 (5.301–5.700 €): 160 %
- ◆Stufe 11 (5.701–6.400 €): 168 %
- ◆Stufe 12 (6.401–7.200 €): 176 %
- ◆Stufe 13 (7.201–8.200 €): 184 %
- ◆Stufe 14 (8.201–9.700 €): 192 %
- ◆Stufe 15 (9.701–11.200 €): 200 %
Bei Einkommen über 11.200 € wird der Unterhalt nicht mehr nach Tabelle, sondern konkret berechnet , auf Basis des nachgewiesenen Bedarfs des Kindes.
Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Neben dem Kindesunterhalt steht häufig auch Ehegattenunterhalt im Raum. Dabei wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden , mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Höhen.
Trennungsunterhalt
Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Er entsteht automatisch mit der Trennung , wer ihn nicht beansprucht, verzichtet faktisch. Die Berechnung erfolgt nach der 3/7-Methode:
- ◆Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehegatten ermitteln.
- ◆Die Differenz berechnen.
- ◆3/7 der Differenz ist der Unterhaltsanspruch.
Beispielrechnung Trennungsunterhalt
Ehemann: 3.200 € bereinigt netto. Ehefrau: 1.400 € bereinigt netto. Beide ohne Kinder zu versorgen.
- ◆Differenz: 3.200 € − 1.400 € = 1.800 €
- ◆3/7 von 1.800 € = ca. 771 € Trennungsunterhalt
In der Praxis wird dieser Betrag oft durch Kinderbetreuungsanteile, überobligatorisches Einkommen und den Selbstbehalt des Zahlenden korrigiert. Wenn beide Kinder zu versorgen haben, wird der Kindesunterhalt vorab vom Einkommen abgezogen, bevor die Differenz für den Trennungsunterhalt berechnet wird.
§ 1361 BGB
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind , etwa Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder fehlende Erwerbsmöglichkeit. Anders als der Trennungsunterhalt ist nachehelicher Unterhalt kein Automatismus. Die häufigsten Tatbestände:
- ◆Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) , Wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder.
- ◆Altersunterhalt (§ 1571 BGB) , Wenn keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist.
- ◆Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB) , Bei Krankheit oder Behinderung.
- ◆Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB) , Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
- ◆Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB) , Für Aus- oder Fortbildung.
- ◆Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB) , Wenn die Versagung grob unbillig wäre.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Unterhaltsbetrag in Ihrer Situation realistisch ist, lässt sich das in einem Beratungsgespräch einordnen.
Was vom Einkommen abgezogen wird (Bereinigung)
Bevor das Einkommen in die Düsseldorfer Tabelle eingeordnet wird, müssen einkommensmindernde Posten abgezogen werden. Diese Bereinigung hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts , sie wird in der Praxis oft unterschätzt.
Wer seine berufsbedingten Aufwendungen tatsächlich nachweist (z. B. lange Anfahrtswege, Doppelhaushalt aus beruflichen Gründen), kann oft mehr als die 150-€-Pauschale absetzen. Das senkt den Tabellenwert und damit den Unterhalt.
Der Selbstbehalt: Was dem Zahlenden bleiben muss
Der Selbstbehalt stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er ist nach Anspruchsberechtigtem gestaffelt , minderjährige Kinder genießen den niedrigsten Selbstbehalt, weil ihr Anspruch besonders geschützt ist.
Minderjährige Kinder stehen in der Rangfolge an erster Stelle. Erst wenn deren Mindestunterhalt gesichert ist, werden Ehegattenunterhaltsansprüche bedient. Bei einem Mangelfall , wenn das Einkommen nicht für alle Berechtigten reicht , sind die Mindestunterhalte der Kinder vorrangig zu bedienen.
Der Selbstbehalt in der Praxis
Im Mangelfall greift das sogenannte Mindestbedarfs-Verteilungssystem. Der Unterhaltspflichtige behält den Selbstbehalt, der Rest seines Einkommens wird gleichmäßig auf die Berechtigten verteilt. Wenn z. B. ein Vater 2.200 € bereinigt netto verdient, drei Kinder zu versorgen hat und der Mindestunterhalt insgesamt 1.500 € betragen würde:
- ◆Einkommen: 2.200 €
- ◆Selbstbehalt: 1.450 €
- ◆Verteilbar: 750 €
- ◆Pro Kind: 250 € (statt 500 € jeweils)
Das ist der typische Mangelfall, in dem das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss einspringt.
