VW ABGASSKANDAL

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VW-Abgasskandal

Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden betrogen hat. Dies hat nun auch der BGH mit Urteil vom 25.05.2020 rechtssicher bestätigt. In den Dieselmotoren von VW und den Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.

Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.

 

Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat VW – und das haben bereits mehrere Gerichte durchgängig entschieden – Sie betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-motoren – die Volkswagen AG – mit unserer Hilfe geltend machen.

Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im VW-Dieselskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Für Sie ist die Prüfung kostenlos!

VW-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!

Haben Sie Ansprüche im Abgasskandal?

Wir benötigen zu einer kostenlosen Einschätzung der Erfolgsaussichten nur wenige Informationen. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen umgehend, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen.

Unser Ziel für Sie: maximale Entschädigung!

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Wir berechnen Ihren potentiellen Entschädigungsbetrag. Hierfür benötigen wir nur die groben Angaben Ihrerseits:

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Bsp.: 100000
Neufahrzeuge: 0 km
Die Gerichte gehen bei einem Diesel-Motor aktuell von rund 250000 Kilometern aus

Erstattungsbetrag in EUR:

Der VW-Abgasskandal