Eine einvernehmliche Scheidung kostet bei einem typischen Verfahrenswert von 12.000 € insgesamt 1.500 bis 2.000 €. Davon entfallen rund 300 € auf Gerichtskosten und 1.200 bis 1.500 € auf die Anwaltsgebühren des einen Anwalts. Der zweite Ehegatte stimmt dem Antrag zu, ohne eigenen Anwalt , das spart ihm seine Anwaltskosten. Bei höherem Einkommen steigen die Kosten proportional zum Verfahrenswert. Bei niedrigem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Eine ausführliche Aufschlüsselung aller Posten findet sich auch im Hauptartikel zu den Kosten einer Scheidung.
Wenn beide Ehegatten geschieden werden möchten und sich über die wesentlichen Punkte einig sind, ist die einvernehmliche Scheidung der einfachste und günstigste Weg. Sie braucht nur einen Anwalt und einen Termin. Dieser Artikel zeigt, was eine einvernehmliche Scheidung typisch kostet , und welche Posten dabei oft übersehen werden.
Ein Ehepaar aus Kaiserslautern: Beide arbeiten, ein gemeinsames Kind, kein Streit über die wesentlichen Punkte. Gemeinsames Nettoeinkommen 3.800 €, kein nennenswertes Vermögen. Verfahrenswert: 11.400 € plus Versorgungsausgleich für drei Anrechte (+ 1.140 €) = 12.540 €. Die Kosten: rund 305 € Gerichtskosten, 1.330 € Anwaltsgebühren. Gesamtkosten: ca. 1.640 € , vom Mann gezahlt, der den Antrag stellt; die Hälfte der Gerichtskosten zahlt seine Frau zurück. Der ganze Vorgang dauert vom Antrag bis zur Rechtskraft fünfeinhalb Monate.
Was „einvernehmlich“ rechtlich bedeutet
Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn beide Ehegatten sie wollen und sich über die wesentlichen Folgesachen , Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Wohnung, Vermögen , einig sind oder diese vorab geklärt haben. Sie ist die häufigste Form der Scheidung in Deutschland: Etwa 80 % aller Scheidungen werden einvernehmlich abgewickelt.
§ 1566 Abs. 1 BGB
Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Die einvernehmliche Scheidung ist nicht nur günstiger, sondern in der Regel auch deutlich schneller , etwa 4 bis 6 Monate ab Antragstellung statt 12 Monaten und mehr bei streitigen Verfahren. Auch emotional verläuft sie weniger belastend, weil der Streit über Folgesachen entweder vorab ausgeräumt oder in eine notarielle Vereinbarung gegossen wird.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
Damit eine Scheidung als einvernehmlich gelten kann, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:
Wenn diese Punkte nicht alle einvernehmlich gelöst sind, kann zwar trotzdem ein Scheidungsantrag gestellt werden , die strittigen Folgesachen werden dann separat behandelt und treiben die Kosten erheblich nach oben.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Drei Bestandteile bilden die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und , sofern relevant , die Kosten für den Versorgungsausgleich, der automatisch im Verfahren mitläuft.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen.
Die Gerichtskosten müssen als Vorschuss vor Beginn des Verfahrens gezahlt werden , sonst leitet das Gericht den Antrag nicht weiter. In der Regel zahlt der Antragsteller den vollen Vorschuss; die Hälfte wird ihm später vom anderen Ehegatten erstattet.
Anwaltsgebühren
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Anwalt benötigt. Dieser vertritt den antragstellenden Ehegatten. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag zu , ohne eigenen Anwalt, ohne eigene Anwaltskosten.
Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Verfahrenswerts:
- ◆Verfahrenswert 6.000 €: ca. 870 €
- ◆Verfahrenswert 12.000 €: ca. 1.330 €
- ◆Verfahrenswert 20.000 €: ca. 1.880 €
- ◆Verfahrenswert 35.000 €: ca. 2.580 €
- ◆Verfahrenswert 60.000 €: ca. 3.020 €
Diese Beträge enthalten bereits die 19 % Umsatzsteuer und die Auslagenpauschale. Bei besonders einfachen Fällen kann der Anwalt eine geringere Gebühr ansetzen , bei besonders komplexen Fällen können auch höhere Gebühren vereinbart werden, in der Regel über eine Vergütungsvereinbarung.
Auch wenn der zustimmende Ehegatte keinen eigenen Anwalt nimmt, hat er rechtlich keine Beratung. Bei Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Zugewinn ist es trotzdem oft sinnvoll, eine eigene anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen , die kostet pauschal etwa 226 € brutto und sichert die eigenen Interessen.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht automatisch durchgeführt , bei Ehen, die länger als drei Jahre bestanden haben. Er erhöht den Verfahrenswert um 10 % des dreifachen Nettoeinkommens pro Anrecht. Bei drei Rentenanrechten kommen also rund 30 % auf den Verfahrenswert obendrauf.
