Manchmal ist es in einer Erbangelegenheit unumgänglich, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Die Einschaltung eines Anwalts kann zwingend erforderlich sein, um erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder auch abzuwehren. Für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten ist Vertrauen und Kompetenz unabdingbar. Dabei haben wir Ihre Ansprüche und die Wahrung des Familienfriedens stets im Blick. Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Testament und Erbschaftsteuer – als auf das Erbrecht ausgerichtete Kanzlei haben wir für jedes Anliegen die maßgeschneiderte Lösung.