Was tun bei Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr?

Was tun bei Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr?
Juni 7, 2026
Strafrecht

Was tun bei Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr?

Wer wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft kommt, verliert sofort die Freiheit, während Familie und Job warten. Passt die Verdunkelungsgefahr nicht zur tatsächlichen Lage, prüfen wir den Haftbefehl und beantragen Außervollzugsetzung.

Christian BehnkeChristian BehnkeFachanwalt für StrafrechtHaftfragen
Aktualisiert: 7. Juni 2026Fachlich eingeordnet von Christian BehnkeLesezeit: 11 Min
KaiserslauternArbeitsrechtlich eingeordnetVerhandlung mit Strategie
01Kurz eingeordnet

Was tun, wenn man wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt? Das bedeutet im Alltag: kein freies Telefonieren, Besuche nur mit Erlaubnis, laufende Überwachung der gesamten Kommunikation. Das Gericht darf die Haft anordnen, sobald konkrete Tatsachen belegen, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden könnten (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO). Ein Verteidiger kann sofort Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragen.

Wenn Sie oder ein Angehöriger wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, ist jeder Tag rechtlich relevant: Ob der Haftbefehl hält, hängt von konkreten gesetzlichen Voraussetzungen ab. Im Folgenden klären wir, was diesen Haftgrund ausmacht, wann ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann und wie Haftprüfung sowie Haftbeschwerde ablaufen.

Ausgangslage

Die Nachricht kommt ohne Vorwarnung: Polizeibeamte stehen vor der Tür, Durchsuchungsbeschluss in der Hand, und noch bevor die Räumlichkeiten verlassen werden, folgt die vorläufige Festnahme. Der Vorwurf: mutmaßliche Beteiligung an der Verschleierung von Vermögensverhältnissen. Weil das Verfahren gegen mehrere Personen gleichzeitig geführt wird und der Beschuldigte beruflich in regelmäßigem Kontakt zu Personen steht, die als Zeugen oder Mitbeschuldigte in Betracht kommen, beantragt die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft: Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr.

Ein Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr trifft Betroffene und ihre Familien meist vollkommen unvorbereitet. Innerhalb kürzester Zeit verändern sich die Alltagsbedingungen grundlegend: Telefonate werden überwacht, Besuche bedürfen richterlicher Genehmigung, der Briefverkehr unterliegt staatlicher Kontrolle. Was auf den ersten Blick wie eine unabwendbare Situation erscheint, ist tatsächlich eine rechtlich anfechtbare Entscheidung, denn das Gesetz stellt an diesen Haftbefehl klare und überprüfbare Voraussetzungen.

Um zu verstehen, wo diese Voraussetzungen liegen und wo die Verteidigung ansetzen kann, lohnt ein genauer Blick in die gesetzliche Grundlage.

Was Verdunkelungsgefahr rechtlich bedeutet: Gesetzliche Grundlage und Kernvoraussetzungen

Bevor wir die typischen Fallkonstellationen und die konkreten Angriffspunkte betrachten, muss klar sein, was das Gesetz selbst vom Gericht verlangt, bevor ein solcher Haftbefehl erlassen werden darf.

§

§ 112 StPO – Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Nach § 112 Abs. 1 StPO setzt Untersuchungshaft zwei Elemente voraus: einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlich anerkannten Haftgrund. Verdunkelungsgefahr nach Abs. 2 Nr. 3 liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die konkrete Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet, verändert oder beiseitegeschafft werden oder dass Zeugen sowie Sachverständige beeinflusst werden könnten. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO schreibt Verhältnismäßigkeit vor: Die Haft darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur zu erwartenden Strafe stehen.

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Das ist der entscheidende rechtliche Maßstab: Allgemeine Annahmen über das Verhalten eines Beschuldigten oder die abstrakte Gefährlichkeit eines Deliktstyps genügen dem Gesetz nicht. Das Gericht muss im konkreten Einzelfall belegbare Tatsachen benennen, aus denen es auf eine tatsächliche Gefährdung der Beweislage schließt. Bloße Möglichkeiten, Mutmaßungen oder die Schwere des Vorwurfs allein reichen nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, um den Haftgrund zu tragen.

