DR. KIRSCH | SHIPNOSKI & BEHNKE
MERCEDES ABGASSKANDAL
Mercedes-Abgasskandal
Wir holen Ihr Geld zurück
Mercedes im Abgasskandal
Der Daimler-Konzern im Abgasskandal: Der Daimler AG (Mercedes) wird vorgeworfen, in vielen Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Diese sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte gemessen, als im realen Betrieb ausgestoßen werden. Rund 4 Millionen Fahrzeuge sind vom Mercedes Abgasskandal betroffen. In einigen Städten sind Fahrer eines Daimler Diesels außerdem von Fahrverboten betroffen. Dieses betrifft auch Fahrzeuge die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Einen Wertverlust hat praktisch jeder Diesel von Mercedes erlitten.
Wenn Ihr Mercedes vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie Ansprüche gegen die Daimler AG geltend machen. Sie sollten schnell handeln, um einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche vorzubeugen.
Neben einer Nachbesserung Ihres Fahrzeugs können Sie vom Hersteller auch einen Neuwagen ohne Mängel fordern. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, können Sie den Kaufvertrag des Fahrzeugs rückgängig machen und den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückfordern. Dies ist auch dann noch möglich, wenn Ihr Mercedes bereits ein Software Update erhalten hat.
Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.
Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat neben VW auch Mercedes – und das haben bereits mehrere Gerichte entschieden – Sie betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-Motoren – die Daimler AG – mit unserer Hilfe geltend machen.
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im Abgasskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Für Sie ist die Prüfung kostenlos!
Mercedes-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!
Der Daimler-Konzern im Abgasskandal: Der Daimler AG (Mercedes) wird vorgeworfen, in vielen Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Diese sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte gemessen, als im realen Betrieb ausgestoßen werden. Rund 4 Millionen Fahrzeuge sind vom Mercedes Abgasskandal betroffen. In einigen Städten sind Fahrer eines Daimler Diesels außerdem von Fahrverboten betroffen. Dieses betrifft auch Fahrzeuge die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Einen Wertverlust hat praktisch jeder Diesel von Mercedes erlitten.
Wir holen Ihr Geld zurück!
Wenn Ihr Mercedes vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie Ansprüche gegen die Daimler AG geltend machen. Sie sollten schnell handeln, um einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche vorzubeugen.
Neben einer Nachbesserung Ihres Fahrzeugs können Sie ggf. vom Hersteller auch einen Neuwagen ohne Mängel fordern. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, können Sie den Kaufvertrag des Fahrzeugs rückgängig machen und den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückfordern. Dies ist auch dann noch möglich, wenn Ihr Mercedes bereits ein Software Update erhalten hat!
Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.
Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat neben VW auch Mercedes – und das haben bereits mehrere Gerichte entschieden – Sie betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-Motoren – die Daimler AG – mit unserer Hilfe geltend machen.
Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im Abgasskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Für Sie ist die Prüfung kostenlos!
Mercedes-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!
Ist Ihr Fahrzeug betroffen?
- A-Klasse (2012 – 2018)
- B-Klasse (2011 – 2018)
- CLA (2013 – 2018)
- CLS (2011 – 2018) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- C-Klasse ( 2012 – 2018
- E-Klasse (2013 – 2016) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- G-Klasse (2015)
- GL (2012 – 2015)
- GLA
- GLK (2012 – 2015) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- GLC (2015 – 2018) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- ML (2011 – 2015) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- SLK (2015-2017) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- S-Klasse (2013 – 2016) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
- Sprinter (2015 – 2018)
- V-Klasse (Vano & Vito) (2014 – 2016) (Rückruf durch das KBA erfolgte bereits!)
Blitzberechnung Ihrer Entschädigung:
Der Mercedes-Abgasskandal
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Betroffen sind seit dem verbraucherfreundlichen Paukenschlag des Landesgerichts Stuttgart (Az.: 1 O 248/18) vom 27. Juni 2019 grundsätzlich alle Mercedes-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Denn es greift zugunsten der geschädigten Diesel-Käufer eine bahnbrechende Beweislastumkehr. Das heißt, dass Mercedes bzw. die Daimler AG den Gegenbeweis zu erbringen hat, dass die Abgassteuerung des betreffenden Fahrzeugs nicht manipuliert ist. Wir prüfen anhand Ihres Fahrzeugscheines genau, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal erfasst ist und ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wie hat Mercedes betrogen?
