DR. KIRSCH | SHIPNOSKI & BEHNKE

PORSCHE ABGASSKANDAL

WIR HOLEN IHR GELD ZURÜCK!

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PORSCHE
ABGASSKANDAL

WIR HOLEN IHR GELD ZURÜCK!

Porsche-Abgasskandal
Wir holen Ihr Geld zurück

Porsche im Abgasskandal

Der Porsche-Konzern im Abgasskandal: Porsche wird vorgeworfen, in vielen Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Porsche verbaut in seinen Diesel-Modellen Motoren des Schwester-Konzerns Volkswagen. Diese sind bekanntlich tief im Dieselskandal verwickelt. 

Diesel-Modelle von Porsche sind systematisch bei der Abgasmessung mittels unzulässiger, also illegaler Software manipuliert worden. Dementsprechend sind nahezu alle Diesel-Modelle von Porsche betroffen. Insbesondere bei diesen Modellen hat Porsche betrogen: 

Porsche Cayenne, 

• Porsche Macan und der 

• Porsche Panamera 

Aufgrund der Tatsache, dass Porsche-Motoren regelmäßig im hochpreisigen Segment liegen und mit überdurchschnittlichen Leistungswerten ausgestattet sind, sind Dorsche-Fahrzeuge im Abgasskandal besonders stark von Wertverlust, Stilllegung und Fahrverboten betroffen bzw. unmittelbar davon bedroht.

Selbst ein Zulassungsstopp und sogar die vollständige Abschaffung des Dieselmotors bei Porsche-Fahrzeugen steht im Raum.

Diese Manipulationen sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte gemessen, als im realen Betrieb ausgestoßen werden. In einigen Städten sind Fahrer eines Diesels von Porsche außerdem von Fahrverboten betroffen. Einen Wertverlust hat praktisch jeder Diesel von Porsche erlitten.

Wenn Ihr Porsche vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie Ansprüche gegen die Porsche AG geltend machen. Sie sollten schnell handeln, um einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche vorzubeugen.

Neben einer Nachbesserung Ihres Fahrzeugs können Sie vom Hersteller auch einen Neuwagen ohne Mängel fordern. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, können Sie den Kaufvertrag des Fahrzeugs rückgängig machen und den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückfordern. Dies ist auch dann noch möglich, wenn Ihr Porsche bereits ein Software Update erhalten hat.

Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.

Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat neben VW auch Porsche – und das haben bereits mehrere Gerichte entschieden – betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-Motoren – die Porsche AG – mit unserer Hilfe geltend machen.

Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im Abgasskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Für Sie ist die Prüfung kostenlos!

Porsche-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!

Der Porsche-Konzern im Abgasskandal: Der Porsche AG (Porsche) wird vorgeworfen, in vielen Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Diese sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte gemessen, als im realen Betrieb ausgestoßen werden. Selbst der EuGH, das höchste europäische Gericht, hat erst kürzlich geurteilt, dass dies unzulässig und somit illegal ist. In einigen Städten sind Fahrer eines Porsche Diesels außerdem von Fahrverboten betroffen. Dieses betrifft auch Fahrzeuge die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Einen Wertverlust hat praktisch jeder Diesel von Porsche erlitten.

Wir holen Ihr Geld zurück!

Wenn Ihr Porsche vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie Ansprüche gegen die Porsche AG geltend machen. Sie sollten schnell handeln, um einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche vorzubeugen.

Neben einer Nachbesserung Ihres Fahrzeugs können Sie vom Hersteller auch einen Neuwagen ohne Mängel fordern. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, können Sie den Kaufvertrag des Fahrzeugs rückgängig machen und den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückfordern. Dies ist auch dann noch möglich, wenn Ihr Porsche bereits ein Software Update erhalten hat.

Zu den drohenden Fahrverboten für derart schmutzige Diesel kommt noch der enorme Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Wertes des Fahrzeuges erzielen können. Das Interesse an vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geht gegen null.

Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat neben VW auch Porsche – und das haben bereits mehrere Gerichte entschieden – betrogen. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Betrugs-Motoren – die Porsche AG – mit unserer Hilfe geltend machen.

Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im Abgasskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Für Sie ist die Prüfung kostenlos!

Porsche-Abgasskandal: Verschenken Sie kein Geld!

Haben Sie Ansprüche im Abgasskandal?

Wir benötigen zu einer kostenlosen Einschätzung der Erfolgsaussichten nur wenige Informationen. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen umgehend, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen.

Unser Ziel für Sie: maximale Entschädigung!