Verdunkelungsgefahr ist zudem kein statischer Zustand. Sobald die relevanten Beweise gesichert sind, wesentliche Zeugen vernommen wurden oder der Sachverhalt weitgehend aufgeklärt ist, entfällt der Haftgrund. Die Verteidigung kann und sollte diesen dynamischen Charakter aktiv im Haftprüfungsverfahren einbringen und belegen, dass die ursprüngliche Befürchtung des Gerichts inzwischen gegenstandslos geworden ist.

Voraussetzungen: Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr
MerkmalAnforderung
TatverdachtDringend (§ 112 Abs. 1 StPO)
HaftgrundKonkrete Tatsachen für Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)
VerhältnismäßigkeitHaft nicht unverhältnismäßig zu Tatvorwurf und Straferwartung (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)
AußervollzugsetzungMildere Mittel ausreichend (§ 116 StPO)
Entfall des HaftgrundesWesentliche Beweise gesichert oder Zeugen bereits vernommen

Doch welche konkreten Verhaltensweisen geben tatsächlich Anlass für einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr, und wann überschreiten die Behörden dabei die gesetzlichen Grenzen?

Was jetzt zu tun ist: Haftbeschwerde, Haftprüfung und Ausserzervollzugsetzung Schritt für Schritt

Genau hier wird es kritisch: Nicht jede berufliche Verbindung zu einem Mitbeschuldigten und nicht jeder bloße Kontakt zu einem möglichen Zeugen rechtfertigt automatisch einen Haftbefehl. Die Gerichte erkennen Verdunkelungsgefahr vor allem in Verfahren, in denen nachweisbare Anknüpfungspunkte für konkrete Einflussnahme vorliegen.

Typische Fallgruppen aus der Rechtsprechung umfassen abgestimmte Aussagen unter Mitbeschuldigten nach der Festnahme, direkten oder indirekten Druck auf Zeugen, Aufforderungen zur Beseitigung von Unterlagen oder sonstigen Beweismitteln sowie die Verschleierung von Vermögensverhältnissen bei Wirtschafts- und Steuerdelikten.

Worauf es jetzt ankommt

Gerade bei Verfahren gegen mehrere Beteiligte gleichzeitig, so wie im Einstiegsfall dieses Artikels geschildert, kommt dieser Haftgrund besonders häufig zur Anwendung, weil der Beschuldigte regelmäßig Zugang zu Personen hat, die als Zeugen oder Mitbeschuldigte auftreten.

Die Deliktsnatur begründet für sich genommen jedoch keine Verdunkelungsgefahr. Allein weil ein Vorwurf schwer wiegt oder ein Wirtschaftsverfahren komplex ist, folgt daraus noch kein Haftgrund. Das Gericht muss im Einzelfall konkrete Anknüpfungspunkte benennen, die über die bloße Tatbegehung hinausgehen. Auch die Beschränkungen in der Untersuchungshaft selbst sind gesetzlich begrenzt: § 119 StPO erlaubt Kommunikations- und Besuchskontrollen nur soweit, wie es der Haftgrund konkret erfordert.

Was für die Einordnung zählt

Absolut geschützt bleibt dabei nach §§ 148, 148a StPO der unüberwachte Kontakt mit dem Verteidiger, und zwar vom ersten Moment der Festnahme an, unabhängig von allen sonstigen Beschränkungen.

Was für den nächsten Schritt zählt

Auf dieser Grundlage lässt sich bereits erkennen, dass nicht jeder Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr tatsächlich auf einer tragfähigen rechtlichen Basis steht. Häufige Begründungsmängel machen ihn anfechtbar, und genau diese Schwachstellen bilden den Kern einer wirksamen Verteidigung.

Was bedeutet kritische Schwachstellen im Haftbefehl: Häufige Fehler und Angriffspunkte in der Praxis?

Doch was bedeutet das konkret für die Betroffenen? Der Moment, in dem eine Familie einen Verteidiger einschaltet und die Haftbefehlsbegründung zum ersten Mal gemeinsam liest, ist häufig der Wendepunkt der gesamten Situation. Erst jetzt wird klar, dass der Haftbefehl auf einer Grundlage beruht, die sich rechtlich erheblich angreifen lässt, und dass die scheinbar unabwendbare Freiheitsentziehung tatsächlich Anfechtungspunkte bietet.

Der nächste Schritt hängt oft davon ab, wie Strafrecht in Kaiserslautern einzuordnen ist.

