Die Kanzlei für Ihre Scheidung in Worms
Spezialisiert auf Familienrecht
Angesichts der wachsenden Scheidungsquote sind die gesetzlichen Regelungen für viele Ehen unpassend. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen. Bei einer Trennung streben unsere Scheidungsanwälte in Worms möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.
Unsere Anwälte sind alle selbst verheiratet und haben Kinder. Sie wissen entsprechend, um welch wichtiges Thema es für Sie geht.
Unsere Zahlen
Das Bedeutet Familienrecht:
Ihre Scheidung ist ein sensibles Thema. Unsere Rechtsanwälte und Scheidungsanwälte in Worms sind jederzeit für Sie erreichbar und stehen Ihnen bei. Ihr Anliegen ist uns genauso wichtig wie Ihnen – das ist unser Versprechen.
Wenn die Ehe gescheitert ist, wird die Scheidung unumgänglich. Dann bedarf es immer der Hilfe eines Rechtsanwaltes. Denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass sie sich auch in Worms nicht ohne einen Anwalt scheiden lassen können. Der Scheidungsantrag muss in Worms sowie in ganz Deutschland immer durch einen Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt kann daher nicht durchgeführt werden. Grundsätzlich muss jeder der zu scheidenden Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen.
Sind Sie sich im Vorfeld mit ihrem noch-Ehepartner weitestgehend einig, können Kosten durch die sogenannte einvernehmliche Scheidung gespart werden – nur einer der Ehegatten muss ein Anwalt beauftragen. Die so entstehenden Kosten können Sie sich teilen. Ob bei Ihnen eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Beschließen Ehepartner, ihre Leben fortan getrennt lebend zu verbringen, muss der finanziell besser gestellte Ehepartner den Lebensunterhalt des anderen Ehepartners sicherstellen. Vor allem in der „Hausfrauenehe“, in der ein Ehepartner die Haushaltsführung übernommen hat, muss gewährleistet sein, dass dieser Partner nicht in ein wirtschaftliches Loch fällt. Diese Form des Unterhalts nennt sich Trennungsunterhalt.
Im Trennungs- bzw. Scheidungsfall sollte allen Beteiligten, besonders den Eltern, daran gelegen sein, Belastungen für ihre Kinder zu vermeiden. Leider ist das nicht einfach. Häufig stehen die Eltern selbst noch in Konfliktsituationen.
Der gesetzliche Regelfall, die elterliche Sorge, das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, gelingt bedauerlicherweise häufig nicht. Dann entscheiden Gerichte über den Umgang, die Schulwahl oder Maßnahmen zur Gesundheit des Kindes. Der Beschluss des Gerichts ist jedoch die weniger vorzugswürdige Lösung.
Besser ist der Weg zur einvernehmlichen Lösung zwischen den Elternteilen. Ihr Familienanwalt organisiert das Gespräch, vermittelt und sorgt für sachliche Atmosphäre.
Wenn gar nichts mehr hilft, können Sie auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Ihr Familienanwalt kennt Ihre Erfolgsaussichten. Sprechen Sie mit uns. Wir kümmern uns um das Wohl Ihrer Kinder und Ihre persönlichen Belange.
Unsere Scheidungsanwälte
Häufige Fragen:
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zu Ihrer Scheidung.
Bei einer Scheidung herrscht in Deutschland Anwaltszwang, da Sie vor dem Familiengericht geschieden werden. Anwälte berechnen ihr Honorar anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Aufgrund der schnellen Online-Übermittlung berechnen wir Ihnen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren nach RVG. Kein Anwalt darf diese Gebühren unterbieten. Einige Anwälte berechnen jedoch höhere Gebühren. Wir garantieren, dass wir nur diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnen. Keinen Cent mehr.
Sie haben bei uns eine Tiefpreisgarantie, da es garantiert keinen Anwalt gibt, bei dem die Scheidung günstiger ist.
Wenn Sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen oder überschuldet sind, beantragen wir für Sie beim Gericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht berechnet anhand Ihrer Angaben, ob und ggf. in welcher Höhe Raten auf die Verfahrenskosten gezahlt werden können. Gegebenenfalls ist es möglich, dass das Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Sie müssen dann nichts bezahlen.
Schlicht und ergreifend: JA. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie ohne Anwalt nicht geschieden werden können. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehepartner jedoch einen Anwalt teilen und somit Kosten sparen. Unsere Scheidungsanwälte in Worms sind allesamt zugelassene Rechtsanwälte, so dass wir in der Lage sind, Ihren Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen.
Im Scheidungsverfahren vertritt der Anwalt immer nur die Partei, die ihn beauftragt hat. Dies gilt auch für das Scheidungsverfahren. In diesem tritt der Anwalt nur für einen Ehepartner auf. Wenn sich die Ehepartner jedoch einig sind und dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, benötigt dieser keinen eigenen Anwalt. Die Ehepartner können die Vereinbarung treffen, sich die Kosten für den notwendigen Anwalt zu teilen, damit dieser den Scheidungsantrag bei Gericht stellt.
Nein, Sie müssen nicht persönlich vorab bei uns vorstellig werden. Eine Beauftragung kann schriftlich erfolgen. Wir benötigen jedoch ein paar Informationen von Ihnen, wie z.B. die Heiratsurkunde. Sämtliche Kontakte können aber unkompliziert via Telefon, Email, Fax oder Post erfolgen. So wird auch der persönliche Kontakt gewahrt, wenn dieser Ihrerseits gewünscht wird. Natürlich ohne Mehrkosten.
Gerne begrüßen wir Sie aber auch persönlich in unserer Kanzlei im Herzen von Worms.
Nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Getrennt ist man nicht erst bei einem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Auch ein Getrenntleben innerhalb der Wohnung ist möglich. Hierfür muss eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt sein. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Ehepartner trotz Aufenthalt im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung quasi zwei getrennte Haushalte führen. Bereits ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres können wir den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht einreichen.
Bei einer Ehezeit die länger als 3 Jahre gedauert hat wird von Amts wegen im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierfür muss das Gericht Auskünfte bei Ihren Rententrägern einholen. Somit dauert das Scheidungsverfahren etwa 4-6 Monate.
Hat die Ehe weniger als 3 Jahre angedauert oder wurde der Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen, beraumt das Gericht bereits binnen weniger Wochen einen Scheidungstermin an.
Tipp von uns: Die Durchführung des Versorgungsausgleiches kann auch noch während des Scheidungstermins ausgeschlossen werden. Hierfür müssen jedoch beide Parteien anwaltlich vertreten sein. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Bei Ihrem Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist ein erfahrener Anwalt unserer Kanzlei an Ihrer Seite. Der Scheidungstermin selbst ist eine kurze Angelegenheit, sofern Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind und dauert in der Regel keine 5 Minuten. Der Scheidungsantrag wird gestellt, der andere Ehepartner stimmt zu. Sie sind geschieden!
Mandanten
Unsere Rechtsanwälte und Scheidungsanwälte in Worms sind jederzeit für Sie erreichbar. Ihr Anliegen ist uns genauso wichtig wie Ihnen – das ist unser Versprechen.