Dr. Kirsch | Shipnoski & Behnke

Die Kanzlei für
Sexualdelikte

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe gegen Sie wegen einem Sexualdelikt? Werden Ihnen Handlungen in Bezug auf Kinder- oder Jugendpornographie vorgeworfen? Stehen Sie unter dem Verdacht der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung? Bei uns sind Sie mit Ihren Problemen im Strafrecht richtig!

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Erstgespräch
Wir sondieren zusammen die Lage. Was wird Ihnen vorgeworfen?

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Strategie Entwickeln
Anhand der Fakten definieren wir gemeinsam Ihr Verteidigungsziel.

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Ziele Erreichen
Wir kämpfen darum, die gemeinsamen Ziele zusammen zu erreichen.

In Den Besten Händen

Spezialisiert auf Sexualdelikte

Als erfahrene Rechts- und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner stets zur Seite! Rechnen Sie damit, dass wir nicht den Mund halten. Wir scheuen keine Auseinandersetzung mit der Polizei, dem Richter oder der Staatsanwaltschaft, wenn es um Ihre Rechte und Ihre Freiheit geht. Wir haben jederzeit Ihr Anliegen im Fokus und richten Ihre Verteidigung zusammen mit Ihnen auf das gemeinsam definierte Ziel aus.

Strafverteidigung

Rechtsanwälte & Fachanwälte

Unsere Zahlen

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Gerichtsverhandlungen
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Zufriedene Mandanten 2021
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Anwälte
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Positive Bewertungen (Google)

Sie Sind Nicht Allein

Das bedeutet Sexualstrafrecht:

Bei Sexualdelikten ist unser oberstes Ziel, die Einstellung bzw. Beendigung Ihres Verfahrens so früh wie möglich zu erreichen und bestenfalls eine belastende und öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden.

Selbst wenn sich die gegen Sie gerichteten Vorwürfe bewahrheiten sollten können wir ggf. verhindern, dass Sie in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht quasi „durch die Manege“ getrieben werden.

Ihre Rechte verteidigen wir mit letzter Konsequenz.

Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant ist von überragender Bedeutung bei Sexualdelikten. Bei uns ist es problemlos möglich, die persönliche Besprechung des Sachverhalts und Ihrer Verteidigung über Videotelefonie, Skype, Facetime, WhatsApp-Call etc. zu führen. Gerne besprechen wir uns auch persönlich in unserer Kanzlei.

Die häufigsten Straftatbestände im Überblick:

  • Sexuelle Nötigung
  • Kinderpornographie
  • Vergewaltigung
  • Jugendpornographie
  • Sexueller Missbrauch
  • Exhibitionistische Handlungen
  • Sexueller Übergriff
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Sexuelle Belästigung
  • Sexting und illegale Bild- und Videoaufnahmen
  • Jugendschutzdelikte
  • und weitere Sexualdelikte

Tausende Menschen werden jedes Jahr einer Sexualstraftat beschuldigt. Die Konsequenzen können verheerend sein. Bei einem Schuldspruch steht der Verlust ihres Arbeitsplatzes, Ihrer Kreditwürdigkeit oder gar Ihrer Wohnung auf dem Spiel. Nicht zu sprechen von den familiären Auswirkungen. Das ist ein sehr tiefer Eingriff in ihr Leben, der nicht unterschätzt werden darf.

Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche Unterstützung von einem Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf das Sexualstrafrecht

Sie sind auf die Hilfe einer kämpferischenehrlichen und kompetenten Strafverteidigers angewiesen. Die gute Nachricht: Wir können Ihnen helfen. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation ohne Ihnen Versprechungen zu machen, die man nicht einhalten kann oder die schlicht falsch sind. Das erste Gespräch mit unseren Anwälten ist kostenlos und Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie in die professionelle Unterstützung unserer Kanzlei für Ihre Freiheit und Ihre Rechte investieren.

Ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen eine Person wegen des Verdachts eines Sexualdeliktes so hat dies häufiger als in allen anderen strafrechtlichen Deliktsbereichen traumatische Folgen für das Leben der beschuldigten Person. Die Erfahrung zeigt, dass die Mandanten mit der Situation zunächst meist völlig überfordert, hilflos und blockiert sind. Wird z.B. der Vorwurf einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, eines sexuellen Missbrauchs von Kindern, des Besitzes von Kinderpornografie oder eines anderen Sexualdeliktserhoben, so kann allein der Verdacht erhebliche negative Auswirkungen auf weite Lebensbereiche des Beschuldigten haben, unabhängig davon, ob die Beschuldigung zu Recht oder zu Unrecht erhoben wird. Nicht selten ist die berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche/soziale Existenz des Beschuldigten allein durch den Verdacht einer Sexualstraftat bedroht. Problematisch ist oft auch, dass dieser Bereich mit einer hohen Emotionalisierung einhergeht und in hohem Maße schambesetzt ist und sich die um Rat suchenden Mandanten weder an Freunde, Familienangehörige oder sonstige Vertraute wenden können oder wollen. Nicht selten scheuen sich die Mandanten auch, sich an einen Strafverteidiger zu wenden bzw. mit diesem offen zu reden. Kommt es – was in Fällen des Sexualstrafrechts nicht selten geschieht – zu vorläufigen Festnahmen, Verhaftungen und Untersuchungshaft, so sind die Folgen für den Beschuldigten natürlich noch ungleich schwerer. Eine weitere Besonderheit von Sexualstrafverfahren ist, dass nicht nur eine empfindliche Freiheitsstrafe droht. Nicht selten droht daneben z.B. auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), wenn das Gericht z.B. in Fällen von Pädophilie feststellt, dass das Sexualdelikt im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen wurde und wenn das Gericht daneben feststellt, dass eine Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes (weitere) erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aufgrund der beschriebenen und weiteren zahlreichen Besonderheiten im Bereich des Sexualstrafrechts ist es besonders wichtig, dass man sich umgehend an einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt und Verteidiger wendet. Erlangt man Kenntnis davon, dass gegen einen wegen eines Sexualdeliktes ermittelt wird, z.B. durch eine Vorladung zur Vernehmung bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht oder durch eine Anklageschrift bzw. einen Strafbefehl oder schlimmstenfalls durch eine Durchsuchung oder Verhaftung, sollte man umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Das Recht hierzu steht dem Beschuldigten immer zu. In jedem Falle sollte man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und ohne vorherige Rücksprache mit dem Verteidiger keinerlei Aussage machen.

Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im Strafverfahren einen für den Beschuldigten durch das Gericht bestellten Rechtsanwalt. Das „Gegenstück“ hierzu stellt der sog. Wahlverteidiger dar. Das ist der Rechtsanwalt, den sich der Beschuldigte i.d.R. selbst aussucht und mit seiner Verteidigung beauftragt.

Ein Pflichtverteidiger ist einem Beschuldigten nach dem Gesetz immer dann von Amts wegen zu bestellen, wenn ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung (auch Pflichtverteidigung genannt) vorliegt. Eine solche wird i.d.R. in bedeutsameren und ggf. folgenschwereren Strafrechtsfällen angenommen, in denen der Gesetzgeber in Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensgestaltungdavon ausgeht, dass sich der Beschuldigte nicht selbst, d.h. ohne einen Verteidiger, verteidigen kann oder sollte. Zur Übernahme der Pflichtverteidigung sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet. Eine Ablehnung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die Kosten für den Pflichtverteidiger zahlt die Staatskasse. Selbstverständlich übernehmen wir Pflichtverteidigungen. Gerne beraten wir Sie bei der Frage, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Haben Sie von einem Gericht – meist direkt zusammen mit einer Anklageschrift – die Aufforderung erhalten, innerhalb einer Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen, melden Sie sich unverzüglich bei uns. Wir zeigen direkt gegenüber dem Gericht Ihre Verteidigung an und beantragen die Beiordnung als Pflichtverteidiger.

DISKRET – EFFIZIENT – VERTRAUENSVOLL

Bei Sexualdelikten ist unser oberstes Ziel, die Einstellung bzw. Beendigung Ihres Verfahrens so früh wie möglich zu erreichen und bestenfalls eine aufwendige und öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden.

Selbst wenn sich die gegen Sie gerichteten Vorwürfe bewahrheiten sollten können wir ggf. verhindern, dass Sie in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht quasi „durch die Manege“ getrieben werden.

Wir vertreten Sie bundesweit ohne Mehrkosten und besonders diskret. 

Dr. Kirsch | Shipnoski & Behnke

Unsere Experten

Das sagen unsere Mandanten

Mandantenstimmen

Unsere Strafverteidiger und Fachanwälte in Kaiserslautern sind jederzeit für Sie erreichbar. Ihr Anliegen ist uns genauso wichtig wie Ihnen – das ist unser Versprechen.
Der Dienstleister
Der Dienstleister
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Die sind sogar besser als Jo Gerner!!! Den Erstkontakt hatte ich telefonisch. Mir wurde direkt ein zeitnaher Termin gegeben. Nach diesem Termin habe ich mich in sicheren Händen gewogen. Es wurde zwei Verfahrensstrategien angeboten, jedoch wurde mir eine davon näher empfohlen. Diese Strategie führte letztendlich zu einer Einstellung.
Karlheinz Ernst
Karlheinz Ernst
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Leider konnte ich meinen Kommentar wegen defektem PC nicht früher schreiben. Kann RA Shipnoski bestens weiterempfehlen. Ein sehr guter Anwalt sehr hilfsbereit macht seine Arbeit exzellent. Kann ich nur weiterempfehlen. Danke
Nilufar Zadeh
Nilufar Zadeh
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Alles sehr professionell und präzise Reaktion. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!
Alex Kramer
Alex Kramer
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Ich hatte die Ehre mit Hr. Behnke. Sehr kompetent und zuverlässig, sehr gute Kenntnisse und hat mich gut durch meine Verfahren begleitet und geholfen, sehr vielen Dank dafür nochmals! Nur zum weiterempfehlen.
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