Wir prüfen Ihren Blitzer
kostenlos!

...oder erklären Sie denen mal, dass das Messgerät falsch eingestellt ist...

Fahrverbot umgehen?
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Keine Punkte, kein Bußgeld, kein Fahrverbot
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kostenloser Check in 3 Minuten

KOSTENLOSE PRÜFUNG:

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid - kostenlos in 3 Minuten!

Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft! Ihrer auch? Wir brauchen nur ein paar Informationen:


Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid - kostenlos in 3 Minuten!

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Fahrverbot umgehen

Sie haben noch Fragen? Wir sind auch am Telefon persönlich für Sie da!

JA. Von uns erhalten Sie garantiert eine ehrliche und umfassende Einschätzung der Erfolgschancen. Diese ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Unser Versprechen: Wenn wir Ihre eingesendeten Unterlagen prüfen, ist dies für Sie komplett kostenlos. Wenn unsere Anwälte anhand der Prüfung feststellen, dass ein weiteres Vorgehen gegen das Bußgeld oder das Fahrverbot Erfolg verspricht, nehmen wir Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, die dann Ihre weiteren Kosten übernimmt. Wird das Verfahren gewonnen, übernimmt der Staat unser Honorar.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstöße
  • Handy am Steuer
  • Alkohol & Drogen im Straßenverkehr
  • Rotlichtverstoß

Ihre Unterlagen werden von spezialisierten Verkehrsanwälten geprüft, die genau wissen, welche Kniffe und Tricks anzuwenden sind, um Ihr Verfahren im besten Fall zur kompletten Einstellung zu bringen. Wir wissen alles über Verjährung, Messfehler und Umwandlung von Fahrverboten.

Schlicht und ergreifend: NEIN. Selbstverständlich können Sie sich auch selbst gegen einen unberechtigten Vorwurf wehren. Wissen Sie jedoch, in welchem Abstand das Messgerät hinter einem Verkehrsschild aufgestellt werden muss, ob auch tatsächlich die richtige Software im Messgerät verwendet wurde oder der Messbeamte ordnungsgemäß beschult wurde und wann die Eichfrist des Messgeräts endet? Wir schon.

Unsere Seite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kirsch, Shipnoski & Behnke betrieben, so dass wir in der Lage sind, Ihre Interessen fundiert zu vertreten.

Im Anhörungsbogen wird noch kein Bußgeld verhängt. Die Behörde möchte sich Ihre Sicht der Dinge anhören. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, sich von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.  Ganz wichtig: Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie nicht antworten – und nach unserer Empfehlung sollten Sie das auch auf keinen Fall tun! Nach Erhalt eines Anhörungsbogens werden häufig gravierende Fehler begangen – werden diese vermieden, kann bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Machen Sie ohne uns keine Angaben – wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei und der Behörde für Sie. Professionell und zielgerichtet auf eine Einstellung des Verfahrens.

Nein, Sie müssen nicht persönlich vorab bei uns vorstellig werden. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Eine Beauftragung kann schriftlich erfolgen. Sämtliche Kontakte können unkompliziert via Telefon, Email, Fax oder Post erfolgen. So wird auch der persönliche Kontakt gewahrt, wenn dieser Ihrerseits gewünscht wird. Natürlich ohne Mehrkosten.

Grundsätzlich lohnt es sich, jeden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen zu lassen – unberechtigte Bußgelder muss niemand zahlen! Wir empfehlen jedoch Verstöße, die mit Punkten bedroht sind, auf jeden Fall überprüfen zu lassen, denn diese haben oft weitreichende Folgen – auch und gerade im Hinblick auf den nächsten Verstoß. Selbst vermeintlich richtige Bescheide sind häufig angreifbar. Wir erläutern Ihnen kostenfrei die Erfolgsaussichten.

BIhre Firma muss Auskunft über Sie als Fahrer geben, ansonsten droht eine empfindliche und kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Wir können Ihnen bereits jetzt eine Handlungsanleitung geben, wie Sie dennoch das Bußgeld und Punkte vermeiden und Ihren Führerschein retten können – und damit sogar ggf. Ihren Job.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Die Frist auf einem Anhörungsbogen spielt hierfür keine Rolle. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, also nicht bereits ab Erstellung. Wir erheben für Sie fristgerecht Einspruch und erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten in Ihrem Verfahren.

Nein, das ist kein Nachteil. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung unterhalten, ist die Prüfung der Chancen, gegen Ihren Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen und das Verfahren zur Einstellung zu bringen, für Sie kostenfrei.

Ein Grund, der häufig zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann, ist die Qualität des Messfotos oder dass bereits die kurze Verjährungsfrist abgelaufen ist. Auch kommt es häufig vor, dass das Messgerät, mit dem Ihr Verstoß festgestellt wurde, nicht ordnungsgemäß geeicht ist oder der Verstoß nicht ausreichend in der Verfahrensakte dokumentiert wurde. Da nur Anwälte Akteneinsicht erhalten, können Sie diesen Fehler nicht persönlich nachvollziehen und benötigen unsere Hilfe.

Ihr Ziel:

- keine Punkte
- kein Bußgeld
- Fahrverbot umgehen 
(z.B. höheres Bußgeld)

Fahrverbot umgehen

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten und nun droht Ihnen ein Fahrverbot? Kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken. Aufgrund verschiedener Gründe ist es möglich – selbst wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß begangen haben – das drohende Fahrverbot abzuwenden. 

  • Sind Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen?
  • Erhöhung der Geldbuße

Ihre Spezialisten im Verkehrsrecht