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Ehevertrag — wann er sich lohnt und was drinstehen sollte

Anwältin für Familienrecht

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Familienrecht

Ehevertrag — wann er sich lohnt und was drinstehen sollte

Über Geld spricht man nicht gern, schon gar nicht vor der Hochzeit. Aber gerade dann lohnt es sich, ehrlich zu klären, was passiert, wenn es doch nicht hält.

Myriam JungMyriam JungFamilienrechtScheidungsrecht
Aktualisiert: 2026-05-04Fachlich eingeordnet von Myriam JungLesezeit: 8 Min
KaiserslauternArbeitsrechtlich eingeordnetVerhandlung mit Strategie
01Kurz eingeordnet

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, mit der Eheleute die gesetzlichen Folgen einer Scheidung ganz oder teilweise abändern. Regelbar sind vor allem Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften , das bedeutet unter anderem: Zugewinngemeinschaft, gesetzlicher Unterhalt und hälftiger Ausgleich der Rentenanwartschaften. Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen und liegen typischerweise zwischen 600 und 2.000 €.

Ein Ehevertrag klingt unromantisch , und schützt trotzdem beide Seiten. Nicht jedes Paar braucht einen. Aber wer unternehmerisch tätig ist, Vermögen mitbringt oder Kinder aus früheren Beziehungen hat, sollte die gesetzlichen Regelungen kennen, bevor er sich darauf verlässt.

Ausgangslage

Eine Unternehmerin aus der Region Kaiserslautern heiratet. Ihr Betrieb hat einen Wert von rund 800.000 €. Ohne Ehevertrag würde der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Wertzuwachses erfassen , einschließlich Betriebsvermögen. Mit einem Ehevertrag lässt sich das Unternehmen gezielt aus dem Zugewinn herausnehmen, ohne dass der andere Ehegatte leer ausgeht: Zum Beispiel über eine modifizierte Zugewinngemeinschaft mit Betriebsausschluss und fairem Ausgleich an anderer Stelle, etwa über eine Lebensversicherung oder eine Immobilie.

Was ein Ehevertrag regeln kann

Ein Ehevertrag gibt Paaren die Möglichkeit, vom gesetzlichen Standardprogramm abzuweichen. Das betrifft drei zentrale Bereiche der Scheidungsfolgen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch streng geregelt sind, im Ehevertrag aber individuell modifiziert werden können.

Zugewinnausgleich

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen , der besser verdienende Ehegatte zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Der Ehevertrag kann den Zugewinnausgleich ausschließen, begrenzen oder für bestimmte Vermögenswerte , wie Unternehmen oder Immobilien , modifizieren.

§

§ 1408 BGB

Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

Quelle öffnen →

Nachehelicher Unterhalt

Das Gesetz sieht verschiedene Unterhaltstatbestände vor , Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Krankheitsunterhalt. Im Ehevertrag lässt sich festlegen, ob und in welchem Umfang Unterhalt gezahlt wird. Vollständige Ausschlüsse sind möglich, werden aber von Gerichten überprüft, wenn sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligen.

Versorgungsausgleich

Im Scheidungsverfahren werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Auch dieser Ausgleich kann im Ehevertrag modifiziert oder ausgeschlossen werden , allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, weil der Versorgungsausgleich besonders eng mit dem Schutz der Altersversorgung verknüpft ist.

Grenzen der Vertragsfreiheit

Ein Ehevertrag ist unwirksam, wenn er einen Ehegatten einseitig und unangemessen benachteiligt. Der BGH hat dafür den Maßstab der Kernbereichslehre entwickelt: Je näher eine vertragliche Regelung an den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts rückt, desto strenger prüft das Gericht. Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder genießt den stärksten Schutz und kann nicht ausgeschlossen werden.

Wann ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist

Nicht jedes Paar braucht einen Ehevertrag. Die gesetzlichen Regelungen sind für viele Konstellationen ausgewogen , vor allem bei klassischen Doppelverdiener-Ehen ohne nennenswertes Vermögen oder Unternehmen. In bestimmten Situationen kann das gesetzliche Standardprogramm aber zu ungewollten Ergebnissen führen:

Typische Gründe für einen Ehevertrag

01Ein Ehegatte ist selbstständig oder an einem Unternehmen beteiligt.
02Es besteht ein großer Unterschied beim Vermögen oder Einkommen vor der Ehe.
03Einer oder beide bringen Kinder aus früheren Beziehungen mit.
04Es handelt sich um eine internationale Ehe mit Bezug zu verschiedenen Rechtsordnungen.
05Beide Ehegatten sind berufstätig und finanziell unabhängig , der gesetzliche Unterhalt passt nicht zur gelebten Realität.
06Es gibt Erbschaften oder Schenkungen, die vom Zugewinn ausgenommen bleiben sollen.
07Eine Immobilie soll gezielt einem Ehegatten zugeordnet werden.
08Komplexe Versorgungsanrechte (Beamte, Selbstständige mit Direktversicherungen) sollen anders ausgeglichen werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein Ehevertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist, lässt sich das in einem Beratungsgespräch klären , bevor Sie zum Notar gehen.