Welche Unterlagen jetzt zählen

Häufige Fehler in der Begründung betreffen zunächst die unzureichende Konkretisierung der Tatsachen, die den Haftgrund belegen sollen. § 114 StPO verlangt, dass der Haftbefehl die Tat, den Haftgrund und die ihn begründenden Tatsachen benennt. In der Praxis finden sich stattdessen oft pauschale Bezugnahmen auf den Deliktstyp oder allgemeine Formulierungen zu einem angeblichen Verdunkelungsrisiko, ohne dass ein bestimmtes Verhalten des Beschuldigten konkret belegt wird.

Was Sie als Nächstes prüfen sollten

Diese Pauschalität allein ist ein angreifbarer Begründungsmangel.

Wo die Frist praktisch beginnt

Ein weiterer typischer Mangel ist die fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung: Das Gericht begründet nicht, warum mildere Mittel nach § 116 StPO, also Auflagen wie Meldeauflagen oder Kontaktverbote zu bestimmten Personen, nicht ausreichen würden, um denselben Sicherungszweck zu erfüllen. Ebenfalls häufig: Der Ermittlungsstand im Zeitpunkt des Haftantrags wird nicht korrekt berücksichtigt.

Was jetzt praktisch wichtig ist

Wenn die zentralen Beweise bereits sichergestellt und die wichtigsten Zeugen bereits vernommen sind, fehlt sachlich jede Grundlage für die Annahme, der Beschuldigte könnte die Beweislage noch beeinflussen.

Worauf Sie im Alltag achten sollten

Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich konkrete Indizien vorweisen kann: abgefangene Nachrichten, bezeugte Gespräche zwischen Mitbeschuldigten oder nachgewiesene Versuche, Unterlagen zu entfernen. In diesen Fällen ist der Haftbefehl substanziell solider, aber auch dann bleibt die Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob geeignete Auflagen denselben Zweck erfüllen, ein offener Angriffspunkt für die Verteidigung.

Was danach entscheidend wird

Im nächsten Schritt kommt es darauf an, die relevanten Fristen zu kennen und das richtige Rechtsmittel zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen.

Fristen und Handlungsfenster: Wann welcher Rechtsbehelf eingeleitet werden muss

Im nächsten Schritt ist entscheidend: Zeit ist in der Untersuchungshaft kein neutraler Faktor. Jeder Tag ohne rechtliche Prüfung des Haftbefehls ist ein Tag, an dem konkrete Handlungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. In der weiteren Prüfung taucht daneben häufig Überblick zum Strafrecht auf.

Wo Sie genauer hinschauen sollten

Nach der vorläufigen Festnahme muss die betroffene Person gemäß § 115 StPO unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Richter entscheidet dann, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, geändert oder aufgehoben wird. Der Beschuldigte hat in dieser Anhörung das Recht zu schweigen; von diesem Recht sollte ohne anwaltliche Begleitung kein Abstand genommen werden.

Welche Prüfung jetzt sinnvoll ist

ℹ Haftprüfung und Haftbeschwerde im Überblick

Haftprüfung (§ 117 StPO): Jederzeit beantragbar. Das zuständige Gericht prüft, ob Haftgrund und dringender Tatverdacht noch vorliegen. Auf Antrag wird eine mündliche Verhandlung nach § 118 StPO durchgeführt. Ergebnis: Aufhebung, Außervollzugsetzung gegen Auflagen oder Aufrechterhaltung. ### Was in Schritt 12 zählt Haftbeschwerde (§ 304 StPO): Anfechtung beim übergeordneten Gericht. Führt zu einer vollständigen rechtlichen Überprüfung der Haftentscheidung, auch auf Verfahrensfehler hin. Kein gesetzlicher Fristlauf, aber je früher, desto besser.

Akteneinsicht als Grundlage der Verteidigung

Die Akteneinsicht ist die prozessuale Voraussetzung für jede effektive Verteidigung. Ohne Kenntnis der vollständigen Akte kann der Verteidiger weder den dringenden Tatverdacht noch die konkreten Tatsachen des Haftgrundes wirkungsvoll angreifen.

Je schneller Akteneinsicht beantragt wird, desto früher lässt sich beurteilen, ob die im Haftbefehl angeführten Tatsachen dem gesetzlichen Maßstab aus § 114 StPO überhaupt standhalten, und welcher der verfügbaren Rechtswege im konkreten Verfahrensstand Aussicht auf Erfolg hat.