Bei einem Verfahrenswert von 12.000 € und drei Anrechten ergibt sich ein erhöhter Verfahrenswert von 15.600 € , und damit etwa 200 € zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Detailrechnung: Drei Konstellationen
Damit die Kostenstruktur greifbar wird, hier drei typische Konstellationen mit konkreten Beispielrechnungen:
Beispiel 1: Junges Paar mit niedrigem Einkommen
- ◆Beide arbeiten, gemeinsames Nettoeinkommen 2.800 €
- ◆Verfahrenswert: 8.400 €
- ◆Eine Rentenanwartschaft pro Ehegatte (Versorgungsausgleich): + 1.680 € auf Verfahrenswert
- ◆Endverfahrenswert: 10.080 €
- ◆Gerichtskosten: ca. 268 €
- ◆Anwaltsgebühren: ca. 1.150 €
- ◆Gesamtkosten: ca. 1.420 €
Beispiel 2: Mittleres Einkommen mit Familie
- ◆Beide arbeiten, gemeinsames Nettoeinkommen 4.500 €
- ◆Verfahrenswert: 13.500 €
- ◆Drei Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich): + 4.050 €
- ◆Endverfahrenswert: 17.550 €
- ◆Gerichtskosten: ca. 374 €
- ◆Anwaltsgebühren: ca. 1.620 €
- ◆Gesamtkosten: ca. 1.995 €
Beispiel 3: Höheres Einkommen mit komplexer Versorgung
- ◆Beide arbeiten, gemeinsames Nettoeinkommen 7.500 €
- ◆Verfahrenswert: 22.500 €
- ◆Sechs Rentenanwartschaften (inkl. Beamte und Riester): + 13.500 €
- ◆Endverfahrenswert: 36.000 €
- ◆Gerichtskosten: ca. 590 €
- ◆Anwaltsgebühren: ca. 2.620 €
- ◆Gesamtkosten: ca. 3.210 €
Die Versorgungsausgleichs-Komponente ist bei einvernehmlichen Scheidungen oft der größte Kostenfaktor , vor allem bei Beamten oder Selbstständigen mit vielen Anrechten.
Wann zwei Anwälte sinnvoll sein können
Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist die Standardlösung , aber nicht immer die beste Wahl. Zwei Anwälte können sinnvoll sein, wenn:
In diesen Fällen kostet die Scheidung zwar das Doppelte an Anwaltsgebühren , gleicht aber das Risiko aus, dass ein Ehegatte seine Position nicht ausreichend wahrnimmt. Bei Vermögen über 100.000 € oder Unternehmensbeteiligungen ist eine eigene anwaltliche Begleitung praktisch immer sinnvoll.
Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrer Situation ein Anwalt reicht oder zwei sinnvoll wären, lässt sich das in einem Beratungsgespräch klären.
Verfahrenskostenhilfe als Option
Wer die Scheidungskosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Das Familiengericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse und übernimmt die Kosten ganz oder teilweise , oder gewährt eine Ratenzahlung.
§ 76 FamFG
Die Verfahrenskostenhilfe wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewährt, soweit es nicht durch Bundes- oder Landesgesetz ausgeschlossen ist. Im Übrigen sind die Vorschriften der §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
Bei Ratenzahlung müssen die Kosten innerhalb von 48 Monaten zurückgezahlt werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbessert. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Scheidungsantrag.
Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe
Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Wer voll erwerbstätig ist und ein durchschnittliches Einkommen hat, wird in der Regel keine VKH erhalten. Wer aber mit niedrigen Einkünften oder hohen Belastungen lebt, hat gute Chancen.
Wo sich Geld sparen lässt , und wo nicht
Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich an einigen Stellen günstiger gestalten:
- ◆Online-Scheidung: Kommunikation per E-Mail und Videocall spart Fahrtkosten und Wartezeiten , die Gebühren bleiben aber identisch.
- ◆Folgesachen vorab klären: Wer Unterhalt, Hausrat und Sorgerecht außerhalb des gerichtlichen Verfahrens regelt, vermeidet zusätzliche Verfahrenswerte.
- ◆Verfahrenskostenhilfe beantragen: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat einen Teil oder die gesamten Kosten.
- ◆Verfahrenswert-Antrag: Bei minderjährigen Kindern und niedrigem Einkommen kann ein reduzierter Verfahrenswert beantragt werden.
- ◆Versorgungsausgleichs-Verzicht: Notariell vereinbart kann er den Verfahrenswert deutlich senken , sollte aber gut überlegt sein.
Wovon nicht zu sparen ist:
- ◆An der Erstberatung: Eine fundierte Einordnung am Anfang spart später teure Korrekturen.
- ◆Am Versorgungsausgleichs-Verzicht ohne Prüfung: Ein vorschneller Verzicht kostet im Alter mehr, als die Anwaltskosten gespart hätten.
- ◆An einer fairen Auseinandersetzung mit dem Ehepartner: Streit, der ins Verfahren getragen wird, ist immer teurer als vorab gelöste Konflikte.
