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Umgangsrecht der Großeltern — wann es durchgesetzt werden kann

Anwältin für Familienrecht

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Familienrecht

Umgangsrecht der Großeltern — wann es durchgesetzt werden kann

Wenn Eltern den Kontakt zu Oma und Opa abreißen lassen, ist das für alle hart. Aber Großeltern haben ein eigenes Umgangsrecht , wenn das Kindeswohl es trägt.

Myriam JungMyriam JungFamilienrechtSorgerecht
Aktualisiert: 2026-05-04Fachlich eingeordnet von Myriam JungLesezeit: 7 Min
KaiserslauternArbeitsrechtlich eingeordnetVerhandlung mit Strategie
01Kurz eingeordnet

Großeltern haben nach § 1685 BGB ein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Anders als bei Eltern (wo das Umgangsrecht „vermutet“ wird) muss bei Großeltern das Kindeswohl positiv festgestellt werden. Erfolgsfaktoren: enge Bindung des Kindes zu den Großeltern, frühere regelmäßige Kontakte, Fehlen schwerwiegender Eltern-Großeltern-Konflikte, Tod oder Verlust eines Elternteils. Bei verfeindeten Eltern und schwacher Bindung scheitern Anträge oft , die Familiengerichte sind hier zurückhaltender als bei Vätern. Verfahren beim Familiengericht mit Anwaltszwang, Verfahrenswert typisch 4.000 €.

Großeltern haben ein eigenes Umgangsrecht , aber unter strengeren Voraussetzungen als Eltern. § 1685 BGB knüpft den Anspruch an das Kindeswohl. Bei verfeindeten Eltern wird die Durchsetzung schwierig. Dieser Artikel klärt, wann Großeltern Umgang mit ihren Enkeln einklagen können und wann nicht.

Ausgangslage

Großeltern aus Kaiserslautern: Sie sahen ihre Enkel jahrelang regelmäßig , Wochenend-Übernachtungen, Ferien-Besuche. Nach dem schweren Streit mit der Schwiegertochter (eigene Tochter ist verstorben) wird der Kontakt abgebrochen. Sie beantragen beim Familiengericht Umgang. Das Gericht prüft: Bindung lange bestand, Kinder leiden unter dem Kontaktabbruch, der Konflikt liegt zwischen Erwachsenen, nicht beim Kind. Nach 10 Monaten Verfahren wird ein Wochenend-Umgang alle 8 Wochen plus 1 Woche Ferien angeordnet , durchsetzbar mit Ordnungsgeld bei Verstoß. Die Großeltern haben ihre Enkel zurück.

Die Rechtsgrundlage: § 1685 BGB

Das BGB regelt das Umgangsrecht der Großeltern in einem eigenen Paragraphen , separat vom Umgangsrecht der Eltern:

§

§ 1685 BGB

Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).

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Der entscheidende Unterschied zum elterlichen Umgangsrecht: Bei Eltern wird die Kindeswohl-Förderung vermutet, das Umgangsrecht ist die Regel. Bei Großeltern muss das Kindeswohl positiv festgestellt werden , die Hürde ist also höher.

Wann der Umgang dem Kindeswohl dient

Das Familiengericht prüft im Einzelfall, ob der Umgang mit den Großeltern das Kindeswohl fördert. Dabei werden mehrere Kriterien berücksichtigt:

Kriterien für kindeswohlfördernden Umgang

01Bestehende oder frühere enge Bindung zu den Großeltern
02Regelmäßige Kontakte vor dem Konflikt (Wochenenden, Ferien, Geburtstage)
03Tod, Krankheit oder Verlust eines Elternteils
04Großeltern als wichtige Bezugsperson während der Ehezeit der Eltern
05Stabile, sichere Beziehung in der Vergangenheit
06Fehlen schwerwiegender Großeltern-bezogener Probleme (Sucht, Gewalt)
07Einwilligung des Kindes ab einem gewissen Alter
08Kind selbst leidet erkennbar unter dem Kontaktabbruch

Wer als Großeltern keine relevante Bindung zum Enkel aufgebaut hat, hat schlechte Karten. Das Gericht erkennt nicht „Großeltern an sich“, sondern konkrete Bezugsperson-Beziehungen.

Warum Großeltern oft scheitern

Der Hauptgrund für gescheiterte Anträge: Konflikte zwischen Großeltern und Eltern, die das Kind als Druckmittel benutzen.

Häufige Hindernisgründe

01Erheblicher Konflikt zwischen Großeltern und Eltern
02Großeltern haben in der Ehe der Eltern destabilisierend gewirkt
03Bindung des Kindes nur sporadisch oder oberflächlich
04Schwerwiegende Probleme der Großeltern (Sucht, Krankheit, Gewalt)
05Kinder selbst möchten keinen Kontakt (ab gewissem Alter relevant)
06Übernahme der Großeltern in den Eltern-Konflikt
07Einseitige Beeinflussung des Kindes durch die Großeltern
08Belastung des Kindes durch den Streit um den Umgang

In der Rechtsprechung wird oft argumentiert: Wenn der Konflikt zwischen Erwachsenen so groß ist, dass er das Kind belastet, ist der Verzicht auf den Großeltern-Umgang das kleinere Übel als das Kind in den Konflikt zu ziehen.