Was in Schritt 12 zählt

Daraus folgt: Wer einen Verteidiger erst nach Wochen einschaltet, verliert wertvolle Zeit, in der die Haftentscheidung hätte angegriffen werden können. Die folgende Schritt-für-Schritt-Übersicht zeigt, was unmittelbar zu veranlassen ist.

Was jetzt zu tun ist: Haftbeschwerde, Haftprüfung und Außervollzugsetzung Schritt für Schritt

Daraus folgt der konkrete Handlungsleitfaden, der unmittelbar an die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht und die im vorigen Abschnitt beschriebenen Schwachstellen anknüpft. Im Praxisfall aus dem Eingang dieses Artikels, dem Vorwurf der Verschleierung von Vermögensverhältnissen mit beruflichem Kontakt zu Mitbeschuldigten, würde die Verteidigung genau diese Fragen prüfen: Sind die angeblichen Absprachen wirklich belegt? Hat die Staatsanwaltschaft die fraglichen Unterlagen bereits sichergestellt?

Für die praktische Planung kann Christian Behnke als Strafverteidiger entscheidend werden.

Was in Schritt 13 zählt

Sind die relevanten Zeugen schon vernommen? Wenn ja, entfällt der Haftgrund; wenn nein, sind Auflagen das nächste Instrument.

Was in Schritt 12 zählt

⚠ Keine Aussagen ohne anwaltliche Begleitung

Wer in Untersuchungshaft sitzt, hat das Recht zu schweigen. Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Verteidiger können das Verfahren erheblich belasten, auch wenn der Beschuldigte überzeugt ist, mit einer Erklärung die eigene Situation zu verbessern. Das Schweigerecht gilt absolut und wird durch keine Haftbeschränkung eingeschränkt.

Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen

Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen

Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

Sofortmaßnahmen bei Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr
01Sofort Strafverteidiger mandatieren, keine Äußerungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Begleitung
02Akteneinsicht beantragen, um die Grundlage des Haftbefehls vollständig prüfen zu können (§ 114 StPO)
03Haftprüfung beantragen (§ 117 StPO), mündliche Verhandlung nach § 118 StPO auf Antrag einfordern
04Haftbeschwerde einlegen (§ 304 StPO) beim übergeordneten Gericht, wenn der Haftbefehl rechtlich angreifbar ist
05Außervollzugsetzung nach § 116 StPO prüfen: Meldeauflage, Kontaktverbot zu bestimmten Personen, Abgabe von Reisedokumenten
06Sicherheitsleistung nach § 116a StPO prüfen, wenn finanzielle Mittel vorhanden
07Nachweisen, dass wesentliche Beweise bereits gesichert sind und der Haftgrund damit entfallen ist
08Kontaktverbot zu bestimmten Zeugen oder Mitbeschuldigten als Auflage aktiv anbieten, um den Haftgrund zu entkräften

Die anwaltliche Prüfung kann zeigen, welcher Weg im konkreten Verfahrensstand erfolgversprechender ist: Bei schwacher Begründung des Haftgrundes ist die Haftbeschwerde das schärfere Instrument. Wenn die Tatsachenbasis belastbarer ist, bietet die Außervollzugsetzung gegen geeignete Auflagen den realistischeren Weg zurück in die Freiheit. Entscheidend ist, dass dieser Abwägungsprozess ohne Verzögerung beginnt.

Sie oder ein Angehöriger sitzen wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft? KSB Rechtsanwälte prüft den Haftbefehl und leitet die notwendigen rechtlichen Schritte ein.

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Unterlagen vor dem nächsten Schritt ordnen

Legen Sie Bescheid, Nachweise, Fristen und bisherige Schreiben nebeneinander. Dadurch wird schneller klar, ob ein Antrag ergänzt, ein Widerspruch begründet oder ein neuer Schritt vorbereitet werden muss. Der nächste Schritt hängt oft davon ab, wie Vorwurf der Körperverletzung einzuordnen ist.

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr

Bevor wir zur abschließenden Zusammenfassung kommen, bündeln wir die Fragen, die Betroffene und Angehörige in dieser Situation am häufigsten stellen und die unmittelbar mit den bisher beschriebenen Rechtsmitteln zusammenhängen.

Wie lange kann Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr dauern?

Eine gesetzliche Höchstdauer speziell für den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr existiert nicht. Die Haft ist aufzuheben, sobald der Haftgrund entfallen ist, also wenn Beweise gesichert und wesentliche Zeugen vernommen sind. Das Gericht muss die Haftentscheidung laufend überprüfen. Über die Haftprüfung nach § 117 StPO kann der Beschuldigte diese Prüfung jederzeit aktiv einfordern.

