DR. KIRSCH | SHIPNOSKI & BEHNKE
VW Dieselskandal
VW-SKANDAL:
WURDEN AUCH SIE BETROGEN?
...verschenken Sie kein Geld!
VW-Abgasskandal
Verschenken Sie kein Geld!
VW-Abgasskandal
Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden betrogen hat. In den Dieselmotoren von VW und den Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.
Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.
Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat VW – und das haben bereits mehrere Gerichte durchgängig entschieden – Sie betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-motoren – die Volkswagen AG – mit unserer Hilfe geltend machen.
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im VW-Dieselskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Für Sie ist die Prüfung kostenlos!
VW-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!
Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden betrogen hat. In den Dieselmotoren von VW und den Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.
Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.
Verschenken Sie kein Geld!
Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat VW – und das haben bereits mehrere Gerichte durchgängig entschieden – Sie betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-motoren – die Volkswagen AG – mit unserer Hilfe geltend machen.
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im VW-Dieselskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Für Sie ist die Prüfung kostenlos!
VW-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!
Ihre Möglichkeiten
SCHADENSERSATZ
Ihnen steht Schadensersatz zu - Nach unserer Prüfung stellt sich heraus, dass unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Erfolgsaussichten die Aussicht auf Schadensersatz gegen VW für Sie günstig ist. Wir raten zur Klage gegen VW. Die Beratung und unsere Einschätzung ist für Sie kostenlos!
RÜCKGABE DES FAHRZEUGES
Fahrzeug zurückgeben - Wenn wir feststellen, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist, machen wir für Sie Schadensersatz geltend. Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder vermitteln einen Prozessfinanzierer. Für Sie: kostenlos!
Ist Ihr Fahrzeug dabei?
- Amarok
- Beetle
- Caddy
- EOS
- Golf
- Jetta
- Passat
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- T5
- T6
- Tiguan
- Touran
- VW CC
- A1
- A3
- A4
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- A7
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- Q3
- Q5
- TT
- Alhambra
- Altea
- Exeo
- Ibiza
- Leon
- Toledo
- Octavia II
- Rapid
- Roomster
- Superb II
- Yeti
- Cayenne
- Macan
Der VW-Abgasskandal
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Nahezu alle Diesel-Fahrzeuge der dem Volkswagen-Konzern angehörenden Unternehmen bzw. Fahrzüge mit Motoren von VW sind betroffen. Hierzu gehören die Fahrzeuge von SEAT, SKODA, AUDI und PORSCHE. Insbesondere sind die 1,2 Liter-Motoren, die 1,6 Liter-Motoren, und die 2,0 Liter-Motoren betroffen. Jedoch sind auch die großen 3,0 Liter-Maschinen in den Skandal einbezogen, die VW, AUDI und PORSCHE in Ihren Top-Modellen verbaut haben, so etwa im VW Touareg oder dem Porsche Cayenne und dem Macan. Diese sind sogar bereits vom Kraftfahrtbundesamt offiziell zurückgerufen worden. Die kleineren betroffenen Motoren finden sich in nahezu jedem Modell der genannten Hersteller und sind fast alle vom Abgasskandal umfasst. Wir prüfen anhand Ihres Fahrzeugscheines genau, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal erfasst ist und ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wie hat Volkswagen betrogen?
Der Abgasskandal hat mit dem mittlerweile geradezu „berüchtigten“ Motor EA189 begonnen. Mittlerweile steht nahezu fest, dass Volkswagen in diesem Motor eine Software verbaut hat, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder im „normalen“ Straßenverkehr. Sobald die Software den Prüfstand erkennt, regelt diese das Fahrzeug so ein, dass es die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält. Erkennt die Software, dass das Fahrzeug wieder auf der normalen Straße bewegt wird, werden die Werte nicht mehr eingehalten, das Fahrzeug wird „schmutzig“. Man spricht von einer illegalen Abschalteinrichtung. Der Nachfolgemotor des EA189, der EA288 ist in den meisten Dieselfahrzeugen ab Baujahr 206 verbaut. Dieser hat offensichtlich auch eine ähnliche illegale Abschaltvorrichtung verbaut und ist auch vom Dieselskandal betroffen.
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Volkswagen hat betrogen. Also stehen Ihnen aus unserer Sicht Schadensersatzansprüche zu. Diese können entweder in Form des durch der Betrug erfolgten Wertminderung des ursprünglichen Kaufpreises geltend gemacht werden. Anderenfalls steht Ihnen auch ein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das bedeutet: Sie können im besten Fall sogar das von Ihnen bislang genutzte Fahrzeug vollständig an VW zurückgeben – und erhalten dann den komplett durch Sie gezahlten Kaufpreis zurück. Bei den Gerichten ist aktuell noch strittig, ob in diesen Fällen eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird für die gefahrenen Kilometer. Aufgrund des Betruges stehen Ihnen jedoch sogar ggf. Zinsansprüche auf den gezahlten Kaufpreis zu. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 5 Jahren beispielsweise für 30.000 € gekauft haben, kann das eine beträchtliche Summe sein, die Sie dann zuzüglich zu der Kaufpreisrückerstattung erhalten. Im für die Sie besten Fall, kann es also dazu kommen, dass Sie den vollen Kaufpreis (also ohne Nutzungsentschädigung) und zusätzliche Zinsen seit Kauf des Autos zugesprochen bekommen. So können Sie sogar mehr erstattet bekommen, als Sie damals für das Fahrzeug gezahlt haben.
Wie hilft mir KSB Rechtsanwälte weiter?
Wir sind in diesem Fall 100 % subjektiv: Für uns zählt nur, dass SIE zu 100 % mit Ihrer Entscheidung den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Weg eingeschlagen haben. Hierzu prüfen wir das Vergleichsangebot von VW „auf Herz und Nieren“, dies bedeutet:
Wir führen quasi einen hypothetischen Vergleich durch, wie das Ergebnis aussehen könnte, wenn Sie das Angebot ablehnen und gegen VW im Wege einer Einzelklage vorgehen. Wir wägen dieses Ergebnis mit dem Ihnen vorliegenden Angebot von VW ab und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, das Angebot anzunehmen oder nicht.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die betroffene Dieselkäufer müssen sich grundsätzlich keine Gedanken Kosten machen. In der Regel trägt eine vorhandene (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung alle Kosten. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist dies grundsätzlich auch kein Problem, gerne vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der lediglich im Erfolgsfall eine Provision auszahlen lässt. Das Kostenrisiko für Sie ist also – unter Beachtung der Erfolgschancen – mehr als überschaubar. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Prüfung Ihrer Angelegenheit ist für Sie immer komplett kostenfrei. Senden Sie uns Ihren Fahrzeugschein und den Kaufvertrag des Fahrzeuges, und wir teilen Ihnen direkt mit, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.
Corona-Virus
Aufgrund der anstehenden Corona-Krise wird es eventuell nicht möglich sein, Ihre Erfolgsaussichten persönlich in der Kanzlei zu besprechen. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, dies ganz unkompliziert auch am Telefon, über Skype oder WhatsApp zu tun. Sprechen Sie uns in einem kurzen Telefonat auf diese Möglichkeiten an! Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per WhatsApp oder Email zusenden, wir besprechen dann Ihre Chancen in einem ausführlichen Telefonat. Dieser Service ist für Sie zudem kostenfrei.
Christian Behnke
Rechtsanwalt & Bankkaufmann, Gesellschafter
Christopher Shipnoski
Rechtsanwalt, Gesellschafter
Nach einem Gespräch mit uns geht es Ihnen besser.
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