FÜR ANGEHÖRIGE · KAISERSLAUTERN

Anwalt bei Untersuchungshaft

Der Weg zurück in die Freiheit beginnt mit der richtigen Verteidigungsstrategie.

Ein Angehöriger wurde festgenommen, es gibt einen Haftbefehl und einen bestellten Pflichtverteidiger. Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht, prüft den Haftbefehl, bewertet Haftprüfung, Haftbeschwerde und Haftverschonung und besucht die inhaftierte Person nach Beauftragung in der Justizvollzugsanstalt.

Fünf Sterne

Bewertungen auf Google · Fachanwalt für Strafrecht · Erstkontakt durch Angehörige möglich

Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht bei KSB Rechtsanwälte

Christian Behnke

Fachanwalt für Strafrecht

AUSGANGSLAGE

Die Lage nach einer Festnahme

In den ersten Tagen nach einer Festnahme fehlen Angehörigen meist dieselben Informationen. Fünf Punkte sind typisch.

Die Haftgründe sind nicht erklärt. Der Haftbefehl nennt Tatvorwurf und Haftgrund. Was daraus für das weitere Vorgehen folgt, erklärt in dieser Phase selten jemand.

Der Verteidiger wurde nicht ausgewählt. Nach der Erfahrung von Christian Behnke wird ein großer Teil der Inhaftierten vor der Bestellung nicht nach einem gewünschten Verteidiger gefragt.

Die Akte ist nicht bekannt. Ob ein Rechtsbehelf sinnvoll ist, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.

Der Kontakt ist eingeschränkt. Besuche und Schriftverkehr werden in der Regel überwacht. Gespräche über den Tatvorwurf gehören deshalb nicht in den Besuch.

Frühe Entscheidungen wirken fort. Aussageverhalten, Akteneinsicht und der Zeitpunkt eines Rechtsbehelfs prägen häufig den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Diese Seite richtet sich an Angehörige, Lebenspartner und Freunde, die die Verteidigung organisieren.

RECHTLICHE PRÜFUNG

Haftprüfung, Haftbeschwerde, Haftverschonung

Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr und die Verhältnismäßigkeit der Haft voraus. Fehlt eine Voraussetzung oder ist sie entfallen, kommen drei Wege in Betracht.

Haftprüfung

Auf Antrag prüft das Gericht, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist. Auf Antrag wird mündlich verhandelt. Neben einem Antrag auf Haftprüfung ist eine Haftbeschwerde nicht zulässig.

Haftbeschwerde

Gegen den Haftbefehl kann Beschwerde eingelegt werden. Über sie entscheidet das übergeordnete Gericht, in der Regel ohne mündliche Verhandlung. Ob Haftprüfung oder Beschwerde geeigneter ist, hängt vom Verfahrensstand ab.

Haftverschonung

Der Haftbefehl bleibt bestehen, sein Vollzug wird gegen Auflagen ausgesetzt. Mögliche Auflagen sind Meldepflichten, eine Sicherheitsleistung (Kaution) oder Kontaktverbote. Rechtlich heißt das Außervollzugsetzung.

Welcher Weg in Betracht kommt, lässt sich erst nach Einsicht in den Haftbefehl und die Ermittlungsakte beurteilen. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht zusagen.

ABLAUF

Wie Untersuchungshaft verläuft

01

Vorführung

Nach der Festnahme wird die Person spätestens am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt. Er entscheidet über Erlass und Vollzug des Haftbefehls.

02

Pflichtverteidiger

Wird Untersuchungshaft vollstreckt, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die beschuldigte Person kann dafür einen Verteidiger benennen.

03

Akteneinsicht

Die Verteidigung beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte. In Haftsachen sind ihr die für die Beurteilung der Haft wesentlichen Informationen zugänglich zu machen.

04

Haftfortdauer

Über sechs Monate hinaus darf Untersuchungshaft wegen derselben Tat nur fortdauern, wenn das Oberlandesgericht dies anordnet.

Mehr zum Haftbefehl und seinen Voraussetzungen: Anwalt bei Haftbefehl. Was die Familie selbst tun kann: Angehöriger in Untersuchungshaft.

In Untersuchungshaft entscheidet nicht Aktionismus, sondern Erfahrung.

Christian Behnke · Fachanwalt für Strafrecht

WER SIE VERTRITT

Christian Behnke, Fachanwalt für Strafrecht

Christian Behnke verteidigt regelmäßig in umfangreichen Strafverfahren, unter anderem bei Gewalt- und Tötungsdelikten, Raub und Erpressung, Sexualdelikten und Betäubungsmittelverfahren. Als Strafverteidiger vertritt er Mandanten vor Schöffengerichten und großen Strafkammern, auch in Verfahren mit mehreren Beschuldigten.

Diese Erfahrung ist in der Haftphase relevant. Entscheidungen über Aussage, Akteneinsicht und Rechtsbehelfe bereiten das spätere Hauptverfahren vor. Weitere Schwerpunkte im Strafrecht.