Darf ein Anwalt unkontrolliert mit dem Inhaftierten sprechen?

Ja, uneingeschränkt. Der unüberwachte Kontakt zwischen Beschuldigtem und Verteidiger ist durch §§ 148, 148a StPO absolut geschützt. Keine Haftbeschränkung nach § 119 StPO kann dieses Recht einschränken. Das gilt für persönliche Gespräche, Schriftwechsel und Telefonate gleichermaßen.

Was passiert, wenn die Verdunkelungsgefahr im Laufe des Verfahrens wegfällt?

Das Gericht ist verpflichtet, den Haftbefehl aufzuheben, sobald kein Haftgrund mehr besteht. Die Verteidigung kann im Haftprüfungsverfahren aktiv darlegen, dass der ursprüngliche Haftgrund entfallen ist, etwa weil alle relevanten Beweismittel sichergestellt und die wesentlichen Zeugen bereits vernommen wurden. Dieser dynamische Charakter des Haftgrundes ist, wie in Abschnitt 2 beschrieben, einer der zentralen Angriffspunkte.

Kann Kaution gestellt werden und wie läuft das ab?

Ja. § 116a StPO regelt die Sicherheitsleistung. Das Gericht setzt die Höhe nach den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten und dem Sicherungsbedürfnis fest. Eine Kaution ersetzt nicht automatisch alle Auflagen, sondern kann zusätzlich zu Meldeauflagen oder Kontaktverboten angeordnet werden.

Was bedeutet Außervollzugsetzung mit Auflagen im Alltag konkret?

Die Außervollzugsetzung nach § 116 StPO bedeutet: Der Haftbefehl besteht formal fort, wird aber nicht vollzogen, solange der Beschuldigte die Auflagen einhält. Typische Auflagen sind regelmäßiges Melden bei einer Behörde, Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort, Abgabe des Reisepasses und Kontaktverbote zu bestimmten Personen. Bei Verstoß gegen die Auflagen wird der Haftbefehl sofort vollzogen.

In der weiteren Prüfung taucht daneben häufig Verteidigung im Sexualstrafrecht auf.

Zusammenfassung: Verdunkelungsgefahr anfechten und Freiheit wiedererlangen

Auf dieser Grundlage lässt sich das Wesentliche bündeln: Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO setzt neben dem dringenden Tatverdacht konkrete, belegbare Tatsachen voraus. Bloße Möglichkeiten genügen nicht. Der Haftgrund ist dynamisch und entfällt, wenn Beweise gesichert und Zeugen vernommen sind. Haftprüfung nach § 117 StPO und Haftbeschwerde nach § 304 StPO sind die zentralen Rechtsmittel.

Was in Schritt 13 zählt

Außervollzugsetzung nach § 116 StPO mit geeigneten Auflagen ist in vielen Fällen der realistischere Weg zur Freiheit, wenn der Haftgrund selbst noch nicht vollständig entfallen ist.

Was in Schritt 14 zählt

„Untersuchungshaft ist kein Instrument der Ahndung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Sie ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht oder entfallen ist." Grundsatz aus der Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft"

Für Beschuldigte und Angehörige gilt: Schweigen schützt. Kein Gespräch mit Behörden ohne Verteidiger. Akteneinsicht ist der erste Schritt jeder effektiven Verteidigung, und anwaltliche Prüfung ohne Verzögerung kann den Unterschied zwischen wochenlanger Haft und dem Weg zurück in die Freiheit bedeuten.

Wenn Sie oder ein Angehöriger wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine anwaltliche Prüfung. KSB Rechtsanwälte steht Ihnen im Strafrecht zur Seite.

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Rechtsrahmen

Rechtsquellen zur Einordnung

  1. § 112 StPO – Voraussetzungen der Untersuchungshaft
  2. § 112 Abs. 1 StPO
  3. § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO
  4. § 112 StPO
  5. § 114 StPO
  6. § 115 StPO
  7. § 116 StPO
  8. Recherchequelle 1
Christian Behnke
Einordnung von

Christian Behnke

Christian Behnke ist Partner bei KSB Rechtsanwälte in Kaiserslautern, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt Beschuldigte in Strafverfahren mit besonderem Blick auf Freiheit, Haftfragen und die frühe Verteidigungsstrategie.

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