DR. KIRSCH | SHIPNOSKI & BEHNKE

WIDERRUF
KFZ-FINANZIERUNG

WIR HOLEN IHR GELD ZURÜCK

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WIDERRUF KFZ-FINANZIERUNG

WIR HOLEN IHR GELD ZURÜCK

AUTOKREDIT WIDERRUFEN
Raten & Anzahlung zurück!

Raten & Anzahlung zurück!

KFZ-Widerruf – Geld zurück: In einem Urteil mit Sprengkraft entschied das höchste europäische Gericht, der EuGH (Europäischer Gerichtshof) am 26.03.2020, dass viele Autokreditverträge widerrufbar sind.

Dieser Auffassung hat sich auch das höchste deutsche Gericht, der BGH, in aktuellen Entscheidungen angeschlossen!

Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich. Entsprechend hat das Widerrufsrecht der Verbraucher, welches normalerweise 2 Wochen gilt, nie zu laufen begonnen.

Autofahrer haben jetzt noch die Möglichkeit, selbst nach Jahren oder bereits beendeter Finanzierung ihr Geld zurück zu erhalten. Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden und im Gegenzug sind alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerstatten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.

Unsere Kanzlei ist auf Verbraucherrechte spezialisiert und ausgerichtet. Die anwaltliche Prüfung Ihres Autokredits ist für Sie kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen

KFZ-Widerruf – Geld zurück: In einem Urteil mit Sprengkraft entschied das höchste europäische Gericht, der EuGH (Europäischer Gerichtshof) am 26.03.2020, dass viele Autokreditverträge widerrufbar sind.

Dieser Auffassung hat sich auch das höchste deutsche Gericht, der BGH, in aktuellen Entscheidungen angeschlossen!

Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich. Entsprechend hat das Widerrufsrecht der Verbraucher, welches normalerweise 2 Wochen gilt, nie zu laufen begonnen.

Autofahrer haben jetzt noch die Möglichkeit, selbst nach Jahren oder bereits beendeter Finanzierung ihr Geld zurück zu erhalten. Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden und im Gegenzug sind alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerstatten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.

Verschenken Sie kein Geld!

Machen Sie Ihre Ansprüche zu Geld! Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Unsere Kanzlei ist auf Verbraucherrechte spezialisiert und ausgerichtet. Die anwaltliche Prüfung Ihres Autokredits ist für Sie kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen

Für Sie ist die Prüfung kostenlos!

Ihre Möglichkeiten - egal ob Diesel oder Benziner

GELD ZURÜCK

Rückabwicklung des Vertrages - Nach unserer Prüfung stellt sich heraus, dass Ihr Vertrag widerrufen werden kann. Wir besprechen mit Ihnen den konkreten Ablauf des Verfahrens und wie wir weiter zusammen vorgehen, um für Sie das Maximum herauszuholen. Aufgrund des möglichen Widerrufs haben Sie die besten Karten in der Hand - der Widerrufs-Joker sticht für Sie! Unsere Prüfung ist für Sie komplett kostenlos.

FAHRZEUG ZURÜCK

Rückgabe altes Fahrzeuges - Nach erfolgreichem Widerruf erhalten Sie nahezu alle bisher geleisteten Zahlungen an die Bank zurück. Das Fahrzeug muss die Bank zurücknehmen. Die Bank hat grdsl. kein Interesse an der Verwertung des alten Fahrzeuges. So kann es auch im Vergleichswege darauf hinauslaufen, dass Sie eine Geldzahlung erhalten, und das Fahrzeug weiterfahren können - sofern Sie es denn wollen.

Wir sind Vertrauensanwälte!

Blitzberechnung Ihrer Entschädigung:

Wir berechnen Ihren potentiellen Entschädigungsbetrag. Hierfür benötigen wir nur die groben Angaben Ihrerseits:

Bsp.: 30000
Bsp.: 100000
Neufahrzeuge: 0 km
Die Gerichte gehen bei einem Diesel-Motor aktuell von rund 250000 Kilometern aus

Erstattungsbetrag in EUR:

Wir prüfen Ihre Finanzierung - kostenlos in 3 Minuten!

Nahezu jede KFZ-Finanzierung ist fehlerhaft! Stehen auch Ihnen Ansprüche zu? Wir brauchen nur ein paar Informationen:

KFZ-Widerruf

...was ist das eigentlich?

Banken haben jahrelang fehlerhafte Autokredit-Verträge vergeben. Insgesamt geht es um Millionen Autofahrer, die deswegen ein Recht auf den außerordentlichen Widerruf haben. Der jahrelange Streit um dieses Thema wurde nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich, es ist also rechtskräftig. Deutsche Gerichte sind jetzt weitestgehend an das Urteil gebunden. Die Banken haben in ihren Verträgen nicht klar und deutlich angegeben, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Laut EuGH genügt dies nicht den Anforderungen des Europarechts für Kreditverträge. Deshalb können die Verträge auch jetzt noch widerrufen werden. Durch den Widerruf wird der Kunde so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterschrieben. Tausende Autobesitzer konnten bereits in der Vergangenheit vom Widerruf ihres Kfz-Darlehens profitieren und ihre gesamte Anzahlung und alle gezahlten Raten zurückerhalten – entweder durch außergerichtliche Vergleiche oder durch Gerichtsurteile.