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Was sinnvoll geregelt werden kann , und was nicht

In einem Ehevertrag lassen sich viele Punkte regeln, aber nicht alles. Die Vertragsfreiheit endet dort, wo sie zwingendes Recht oder die guten Sitten verletzt.

Was vertraglich regelbar ist

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bestimmte Vermögensgegenstände (Unternehmen, Immobilien, Erbschaften) werden aus dem Zugewinn herausgenommen.
  • Gütertrennung: Vollständiger Ausschluss des Zugewinns. Jeder behält seine Vermögensentwicklung.
  • Gütergemeinschaft: Sehr selten , Vermögen wird gemeinsames Eigentum (in Deutschland eher exotisch).
  • Pauschaler Zugewinn: Statt rechnerischer Berechnung wird ein fester Betrag oder eine prozentuale Quote vereinbart.
  • Unterhaltsregelungen: Höhe, Dauer und Voraussetzungen können fest definiert werden.
  • Versorgungsausgleichs-Modifikation: Verzicht oder anderweitige Lösung für bestimmte Anrechte.
  • Hausrats-Aufteilung: Schon vor der Trennung definieren, wer was behält.
  • Wohnsituation: Wer bleibt im Haus, wer zieht aus, wie lange.

Was nicht wirksam vereinbart werden kann

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder , das richtet sich nach dem Kindeswohl, nicht nach Verträgen der Eltern.
  • Kindesunterhalt kann nicht zulasten des Kindes ausgeschlossen werden.
  • Betreuungsunterhalt für die ersten Jahre nach Geburt eines gemeinsamen Kindes.
  • Vertragsstrafen wie „Wenn du dich trennst, zahlst du…“ , solche Klauseln sind sittenwidrig.
  • Verzicht auf Auskunftsansprüche , diese sind im Gesetz fest verankert.

Was ein Ehevertrag kostet

Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögen beider Ehegatten. Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Berechnung erfolgt über zwei Geschäftswerte: das Reinvermögen für güterrechtliche Vereinbarungen und das Jahreseinkommen für Unterhaltsregelungen.

Notarkosten Ehevertrag (Brutto, gerundet)

01Reinvermögen 50.000 €: ca. 320 €
02Reinvermögen 100.000 €: ca. 480 €
03Reinvermögen 200.000 €: ca. 800 €
04Reinvermögen 500.000 €: ca. 1.700 €
05Reinvermögen 1.000.000 €: ca. 3.000 €
06Plus 19 % USt sowie ggf. Auslagen für Beglaubigungen

In Relation zu den Beträgen, die bei einer streitigen Scheidung auf dem Spiel stehen , fünf- bis sechsstellige Zugewinnausgleichsforderungen sind bei Unternehmensehen keine Seltenheit , sind die Kosten für einen Ehevertrag gering. Wer zusätzlich anwaltliche Beratung wünscht (was wir grundsätzlich empfehlen), kommt mit einer Erstberatung pauschal mit 226 € hinzu, bei umfangreichen Beratungen können auch Stundensätze nach Vereinbarung anfallen.

Ehevertrag vor oder während der Ehe?

Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden , vor der Hochzeit oder während der bestehenden Ehe. Auch eine nachträgliche Änderung ist möglich, solange beide Ehegatten zustimmen und der Vertrag erneut notariell beurkundet wird.

Wichtiger Hinweis

Wird ein Ehevertrag erst kurz vor oder während einer Krise geschlossen, prüfen Gerichte besonders genau, ob eine Seite unter Druck gesetzt wurde. Vertragliche Regelungen, die unter solchen Umständen zustande kommen, können im Streitfall unwirksam sein. Der ideale Zeitpunkt liegt deshalb in einer ruhigen Lebensphase , etwa kurz vor der Hochzeit oder bei Familiengründung.

Manche Paare schließen den Ehevertrag auch beim Schritt in die Selbstständigkeit oder beim Erwerb einer Immobilie. Auslöser sollten klar wirtschaftliche oder familiäre Veränderungen sein , kein Ultimatum eines Ehegatten an den anderen.

Was passiert ohne Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet:

  • Zugewinngemeinschaft: Jeder verwaltet sein Vermögen selbst, aber bei der Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen , der wirtschaftlich Schwächere bekommt die Hälfte der Differenz.
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach den gesetzlichen Vorschriften , abhängig von Ehedauer, Kinderbetreuung und wirtschaftlicher Situation. Die Berechnung erfolgt nach der 3/7-Methode der Düsseldorfer Tabelle.
  • Versorgungsausgleich: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt , automatisch durch das Familiengericht.
  • Hausrat: Wird im Trennungsjahr aufgeteilt, möglichst einvernehmlich.