Sonderfälle bei der Unterhaltsberechnung
Die Standardrechnung deckt die meisten Fälle ab, aber bei bestimmten Konstellationen wird es komplexer. Hier sind die häufigsten Sonderfälle:
Wechselmodell
Betreuen beide Eltern das Kind annähernd gleich (z. B. wöchentlich abwechselnd), wird der Unterhalt nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile berechnet , nicht nur nach dem Einkommen eines Elternteils. Beide tragen anteilig zum Bedarf des Kindes bei.
Der BGH hat mit Beschluss vom 11.01.2017 klargestellt: Beim echten Wechselmodell wird der Bedarf des Kindes in einer höheren Einkommensgruppe (zusammen beide Eltern) ermittelt und dann anteilig nach Einkommen aufgeteilt. Auch das Kindergeld wird anteilig verrechnet.
Selbstständige
Bei Selbstständigen wird das Einkommen aus dem Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahre ermittelt. Schwankende Einkünfte müssen bereinigt werden , Privatentnahmen, betriebliche Versicherungen und Investitionen können die Kalkulation komplex machen. Bei Unternehmern wird oft ein Sachverständiger hinzugezogen, der den nachhaltig verfügbaren Gewinn ermittelt.
Wichtig: Bei Selbstständigen werden auch nicht entnommene Gewinne mit angesetzt, wenn diese betriebswirtschaftlich nicht zwingend stehen bleiben mussten. Auch private Nutzung des Firmenwagens wird hinzugerechnet.
Fiktives Einkommen
Wer seine Erwerbstätigkeit ohne triftigen Grund aufgibt oder reduziert, muss sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen , also das, was er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit verdienen könnte. Das schützt vor missbräuchlichem Unterlaufen der Unterhaltspflicht.
Praxis-Beispiel: Wer als Diplom-Ingenieur kündigt und sich auf eine 450-€-Stelle beschränkt, muss sich das Gehalt einer angemessenen Stelle anrechnen lassen , abzüglich realistischer Bewerbungsaufwand.
Volljährige Kinder
Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig , anteilig nach ihren Einkommen. Das volle Kindergeld wird angerechnet (nicht nur das halbe). Der Selbstbehalt steigt auf 1.750 €.
Privilegiert sind volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und allgemeinbildende Schulen besuchen , sie werden wie minderjährige Kinder behandelt. Studierende und Auszubildende mit eigener Wohnung werden in Altersgruppe 4 mit eigenem Bedarfssatz (990 €, „Studentensatz“) eingeordnet.
Mehrere Unterhaltsberechtigte
Bei drei oder mehr Berechtigten wird der Unterhaltspflichtige in der Düsseldorfer Tabelle um eine oder mehrere Stufen herabgestuft, weil die Tabellenwerte für zwei Berechtigte konzipiert sind. Beispiel: Wer drei Kinder zu versorgen hat, fällt aus Stufe 4 (3.301–3.700 €) auf Stufe 3 zurück.
Patchwork und neue Unterhaltspflichten
Wer eine neue Familie gründet und neue Unterhaltspflichten hat, kann diese als Bereinigungsposten ansetzen. Aber: Eine neue Ehe darf nicht zulasten der vorrangigen Kindesunterhaltspflicht gehen. Das BGB schützt die Kinder aus erster Ehe vor Verschlechterung durch Patchwork-Konstellationen.
Unterhaltsrechner online: Was sie können , und was nicht
Im Internet gibt es zahlreiche Unterhaltsrechner, sowohl von Anwaltsverbänden als auch von Vergleichsportalen. Sie sind ein nützlicher erster Schritt, haben aber klare Grenzen:
Wer die Online-Berechnung als Verhandlungsgrundlage nutzt, riskiert systematische Fehler. Eine fundierte anwaltliche Berechnung berücksichtigt alle Bereinigungsposten und sichert die korrekte Einordnung in die Tabelle ab.
Was das Jugendamt im Streitfall tun kann
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, hat der betreuende Elternteil mehrere Optionen , auch ohne sofort einen Anwalt einzuschalten:
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat ausgezahlt und vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert , bis zu einer maximalen Bezugsdauer von 6 Jahren bei minderjährigen Kindern. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersgruppe abzüglich des vollen Kindergelds.
Beistandschaft des Jugendamts
Die Beistandschaft ist eine kostenlose Form der Vertretung des Kindes durch das Jugendamt. Das Jugendamt nimmt dann die Unterhaltsforderung gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil wahr , schreibt Mahnungen, lässt Titel erwirken, betreibt Vollstreckung. Ein eigener Anwalt ist nicht nötig. Sinnvoll vor allem dann, wenn die Mutter (oder der Vater) selbst nicht in der Lage oder gewillt ist, den Unterhalt einzutreiben.