 

Warum soll ich meinen Vertrag widerrufen?

Wir vertreten schon seit Jahren Mandanten im Bereich des Verbraucherwiderrufes. Diese Möglichkeit gibt zum Beispiel bei Immobiliardarlehen „Häuslebauern“, welche zu Hochzinsphasen ihr Eigenheim finanzieren mussten die Möglichkeit, ihre alten, hochverzinsten Darlehen zu beenden und zu aktuellen Niedrigzinsen umzuschulden. So sparen die Mandanten tausende von Euros. Diese Möglichkeit besteht nunmehr auch für nahezu alle KFZ-Finanzierungen ab dem Jahr 2011. Egal, ob die Finanzierung noch läuft, abgeschlossen ist oder das ehemals finanzierte Fahrzeug wieder verkauft worden ist. Sie haben entsprechend die Möglichkeit, quasi umsonst ihr finanziertes Fahrzeug nutzen zur können. Bereits geleistete Ratenzahlungen und Anzahlungen sind bei erfolgreichem Widerruf zurückzuerstatten. Im besten Fall können Sie sogar das Fahrzeug wieder an die Bank zurückgeben – gegen Erstattung des vollen Kaufpreises. 

Muss ich mein Fahrzeug zurückgeben?

Grundsätzlich ist die Rechtsfolge bei erfolgreichem Widerruf die Rückgabe des Fahrzeuges gegen Erstattung der bisher gezahlten Beträge – Raten und Anzahlung. Dies ist in den meisten Fällen auch anzuraten. Beispielhaft ist ihr Fahrzeug schon 5 Jahre alt und hat nur noch einen geringen Restwert. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen möchten, erhalten Sie im Verhältnis zum Kaufpreis nur noch einen geringen Betrag. Das Alter des Autos und die gefahrenen Kilometer wirken sich entsprechend aus. Durch die Rückabwicklung des Vertrages wird dieses Risiko von Ihren Schultern genommen. Sie werden so gestellt, als ob der Vertrag quasi nie geschlossen worden wäre und Sie das Auto nie gekauft hätten. Also müssen Sie sich auch nicht mit der Verwertung befassen. In Widerrufsfällen haben die Banken jedoch regelmäßig keine Möglichkeit und kein Interesse, das alte Fahrzeug zu verwerten. Sollte Ihnen entsprechend an Ihrem Fahrzeug sehr gelegen sein, so ist die Vergleichsbereitschaft der Banken in der Regel sehr hoch. Sie fahren das Auto weiter, es gibt eine angemessene Entschädigung.


Wie hilft mir KSB Rechtsanwälte weiter?

Wir sind für Sie zu 100 % subjektiv: Für uns zählt nur, dass SIE zu 100 % mit Ihrer Entscheidung den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Weg eingeschlagen haben. Hierzu prüfen wir Ihren Vertrag „auf Herz und Nieren“, dies bedeutet:

Wir prüfen den Vertrag auf fehlerhafte Klauseln, welche es auch jetzt noch ermöglichen, den Vertrag zu widerrufen. Finden wir Fehler, so hat die 2-wöchige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Wir treten mit Ihrer Bank iin Verbindung und versuchen, zunächst aussergerichtlich eine Einigung zu erzielen.  Wir wägen die Erfolgsaussichten ab und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, den Vertrag zu widerrufen oder nicht.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Über die Kosten brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie komplett kostenfrei. Wenn wir gemeinsam zu der Entscheidung kommen, den Vertrag zu widerrufen, treten wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und regeln für Sie die Kostenübernahme. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, steht uns ein bekannter Prozessfinanzierer zur Seite, der zu fairen Konditionen für Sie jegliches Kostenrisiko ausschließt. Dieser erhält nur im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil an Ihrem Erfolg. Mit unserer Erfahrung, unserem Netzwerk und dem neuen Urteil des EuGH im Rücken können Sie nicht verlieren. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unseren Anwälten. Auch wer sein Recht nicht gerichtlich durchsetzen will, hat sehr gute Aussichten. Denn durch das EuGH-Urteil werden die Banken es gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen.


Corona-Virus

Wir kämpfen gemeinsam mit Ihnen für ein optimales Ergebnis. Aufgrund der anstehenden Corona-Krise wird es eventuell nicht möglich sein, das Angebot von VW persönlich in der Kanzlei zu besprechen. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, dies ganz unkompliziert auch am Telefon, über Skype oder WhatsApp zu tun. Sprechen Sie uns in einem kurzen Telefonat auf diese Möglichkeiten an!

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Christian Behnke

Rechtsanwalt & Bankkaufmann, Gesellschafter

Rechtsanwalt Christopher Shipnoski

Christopher Shipnoski

Rechtsanwalt, Gesellschafter

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