- ◆Am eigenen Anwalt bei Vermögen: Wer auf eigenen anwaltlichen Beistand verzichtet, riskiert bei Zugewinn und Versorgungsausgleich teure Folgen.
Online-Scheidung: Gleiche Kosten, weniger Aufwand
Eine Online-Scheidung ist rechtlich identisch mit einer klassischen Scheidung , der Unterschied liegt nur in der Kommunikation. Statt persönlicher Termine in der Kanzlei läuft alles per E-Mail, Telefon und Videocall. Der Termin am Familiengericht selbst muss aber persönlich wahrgenommen werden, das schreibt das Gesetz vor.
Vorteile einer Online-Scheidung
- ◆Keine Fahrtkosten zur Kanzlei
- ◆Schnellere Antragstellung , Unterlagen direkt digital austauschen
- ◆Identische rechtliche Qualität , keine Abstriche bei der Prüfung
- ◆Identische Gebühren , RVG und Gerichtskostengesetz gelten unabhängig vom Kommunikationsweg
- ◆Sinnvoll bei größerer geographischer Distanz , für Mandanten aus dem Umland oder anderen Bundesländern
Die Online-Scheidung ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Ehegatten weit vom Anwalt entfernt wohnen oder berufstätig stark eingespannt sind. Bei komplexen Folgesachen oder Streit ist der persönliche Kontakt aber häufig unverzichtbar.
Vergleich: Streitige Scheidung kostet 3-5× mehr
Wer den Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung in Zahlen sehen will:
Wer also vor der Trennung in eine Scheidungsfolgenvereinbarung investiert (notariell ca. 1.500–3.000 €), spart in der Regel ein Vielfaches dieser Summe an späteren Verfahrenskosten.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Scheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Der Antragsteller zahlt zunächst die gesamten Kosten , Gerichtsvorschuss und seinen Anwalt. Die Gerichtskosten werden anschließend hälftig auf beide Ehegatten verteilt. Die Anwaltskosten trägt jeder selbst, der antragstellende Ehegatte trägt also seine eigenen Anwaltskosten. Eine andere Aufteilung ist nur durch private Vereinbarung möglich.
Kann ich die Anwaltskosten meines Ehegatten übernehmen?
Ja. Wer wirtschaftlich stärker ist, kann freiwillig die Anwaltskosten des anderen Ehegatten übernehmen. Steuerlich abzugsfähig ist das aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Eine vertragliche Regelung dazu kann im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit Online-Abwicklung?
Die Online-Scheidung kostet rechtlich genau dasselbe wie die klassische Scheidung , die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Gespart werden nur Fahrtkosten und Wartezeiten in Wartezimmern.
Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ohne Scheidung die Existenzgrundlage bedroht wäre , was in der Praxis kaum vorkommt. Trennungsunterhalt ist beim Zahlenden dagegen mit Zustimmung des Empfängers (Realsplitting) absetzbar.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel 4 bis 6 Monate vom Antrag bis zur Rechtskraft. Die meiste Zeit nimmt der Versorgungsausgleich in Anspruch , er kann allein 3-4 Monate dauern. In Ballungsräumen mit überlasteten Gerichten kann sich das Verfahren auch auf 8-9 Monate strecken.
Was passiert, wenn wir uns mitten im Verfahren über etwas streiten?
Die einvernehmliche Scheidung kann jederzeit in eine streitige Scheidung umgewandelt werden, wenn ein Ehegatte seine Zustimmung zurückzieht. Die bisherigen Kosten bleiben aber bestehen , und es entstehen zusätzliche Kosten für die streitigen Folgesachen.
Brauche ich für die einvernehmliche Scheidung wirklich einen Anwalt?
Ja, mindestens für den antragstellenden Ehegatten ist Anwaltszwang. Ohne Anwalt kann der Antrag gar nicht eingereicht werden. Der zustimmende Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt , er kann seine Zustimmung vor Gericht zu Protokoll geben.
Kann ich die Kosten einer Scheidung im Voraus genau berechnen?
Mit einer Erstberatung lässt sich eine sehr präzise Kostenkalkulation erstellen. Die Anwaltsgebühren sind nach RVG fest, die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Unsicherheiten gibt es nur bei der genauen Höhe des Versorgungsausgleichs und bei eventuellen Folgesachen.
Fazit: Einvernehmlich scheiden ist günstig , wenn alles vorab klar ist
Die einvernehmliche Scheidung ist die günstigste und schnellste Form der Scheidung. Sie funktioniert aber nur, wenn beide Ehegatten die wichtigsten Folgesachen vorab geklärt haben. Wer in der gesamten Aufstellung 1.500 bis 2.000 € einplant, liegt in den meisten Fällen richtig. Wer höhere Vermögen hat, sollte zwei Anwälte und eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ins Budget einplanen , das spart später immer noch deutlich. Eine familienrechtliche Beratung am Anfang stellt sicher, dass keine wesentlichen Punkte übersehen werden.
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Rechtsquellen zur Einordnung
- § 1566 Abs. 1 BGB
- § 76 FamFG
- § 76 FamFG






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