Wenn Sie als Großeltern den Kontakt zu Ihren Enkeln verloren haben, hilft eine fundierte Erstberatung , die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab.

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Wann Großeltern besonders gute Chancen haben

Es gibt Konstellationen, in denen das Familiengericht das Großeltern-Umgangsrecht häufiger anerkennt:

Nach Tod eines Elternteils

Wenn der eigene Sohn / die eigene Tochter verstorben ist, gewichtet das Gericht die Bindung zu den Großeltern dieses Elternteils stärker. Das Kind soll nicht zusätzlich zur Trauer auch noch die Großeltern verlieren.

Nach jahrelanger enger Beziehung

Wenn Großeltern jahrelang regelmäßig Kontakt hatten , oft als zweite Bezugsperson neben den Eltern , wird ein abrupter Abbruch als kindeswohlgefährdend gewertet. Das Kind verliert eine wichtige Bezugsperson.

Bei Konflikt zwischen Eltern, der nicht die Großeltern betrifft

Wenn die Eltern getrennt sind und nur einer den Großeltern-Kontakt blockiert, gewinnt der Antrag oft , der blockierende Elternteil zeigt mangelnde Bindungstoleranz, was generell schlecht ankommt.

Bei Gefährdung durch die Eltern

Wenn die Eltern selbst kindeswohlgefährdend agieren (Sucht, Vernachlässigung) und die Großeltern als stabilisierende Bezugsperson auftreten, kann das Gericht großzügiger sein.

Was Sie als Großeltern tun können

Wenn der Kontakt zu den Enkeln abgerissen ist:

Aktionsplan für Großeltern

01Zunächst gütlich versuchen: Schreiben an die Eltern mit konkretem Wunsch
02Mediation oder Familienberatung anbieten
03Bei Vermittlung: Jugendamt einschalten
04Bindung dokumentieren: Fotos, Briefe, frühere Besuche, Einschätzungen Dritter
05Bei weiterer Erfolglosigkeit: Anwalt einschalten
06Antrag beim Familiengericht nach § 1685 BGB
07Im Verfahren: sachlich auftreten, Eltern nicht herabsetzen
08Konstruktive Vorschläge unterbreiten (Frequenz, Modus, Dauer)
Wichtiger Hinweis

Wer als Großeltern in den Konflikt zwischen den Eltern eingreift oder das Enkelkind manipuliert, schwächt seine eigene Position massiv. Bindungstoleranz und Respekt vor der elterlichen Erziehungsverantwortung sind zentrale Kriterien des Gerichts. Wer das nicht zeigen kann, verliert.

Welche Frequenz und welcher Umgang ist üblich?

Wenn der Umgang gewährt wird, sind die Modelle deutlich enger als beim elterlichen Umgang:

Typische Großeltern-Umgangsmodelle

01Alle 6–8 Wochen ein Tag oder Wochenende
021 Woche in den Sommerferien
03Geburtstage oder besondere Anlässe alternierend
04Bei guter Bindung: monatliche Treffen
05Bei sehr guter Beziehung und Wohnortnähe: häufigere Kontakte
06Über Telefon/Video bei großer Distanz
07Begleiteter Umgang in Konfliktphasen möglich

Im Vergleich zum Vater-Umgang (alle 14 Tage Wochenende) ist der Großeltern-Umgang spürbar reduzierter , und das ist kein Zufall: Großeltern sind wichtige Bezugspersonen, aber nicht primäre Erzieher.

Was passiert bei Blockade durch die Eltern

Wenn die Eltern die gerichtlich angeordnete Umgangsregelung nicht einhalten, gibt es Mittel zur Durchsetzung:

Durchsetzungsmittel

01Schriftliche Mahnung mit Erinnerung an den Beschluss
02Antrag auf Ordnungsgeld (bis 25.000 €) bei wiederholten Verstößen
03Ordnungshaft bei nachhaltigem Boykott (in der Praxis selten)
04Bei einseitigem Bruch: Strafanzeige nach § 235 StGB (Kindesentziehung) , selten
05Bei Auslandsbezug: Internationale Vollstreckung möglich

In der Praxis ist die Durchsetzung schwieriger als bei elterlichem Umgangsrecht , Gerichte sind zurückhaltender mit Sanktionen, weil die Kinder nicht in den Konflikt der Erwachsenen geraten sollen.