PFLICHTVERTEIDIGER WECHSELN

Ein bestellter Pflichtverteidiger ist nicht immer das letzte Wort

Ein Wechsel kann beantragt werden, wenn die inhaftierte Person vor der Bestellung keine ausreichende Gelegenheit hatte, einen Verteidiger zu benennen, oder wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Für einen Teil dieser Anträge gelten kurze Fristen.

Ob eine Umbeiordnung in Betracht kommt, prüfen wir im Einzelfall. Häufig ist ein Wechsel möglich, ohne dass allein dadurch zusätzliche private Verteidigerkosten entstehen. Davon zu unterscheiden ist die Vergütungsvereinbarung, auf deren Grundlage Christian Behnke umfangreiche Haftsachen übernimmt. Ausführlich: Pflichtverteidiger wechseln.

Christian Behnke im Besprechungsraum der Kanzlei

ERSTEINSCHÄTZUNG UND JVA-BESUCH

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

1

Ersteinschätzung mit Christian Behnke

20 Minuten zur Haftsituation, zu den nächsten Schritten und zur weiteren Verteidigung. Telefonisch, per Video oder in der Kanzlei in Kaiserslautern. Das Gespräch ist kostenpflichtig, die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.

2

Erstbesuch in der JVA

Christian Behnke besucht die inhaftierte Person persönlich. Die Ersteinschätzung wird vollständig angerechnet.

3

Weitere Verteidigung

Die anschließende Tätigkeit wird individuell vereinbart, nach Stunden oder als Pauschale. In umfangreichen Verfahren schafft eine Pauschale Planungssicherheit für beide Seiten.

Halten Sie, soweit vorhanden, Haftbefehl, Beiordnungsbeschluss und gerichtliche Schreiben bereit.

JVA-ERSTBESUCH

Was der Erstbesuch in der JVA umfasst

Der Besuch dient der ersten Einschätzung des Verfahrens. Er klärt außerdem, ob zwischen der inhaftierten Person und dem Verteidiger das notwendige Vertrauen entsteht.

Gespräche mit den Angehörigen

Prüfung vorhandener Unterlagen, insbesondere des Haftbefehls

Organisation und Durchführung des Besuchs in der Anstalt

Ausführliches Erstgespräch mit der inhaftierten Person

Sondierung des Sachverhalts

Einordnung der bisherigen Pflichtverteidigung

Erste Bewertung von Haftprüfung, Haftbeschwerde und Haftverschonung

Konkrete Handlungsempfehlungen und Grundzüge der Verteidigung

Pauschale Vergütung · Zahlung vor Fahrtantritt · Ersteinschätzung wird angerechnet

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft

Kann ich als Angehöriger einen Verteidiger beauftragen?

Der erste Kontakt kann durch Angehörige hergestellt werden, ebenso die wirtschaftliche Absicherung des Mandats. Das Mandat selbst wird anschließend mit der inhaftierten Person bestätigt, weil nur sie über ihre Verteidigung entscheidet.

Wie lange dauert Untersuchungshaft?

Eine pauschale Dauer lässt sich nicht nennen. Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein, und je länger sie dauert, desto strenger wird geprüft. Ab sechs Monaten entscheidet das Oberlandesgericht über die Fortdauer.

Darf ich meinen Angehörigen in der JVA besuchen?

Besuche in der Untersuchungshaft setzen in der Regel eine Besuchserlaubnis voraus, die meist das Gericht oder die Staatsanwaltschaft erteilt. Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant werden dagegen grundsätzlich nicht überwacht.

Wie schnell kann ein Verteidiger die inhaftierte Person besuchen?

Der Besuch wird nach Beauftragung kurzfristig organisiert. Der genaue Termin hängt von der Anstalt, ihrer Besuchsregelung und der Entfernung ab.

Warum ist die Ersteinschätzung kostenpflichtig?

Sie ist ein anwaltliches Beratungsgespräch mit Christian Behnke und wird kurzfristig angeboten. Wird anschließend der JVA-Erstbesuch beauftragt, wird der Betrag vollständig angerechnet.

Was gilt, wenn die Finanzierung noch offen ist?

Die Ersteinschätzung kann trotzdem vereinbart werden. Im Gespräch lässt sich klären, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten damit verbunden sind.

Schadet ein Wechsel des Pflichtverteidigers?

Ein Wechsel wird nur betrieben, wenn er der Verteidigung nützt. Ob er rechtlich in Betracht kommt und ob er sinnvoll ist, sind zwei getrennte Fragen. Beide klären wir vorher.

Kann eine Haftentlassung zugesagt werden?

Nein. Ob eine Haftprüfung, eine Haftbeschwerde oder eine Haftverschonung Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten Verfahren ab. Zugesagt wird die sorgfältige Prüfung, nicht das Ergebnis.

KONTAKT

Haftsache schildern

Nennen Sie uns den Namen der inhaftierten Person, die Justizvollzugsanstalt und ob bereits ein Pflichtverteidiger bestellt ist. Wir melden uns zur Vereinbarung der Ersteinschätzung.

Name(erforderlich)
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, damit wir Ihnen schon beim Erstgespräch eine realistische Einschätzung mitgeben können.
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Ersteinschätzung vereinbaren

Das erste Gespräch führt Christian Behnke persönlich. Telefonisch, per Video oder in der Kanzlei in Kaiserslautern.