Wenn sich das Einkommen ändert: Anpassung des Unterhalts
Der Unterhaltsbetrag ist nicht für die Ewigkeit festgelegt. Er kann nach oben oder unten angepasst werden , je nach Einkommensentwicklung beider Beteiligten:
- ◆Beim Zahlenden: Einkommenserhöhung (Beförderung, neue Stelle) → Anpassung nach oben möglich.
- ◆Bei der berechtigten Person: Eigenes Einkommen steigt → Anpassung nach unten möglich.
- ◆Beim Kind: Wechsel in höhere Altersgruppe → automatische Anpassung.
- ◆Bei jährlicher Tabellenanpassung: Mindestunterhalt steigt jedes Jahr um wenige Euro , auch ohne neue Berechnung.
Wer einen Unterhaltstitel hat (gerichtliche Entscheidung oder notarielle Urkunde), muss bei größeren Änderungen einen Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen. Dynamische Unterhaltstitel passen sich automatisch an Tabellen-Änderungen an.
Häufige Fragen
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Bei minderjährigen Kindern, die beim betreuenden Elternteil leben, wird das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. 2026 beträgt das Kindergeld 250 € pro Kind, der Abzug also 125 €. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Wie oft wird der Unterhalt angepasst?
Der Unterhalt kann angepasst werden, wenn sich das Einkommen des Zahlenden wesentlich ändert , nach oben oder nach unten. Auch der Wechsel in eine andere Altersgruppe des Kindes führt zu einer Anpassung. Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel jährlich aktualisiert. Bei einer dauerhaften Veränderung der Verhältnisse kann auch eine gerichtliche Abänderungsklage notwendig sein.
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?
Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhalt einklagen und vollstrecken lassen. Bei minderjährigen Kindern kann das Jugendamt zudem einen Unterhaltsvorschuss zahlen und die Forderung gegenüber dem Pflichtigen geltend machen. Wer dauerhaft nicht zahlt, riskiert Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB).
Kann ich auf Unterhalt verzichten?
Auf Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil der Unterhalt dem Kind zusteht , nicht den Eltern. Ein Verzicht zulasten des Kindes ist unwirksam. Auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden , meist im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wie wird der Unterhalt bei sehr hohen Einkommen berechnet?
Die Düsseldorfer Tabelle endet bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 11.200 € (Stufe 15). Bei höheren Einkommen wird der Unterhalt konkret berechnet , auf Basis des konkreten Bedarfs des Kindes. Hier können auch Sonderbedarfe (z. B. Privatschule, Reitstunden, Musikunterricht) eine Rolle spielen. In der Praxis werden bei sehr hohem Einkommen Beträge von 1.500 bis 3.000 € pro Kind und Monat zugesprochen.
Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?
Trennungsunterhalt wird vom Trennungstag bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Danach wandelt sich der Anspruch , wenn die Voraussetzungen erfüllt sind , in nachehelichen Unterhalt um. Wer den Unterhalt nicht rechtzeitig geltend macht, riskiert Rückwirkungs- und Verwirkungsprobleme.
Werden Schulden vom Einkommen abgezogen?
Ehebedingte Schulden , also Kredite, die während der Ehe aufgenommen wurden , werden grundsätzlich vom Einkommen abgezogen. Persönliche Schulden, die nichts mit der Ehe zu tun haben, werden in der Regel nicht berücksichtigt. Bei Insolvenz oder Schuldenbereinigung kann der Unterhaltspflichtige aber im Mangelfall enden.
Wie viel Trennungsunterhalt steht mir zu, wenn wir Kinder haben?
Wenn Kinder zu versorgen sind, wird zunächst der Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen, bevor die Differenz für den Trennungsunterhalt berechnet wird. Außerdem reduziert sich der Anspruch um eigenes Einkommen und Betreuungsleistungen für die Kinder. Eine konkrete Berechnung erfordert deshalb mehrere Schritte.
Fazit: Unterhalt berechnen ist keine reine Tabellenfrage
Die Düsseldorfer Tabelle gibt den Rahmen vor , die korrekte Berechnung erfordert aber eine sorgfältige Einkommensbereinigung, die Berücksichtigung aller Berechtigten und die Prüfung des Selbstbehalts. Wer sich auf Online-Rechner verlässt, bekommt einen Richtwert. Wer Sicherheit braucht, lässt den Anspruch familienrechtlich einordnen. Besonders bei Selbstständigen, Wechselmodellen und Mangelfällen führt eine fundierte Berechnung zu Ergebnissen, die Online-Rechner nicht abbilden können. Für die Frage, was die Scheidung selbst kostet, hilft auch unser Artikel zu den Kosten einer Scheidung.
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