Daimler musste auch schon zahlreiche Mercedes-Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Das KBA moniert bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen. Daimler hält die Abschalteinrichtungen aus Motorschutzgründen zwar für zulässig, führt die Rückrufe aber durch. Auch hier führen die Abschalteinrichtungen zu erhöhten Emissionswerten bei üblichen Betriebsbedingungen. Nur auf dem Prüfstand bzw. in ganz speziellen Fahrsituationen können die angegebenen Werte eingehalten werden. Im Regelbetrieb werden die Werte gerade nicht eingehalten. Den Fahrzeugen kann hierdurch die Stilllegung drohen!
Kurz gefasst: Mercedes verwendet unserer Ansicht nach Programme und Funktionen, welche lediglich bei Bedingungen, wie sie im Prüfstand vorliegen, gewährleisten, dass die Abgasnorm-Werte eingehalten werden. Ausserhalb des Prüfstandes ist das Fahrzeug dann ein „Schummeldiesel“.
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Mercedes hat betrogen. Also stehen Ihnen aus unserer Sicht Schadensersatzansprüche zu. Diese können entweder in Form des durch der Betrug erfolgten Wertminderung des ursprünglichen Kaufpreises geltend gemacht werden. Anderenfalls steht Ihnen auch ein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das bedeutet: Sie können im besten Fall sogar das von Ihnen bislang genutzte Fahrzeug vollständig an Mercedes zurückgeben – und erhalten dann den komplett durch Sie gezahlten Kaufpreis zurück. Lediglich für die gefahrenen Kilometer müssen Sie sich eine geringe Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Aufgrund des Betruges stehen Ihnen jedoch sogar ggf. Zinsansprüche auf den gezahlten Kaufpreis zu. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 5 Jahren beispielsweise für 30.000 € gekauft haben, kann das eine beträchtliche Summe sein, die Sie dann zuzüglich zu der Kaufpreisrückerstattung erhalten. Im für die Sie besten Fall, kann es also dazu kommen, dass Sie mehr als den gezahlten Kaufpreis zurückerstatte bekommen.
Wie hilft mir KSB Rechtsanwälte weiter?
Wir sind in diesem Fall 100 % subjektiv: Für uns zählt nur, dass SIE zu 100 % mit Ihrer Entscheidung den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Weg eingeschlagen haben. Hierzu prüfen wir Ihren individuellen Anspruch „auf Herz und Nieren“, dies bedeutet:
Wir führen quasi einen hypothetischen Vergleich durch, wie das Ergebnis aussehen könnte, wenn Sie Klage gegen Mercedes erheben und dieser vollumfänglich stattgegeben wird. Was ist also der maximale Schadensersatz? Häufig lenkt der Hersteller im Laufe des Prozesses ein und schlägt einen Vergleich vor, bei dem Sie in der Regel eine Zahlung erhalten, und Ihr Fahrzeug behalten können. Wir wägen dieses Ergebnis zusammen mit Ihnen ab und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, das Angebot anzunehmen oder den Klageweg weiter zu beschreiten.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die betroffene Dieselkäufer müssen sich grundsätzlich keine Gedanken über Kosten machen. In der Regel trägt eine vorhandene (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung alle Kosten. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist dies grundsätzlich auch kein Problem, gerne vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der lediglich im Erfolgsfall eine Provision auszahlen lässt. Das Kostenrisiko für Sie ist also – unter Beachtung der Erfolgschancen – mehr als überschaubar. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Prüfung Ihrer Angelegenheit ist für Sie immer komplett kostenfrei. Senden Sie uns Ihren Fahrzeugschein und den Kaufvertrag des Fahrzeuges, und wir teilen Ihnen direkt mit, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.
Corona-Virus
Aufgrund der anstehenden Corona-Krise wird es eventuell nicht möglich sein, Ihre Erfolgsaussichten persönlich in der Kanzlei zu besprechen. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, dies ganz unkompliziert auch am Telefon, über Skype oder WhatsApp zu tun. Sprechen Sie uns in einem kurzen Telefonat auf diese Möglichkeiten an! Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per WhatsApp oder Email zusenden, wir besprechen dann Ihre Chancen in einem ausführlichen Telefonat. Dieser Service ist für Sie zudem kostenfrei.
Christian Behnke
Rechtsanwalt & Bankkaufmann, Gesellschafter
Christopher Shipnoski
Rechtsanwalt, Gesellschafter
Nach einem Gespräch mit uns geht es Ihnen besser.
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