Für viele Paare mit ähnlichem Einkommen und ohne Unternehmensbeteiligung ist das ein faires Ergebnis. Wer aber besondere Vermögenswerte schützen oder eigene Regeln festlegen möchte, braucht einen Ehevertrag.

Sittenwidrige Eheverträge: Wann das Gericht eingreift

Ein Ehevertrag kann sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn er einen Ehegatten einseitig und grob benachteiligt. Der Bundesgerichtshof hat dafür über die Jahre eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt , die sogenannte Kernbereichslehre.

§

§ 138 BGB

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Quelle öffnen →

Klassische Fallgruppen, in denen Eheverträge ganz oder teilweise gekippt werden:

  • Pauschaler Verzicht auf Betreuungsunterhalt für eine zu erwartende Mutter , sittenwidrig.
  • Vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne Kompensation bei einer einseitigen Hausfrauenehe.
  • Zugewinnausschluss + Unterhaltsausschluss + Versorgungsausgleichsausschluss , ohne kompensierende Regelungen , bei deutlich asymmetrischer Lebensplanung.
  • Verträge, die unmittelbar vor der Hochzeit unter Zeitdruck unterzeichnet werden ohne ausreichende Bedenkzeit.

Wer einen Ehevertrag aufsetzen lässt, sollte sich deshalb anwaltlich beraten lassen , und nicht nur dem neutralen Notar vertrauen, der nur über Folgen aufklären, aber nicht die eigene Position vertreten kann.

Häufige Fragen

Kann ein Ehevertrag nachträglich angefochten werden?

Ja. Ein Ehevertrag kann sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn er einen Ehegatten einseitig und grob benachteiligt. Auch bei veränderter Lebenssituation , etwa durch Geburt eines Kindes oder eine schwere Erkrankung , kann ein Gericht eine Anpassung vornehmen, wenn die ursprüngliche Regelung unzumutbar geworden ist.

Brauche ich für einen Ehevertrag einen eigenen Anwalt?

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten. Trotzdem ist es sinnvoll, dass jeder Ehegatte vorab eine eigene familienrechtliche Beratung in Anspruch nimmt , besonders wenn ein Ehegatte wirtschaftlich stärker ist. Die eigene Beratung kostet pauschal 226 € und kann später teure Streitigkeiten vermeiden.

Kann ich nur den Zugewinn regeln und den Rest beim Gesetz belassen?

Ja. Ein Ehevertrag muss nicht alles regeln. Es ist möglich, einzelne Punkte herauszugreifen , etwa nur den Zugewinnausgleich zu modifizieren , und im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung zu bleiben. Diese punktuelle Lösung ist oft die beste, weil sie die Vertragsfreiheit nutzt, ohne die schützenden Vorschriften des Familienrechts komplett auszuhebeln.

Was passiert mit dem Ehevertrag bei Tod eines Ehegatten?

Der Ehevertrag regelt nur die Folgen einer Scheidung. Für den Erbfall gelten andere Regeln , Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht müssen separat notariell beurkundet werden. Es ist aber gängig, beide Verträge zusammen zu erstellen, um die familienrechtliche und erbrechtliche Situation gemeinsam zu regeln.

Gilt der Ehevertrag auch im Ausland?

Bei internationalen Ehen kommt es darauf an, welches Güterrecht anwendbar ist. Seit 2019 können Ehegatten in der EU das anwendbare Güterrecht selbst wählen. Wer einen Ehevertrag mit Auslandsbezug schließt, sollte das Wahlrecht ausdrücklich nutzen und im Vertrag dokumentieren.

Was kostet die Anpassung eines bestehenden Ehevertrags?

Eine Anpassung ist eine eigene notarielle Beurkundung und richtet sich erneut nach dem aktuellen Vermögen. Die Kosten sind in etwa identisch mit denen eines Erstvertrags , bei kleinen Anpassungen kann der Notar aber eine reduzierte Gebühr ansetzen.

Fazit: Klarheit schaffen, bevor es kompliziert wird

Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Verantwortung. Wer vorher klärt, was im Ernstfall gelten soll, vermeidet später teure und belastende Auseinandersetzungen. Entscheidend ist, dass der Vertrag fair bleibt und zu der Lebenssituation des Paares passt , und dass er rechtzeitig, in einer ruhigen Phase, geschlossen wird. Eine familienrechtliche Beratung hilft, die richtige Balance zu finden und spätere Anfechtungsrisiken zu minimieren.

Möchten Sie prüfen lassen, ob und welche Regelungen für Ihre Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Myriam Jung.

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Rechtsrahmen

Rechtsquellen zur Einordnung

  1. § 1408 BGB
  2. § 138 BGB
Myriam Jung

Einordnung von

Myriam Jung

Myriam Jung ist Rechtsanwältin bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten durch Trennung und Scheidung — mit juristischer Schärfe und dem Blick für die persönliche Situation.

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