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  • Octavia II 
  • Rapid 
  • Roomster 
  • Superb II 
  • Yeti 

Blitzberechnung Ihrer Entschädigung:

Wir berechnen Ihren potentiellen Entschädigungsbetrag. Hierfür benötigen wir nur die groben Angaben Ihrerseits:

Bsp.: 30000
Bsp.: 100000
Neufahrzeuge: 0 km
Die Gerichte gehen bei einem Diesel-Motor aktuell von rund 250000 Kilometern aus

Erstattungsbetrag in EUR:

Der Porsche-Abgasskandal

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Betroffen sind seit dem verbraucherfreundlichen Paukenschlag des EuGH vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) grundsätzlich alle Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, welche ein Thermo-Fenster oder eine andere unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Denn es greift zugunsten der geschädigten Diesel-Käufer eine bahnbrechende Beweislastumkehr. Die Hersteller haben den Gegenbeweis zu erbringen hat, dass die Abgassteuerung des betreffenden Fahrzeugs nicht manipuliert ist. Wir prüfen anhand Ihres Fahrzeugscheines genau, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal erfasst ist und ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht.

 

Wie hat Porsche betrogen?

Porsche musste auch schon zahlreiche Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Das KBA moniert bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen. Porsche hält die Abschalteinrichtungen aus Motorschutzgründen zwar für zulässig, führt die Rückrufe aber durch. Auch hier führen die Abschalteinrichtungen zu erhöhten Emissionswerten bei üblichen Betriebsbedingungen. Nur auf dem Prüfstand bzw. in ganz speziellen Fahrsituationen können die angegebenen Werte eingehalten werden. Im Regelbetrieb werden die Werte gerade nicht eingehalten. Den Fahrzeugen kann hierdurch die Stilllegung drohen! 

Kurz gefasst: Porsche verwendet unserer Ansicht nach Programme und Funktionen, welche lediglich bei Bedingungen, wie sie im Prüfstand vorliegen, gewährleisten, dass die Abgasnorm-Werte eingehalten werden. Ausserhalb des Prüfstandes ist das Fahrzeug dann ein „Schummeldiesel“.

Welche Ansprüche stehen mir zu?

Porsche hat betrogen. Also stehen Ihnen aus unserer Sicht Schadensersatzansprüche zu. Diese können entweder in Form des durch der Betrug erfolgten Wertminderung des ursprünglichen Kaufpreises geltend gemacht werden. Anderenfalls steht Ihnen auch ein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das bedeutet: Sie können im besten Fall sogar das von Ihnen bislang genutzte Fahrzeug vollständig an Porsche zurückgeben – und erhalten dann den kompletten, durch Sie gezahlten Kaufpreis zurück. Lediglich für die gefahrenen Kilometer müssen Sie sich eine geringe Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 5 Jahren beispielsweise für 30.000 € gekauft haben, kann das eine beträchtliche Summe sein, die Sie dann als Kaufpreisrückerstattung erhalten. Im für die Sie besten Fall kann es also dazu kommen, dass Sie nahezu den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommen.


Wie hilft mir KSB Rechtsanwälte weiter?

Wir sind in diesem Fall 100 % subjektiv: Für uns zählt nur, dass SIE zu 100 % mit Ihrer Entscheidung den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Weg eingeschlagen haben. Hierzu prüfen wir Ihren individuellen Anspruch „auf Herz und Nieren“, dies bedeutet:

Wir führen quasi einen hypothetischen Vergleich durch, wie das Ergebnis aussehen könnte, wenn Sie Klage erheben und dieser vollumfänglich stattgegeben wird. Was ist also der maximale Schadensersatz? Häufig lenkt der Hersteller im Laufe des Prozesses ein und schlägt einen Vergleich vor, bei dem Sie in der Regel eine Zahlung erhalten, und Ihr Fahrzeug behalten können. Wir wägen dieses Ergebnis zusammen mit Ihnen ab und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, das Angebot anzunehmen oder den Klageweg weiter zu beschreiten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die betroffene Dieselkäufer müssen sich grundsätzlich keine Gedanken über  Kosten machen. In der Regel trägt eine vorhandene (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung alle Kosten. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist dies grundsätzlich auch kein Problem, gerne vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der lediglich im Erfolgsfall eine Provision auszahlen lässt. Das Kostenrisiko für Sie ist also – unter Beachtung der Erfolgschancen – mehr als überschaubar. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Prüfung Ihrer Angelegenheit ist für Sie immer komplett kostenfrei. Senden Sie uns Ihren Fahrzeugschein und den Kaufvertrag des Fahrzeuges, und wir teilen Ihnen direkt mit, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.


Corona-Virus

Aufgrund der anstehenden Corona-Krise wird es eventuell nicht möglich sein,  Ihre Erfolgsaussichten persönlich in der Kanzlei zu besprechen. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, dies ganz unkompliziert auch am Telefon, über Skype oder WhatsApp zu tun. Sprechen Sie uns in einem kurzen Telefonat auf diese Möglichkeiten an! Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per WhatsApp oder Email zusenden, wir besprechen dann Ihre Chancen in einem ausführlichen Telefonat. Dieser Service ist für Sie zudem kostenfrei.

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Christian Behnke

Rechtsanwalt & Bankkaufmann, Gesellschafter

Rechtsanwalt Christopher Shipnoski

Christopher Shipnoski

Rechtsanwalt, Gesellschafter

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