Verbindung zu anderen Familienrechtsthemen

Das Großeltern-Umgangsrecht greift oft im Zusammenhang mit anderen Konstellationen:

  • Bei Tod eines Elternteils: Großeltern werden häufig zur stabilen Bezugsperson , siehe auch Alleiniges Sorgerecht beantragen bei Sorgerechts-Übergang.
  • Bei verheirateten Eltern in Trennung: Großeltern können zusätzliche Stabilität bieten , siehe Umgangsrecht des Vaters für die elterliche Variante.
  • Bei Sorgerechtsstreit: Großeltern können als Zeugen oder Bezugsperson eine Rolle spielen.
  • Bei Vormundschaft: In Ausnahmefällen können Großeltern Vormund werden.

Was Eltern in dieser Situation wissen sollten

Auch Eltern, die mit Großeltern-Anträgen konfrontiert sind, haben Rechte:

Eltern-Rechte gegen Großeltern-Anträge

01Sachliche Begründung der Ablehnung beim Gericht vorbringen
02Konkrete Kindeswohl-Probleme der Großeltern darlegen
03Stellungnahme zum Großeltern-Verhalten
04Mediation oder Familienberatung als Alternative anbieten
05Bei manipulativen Großeltern: Belege sammeln
06Bei akuter Kindeswohlgefährdung: einstweilige Anordnung gegen Umgang

Wer als Eltern den Großeltern-Umgang ohne sachliche Gründe blockiert, riskiert, dass das Gericht es als mangelnde Bindungstoleranz wertet , was sich auf andere familienrechtliche Themen auswirken kann.

Häufige Fragen

Haben Großeltern in jedem Fall Umgangsrecht?

Nein. Großeltern haben Umgangsrecht nur, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Bei verfeindeten Eltern, schwacher Bindung oder belastenden Großeltern wird das Gericht oft ablehnen.

Wie hoch ist die Erfolgsquote von Großeltern-Anträgen?

Statistisch werden weniger als die Hälfte der Anträge erfolgreich. Bei früherer enger Bindung und sachlicher Begründung steigen die Chancen aber deutlich. Schlüssel: Bindungstoleranz nachweisen.

Was kostet ein Verfahren?

Verfahrenswert typisch 4.000 €. Gerichtskosten 175 €, Anwaltsgebühren 700-900 €. Bei Sachverständigengutachten 2.000-5.000 € zusätzlich. Bei niedrigem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Standard 8-12 Monate. Bei Sachverständigengutachten 12-18 Monate. Bei akuter Bedrohung (z. B. Auslandsumzug) sind einstweilige Anordnungen möglich.

Können Großeltern auch Sorgerecht bekommen?

In Ausnahmefällen , wenn beide Elternteile ausgefallen sind oder das Kindeswohl massiv gefährdet ist. Häufiger ist die Übertragung als Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft.

Was, wenn das Kind selbst keinen Kontakt will?

Bei jüngeren Kindern (unter 8 Jahren) wird das Veto-Recht zurückhaltender bewertet , oft Folge der Eltern-Beeinflussung. Bei älteren Kindern (ab 12 Jahren) wiegt der Wille schwerer , aber das Gericht prüft, ob er authentisch oder manipuliert ist.

Können Stiefoma und Stiefopa auch Umgangsrecht haben?

Ja, nach § 1685 Abs. 2 BGB als „enge Bezugspersonen“. Voraussetzung: tatsächliche Verantwortung für das Kind getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Die Hürde ist hier ähnlich wie bei Großeltern.

Was ist mit einer Patentante / Patenonkel?

Auch sie können nach § 1685 Abs. 2 BGB Umgangsrecht haben, wenn sie tatsächliche Verantwortung getragen haben. Bei rein zeremonieller Patenschaft scheitert der Antrag aber meist.

Wie sammele ich Belege für meine Bindung?

Fotos, Briefe, Kalendereinträge, Geschenkbelege, Zeugen aus dem sozialen Umfeld, Schul-/Kindergarten-Bestätigungen über regelmäßige Abholungen. Je mehr Belege, desto stärker die Position.

Fazit: Hohe Hürde, klare Strategie

Das Umgangsrecht der Großeltern ist gesetzlich anerkannt , aber der Weg dorthin ist anspruchsvoller als bei Eltern. Die positive Feststellung des Kindeswohls erfordert konkrete Belege für Bindung und Bedeutung. Wer als Großeltern gut vorbereitet auftritt , mit dokumentierter Bindung, sachlicher Argumentation und Bindungstoleranz , hat realistische Chancen. Bei verfeindeten Eltern bleibt der Weg schwer, aber nicht unmöglich. Eine familienrechtliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen , und die richtige Strategie zu wählen, vom Mediationsversuch bis zum Antrag beim Familiengericht. Mehr zum elterlichen Umgangsrecht im Artikel Umgangsrecht des Vaters.

Möchten Sie als Großeltern Umgang mit Ihren Enkeln einklagen? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Myriam Jung.

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Rechtsrahmen

Rechtsquellen zur Einordnung

  1. § 1685 BGB
  2. § 235 StGB
Myriam Jung

Einordnung von

Myriam Jung

Myriam Jung ist Rechtsanwältin bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten durch Trennung und Scheidung — mit juristischer Schärfe und dem Blick für die persönliche Situation.

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